Versicherungen Bremen

Nur der geringe Ertragsanteil wird versteuert

Besteuerung Berufsunfähigkeit

Die Besteuerung der Berufsunfähigkeit sollte bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung berücksichtigt werden. Anders als bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente (EMR) wird die Berufsunfähigkeit nur mit dem geringen Ertragsanteil besteuert.

Besteuerung der Berufsunfähigkeit:
Die Besteuerung bei der privaten Berufsunfähigkeit hängt von der voraussichtlichen Laufzeit der Rente ab. Je kürzer diese ist, desto geringer ist der Ertragsanteil.

Beispiel: Besteuerung Berufsunfähigkeit:
Ein 45-Jähriger wird berufsunfähig. Der Vertrag wurde auf das Endalter 65 abgeschlossen. Die BU Zahlung würde also bis zum 65 Lebensjahr laufen und läuft somit 20 Jahre. Hier wären 21% Steuerpflichtig. Wird ein 59 Jähriger berufsunfähig, wären nur noch 7% steuerpflichtig. Dies ist geregelt im § 55 EStDV (externer Link).

Ausnahmen Besteuerung der Berufsunfähigkeit:
Ausgenommen von der Ertragsanteilbesteuerung ist die Berufsunfähigkeit in Verbindung mit einer Basis-Rente. Denn hier sind die Beiträge als Sonderausgaben abzugsfähig und unterliegen daher im BU Fall der vollen Besteuerung.

Hinweis: Unser Wissen zeichnet sich z.B. regional bei der Berufsunfähigkeit in Bremen und Orten der näheren Umgebung in sofern aus, dass wir fast alle Fragen vor Ort beantworten können.







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