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Der Bundesrat hat das Bürgerentlastungsgesetz beschlossen bei dem Steuervorteile für die PKV von bis zu 40% möglich sind. Besonders Familien mit privaten Krankenversicherungen sollen durch Steuervorteile profitieren. Die Bürger sollen dadurch mit bis zu 9,5 Mrd. € jährlich entlastet werden.
Beiträge zur privaten Kranken/Pflegeversicherung waren bisher nur sehr eingeschränkt steuerlich absetzbar. Die neue Regelung sieht vor, dass alle Beiträge die leistungsmäßig der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen ab 01.01.2010 als Sonderausgaben geltend gemacht werden können. Es gibt keine Obergrenzen für die absetzbaren Beiträge und jede versicherte Person kann ihre Beiträge für sich selber absetzen. Das macht die PKV für Familien wieder deutlicher attraktiver.
Wovon ist der PKV steuermindernde Beitrag abhängig?
Der steuermindernde Beitrag ist laut Gesetzgeber abhängig von dem sog. "Basisniveau" also den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Die Mehrleistungen einer privaten Krankenversicherung können nicht abgesetzt werden, wie:
Wie wird die Höhe des steuerlichen Vorteils ermittelt?
Die Höhe der Steuerersparnis ist abhängig von der Höhe des persönlichen Grenzsteuersatzes. Der Grenzsteuersatz ist widerum abhängig von der Höhe des Einkommens.
Beispielrechnung ledig, selbstständig, 48.250€ Einkommen
Der Grenzsteuersatz liegt bei ledigen mit einem Einkommen von 48.250€ bei 42%.
| Ermittlung der Steuerersparnisse für PKV Beiträge | |
|---|---|
| Beitrag zur PKV: 300€ (abhängig von den Leistungen bsp. 80% absetzbar) | 240€ |
| Beitrag gesetzlicher Zuschlag: 30€ (100% absetzbar) | 30€ |
| Beitrag private Pflegeversicherung: 25€ (100% absetzbar) | 25€ |
| Persönliche Grenzsteuersatz 42% | 295€ (240€+30€+25€) |
| ./. Steuerersparnis | 123,90€ (295€ x 42%) |
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