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Die Besteuerung der Berufsunfähigkeit sollte bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung berücksichtigt werden. Anders als bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente (EMR) wird die Berufsunfähigkeit nur mit dem geringen Ertragsanteil besteuert.
Besteuerung der Berufsunfähigkeit:
Die Besteuerung bei der privaten Berufsunfähigkeit hängt von der voraussichtlichen Laufzeit der Rente ab. Je kürzer diese ist, desto geringer ist der Ertragsanteil.
Beispiel: Besteuerung Berufsunfähigkeit:
Ein 45-Jähriger wird berufsunfähig. Der Vertrag wurde auf das Endalter 65 abgeschlossen. Die BU Zahlung würde also bis zum 65 Lebensjahr laufen und läuft somit 20 Jahre. Hier wären 21% Steuerpflichtig. Wird ein 59 Jähriger berufsunfähig, wären nur noch 7% steuerpflichtig. Dies ist geregelt im § 55 EStDV (externer Link).
Ausnahmen Besteuerung der Berufsunfähigkeit:
Ausgenommen von der Ertragsanteilbesteuerung ist die Berufsunfähigkeit in Verbindung mit einer Basis-Rente. Denn hier sind die Beiträge als Sonderausgaben abzugsfähig und unterliegen daher im BU Fall der vollen Besteuerung.
Hinweis: Unser Wissen zeichnet sich z.B. regional bei der Berufsunfähigkeit in Bremen und Orten der näheren Umgebung in sofern aus, dass wir fast alle Fragen vor Ort beantworten können.