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Die Riester Rente wird ab Rentenbeginn monatlich gezahlt, solange die versicherte Person lebt, mindestens aber bis zum Ende der Rentengarantiezeit (meistens 10 Jahre). Stirbt die versicherte Person vor Rentenbeginn, kann das Kapital auf den Partnervertrag übertragen werden, oder abzgl. der Zulagen als Kapital an die Hinterbliebenen. Bei Rentenbeginn ist eine Teilkapitalauszahlung bis zu 30 % des zur Verfügung stehenden Kapitals möglich.
Vorteile einer Riester Rente:
Staatliche Zulagen bei einer Riester Rente:
Unterschied zwischen Rürup und Riester?
Kurz gesagt - bei Riester gibt es Zulagen vom Staat (u.a. abhängig von der Anzahl Ihrer Kinder), bei der
Rürup Rente gibt es "nur" Steuervorteile. Weitere unterschiede
erklären wir Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Riester Rente beim Versicherungsmakler - wo liegt der Vorteil?
Als Versicherungsmakler sind wir nicht an eine Gesellschaft gebunden und können mit
Ihnen gemeinsam die optimalste Riester Rente bei einem Versicherer auswählen.
Weitere Infos zum Versicherungsmakler.