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Als Tierhalter haftet man dann, wenn ohne eigenes Zutun, nur durch das Verhalten des Tieres, ein Schaden verursacht wird. Denn lt. § 833 BGB gilt: "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.""
Hinweis zur Pferdehaftpflicht:
Es kommt nicht darauf an, ob Sie als Halter des Pferdes den Schaden selbst verschuldet haben oder nicht. Sie müssen für alle Schäden die Ihr Pferd verursacht finanziell in voller Höhe haften (Gefährdungshaftung).
Vorteile einer Pferdehaftpflicht:
Weitere Besonderheiten zur Pferdehaftpflicht:
Bei der Pferdehaftpflicht ist es wichtig darauf zu achten, ob das Pferd an Rennen und Turnieren teilnimmt und ob es eine Reitbeteiligung gibt. Oftmals sind genau diese Optionen nicht mitversichert und sollten bei der Antragsaufnahme immer erwähnt werden.
Beiträge für eine Pferdehaftpflicht:
Die Beiträge für eine Pferdehaftpflichtversicherung liegen zwischen 100 - 140 EUR je
nach Leistungsumfang (s.h. Besonderheiten).
Als Versicherungsmakler vergleichen wir Pferdeversicherungen und können Ihnen somit
günstige Beiträge anbieten.
Tipp: Viele Kunden die sich für eine Pferdehaftpflichtversicherung interessieren, haben auch Angebote zu einer Hundehaftpflichtversicherung angefordert.