Eine Wochenendhausversicherung bietet Schutz bei Feuer-, Leitungswasser-, Sturm und Hagelschäden,
sowie bei Einbruch- und Vandalismusschäden an Ihrem Hausrat.
Die Wochenendhausversicherung
kann auch für Kleingärten ohne Vereinszugehörigkeit verwendet werden!
Versicherungsschutz
Das gesamte Wochenendhaus ist mit einer pauschalen Versicherungssumme versichert.
Es wird bei den versicherten Gefahren zwischen "Wohngebäudeversicherung" und
"Hausratversicherung" unterschieden.
Wohngebäudeversicherung
- Feuer
- Leitungswasser
- Sturm und Hagel
Hausratversicherung
- Feuer
- Leitungswasser
- Sturm und Hagel
- Einbruchdiebstahl
- Vandalismus nach einem Einbruch
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme für das
Wochenendhaus richtet sich in erster Linie
nach der Quadratmeter Wohnfläche. Eine höhere Versicherungssumme kann gewählt werden.
Die Versicherungssumme beträgt pauschal (für Gebäude und Hausrat zusammen) 15.000 Euro, 25.000 Euro oder 40.000 Euro.
Es gilt eine grundsätzliche Selbstbeteiligung von 150 Euro je Schadensfall!
Leistungsausschlüsse
Nicht versichert werden können:
Wochenendhäuser
- mit (auch geringem) Gewerbeanteil oder beruflich oder gewerblich
genutzten Räumen,
- der Bauartklassen IV oder V (Dacheindeckung also
nicht aus Ziegel, Schiefer, gesandete Dachpappe, Betonplatten, Asbestzementplatten oder Metall)
- mit einer Wohnfläche größer 60qm,
- mit einem Alter älter 30 Jahre,
- die sich nicht in neuwertigem oder grundrenoviertem Zustand
befinden,
- mit 2 und mehr Vorschäden (auch unversichert) in den vergangenen
5 Jahren,
- Gebäude oder Nebengebäude mit teilweiser landwirtschaftlicher
Nutzung,
- Gebäude und Hausrat im Ausland,
- Denkmalgeschützte Gebäude,
- Gebäude mit:
- Schwimmbecken
- Fußboden-, Wand- oder Deckenheizungen
- Photovoltaikanlagen,
- Elementarschaden-Deckung,
- Wertsachen können über diesen Tarif nicht versichert werden,
- Eingelagerter Hausrat,
- Gebäude bei denen es sich nicht um Wochenendhäuser
handelt und die aus anderen Gründen (z.B. Verkaufsabsichten,
Sanierung etc.) dauerhaft oder vorübergehend nicht genutzt werden,
- die nicht durch ein handelsübliches Sicherheitsschloss (möglichst
bündig) gesichert sind,
- Kündigung durch Vorversicherer oder Aufhebung in beiderseitigem
Einverständnis,
Vertragsbeginn und Laufzeit
Der Vertrag beginnt frühestens am Tage an dem Sie den Antrag übermitteln.
Die Laufzeit beträgt ein Jahr wenn nicht mindestens drei Monate vor Ende eines Versicherungsjahres
gekündigt wird, so verlängert sich diese um ein weiteres Jahr.
Das Wochenendhaus bzw. der Kleingarten ist auch außerhalb der Saison versichert, also 365 Tage!
Versicherungsunterlagen
Wochenendhausversicherung Vertragsunterlagen
Versicherer
Der Versicherer ist die Basler Versicherung.
Betreuung im Schadensfall
Sie haben die Möglichkeit sich entweder an uns oder direkt an den Versicherer zu wenden.
Besondere Zuschläge
Bei Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlage am Gebäude sowie bei
Bäume mit einer Höhe von mehr als 8 Metern, die sich in der unmittelbaren Nähe des versicherten
Gebäudes befinden wird ein Zuschlag von 10 Euro im Jahr erhoben.
Bei 1 Vorschaden (auch wenn bisher keine Versicherung bestand) gilt ein Zuschlag
von 50%, bei mehr als 1 Vorschaden erfolgt eine Ablehnung.