Abstrakte Verweisung im Berufsunfähigkeit-Vergleich (2017)

In unserem Berufsunfähigkeit Vergleich gibt es eine Vielzahl an Leistungsbausteinen, die miteinander verglichen werden. Weil wir viele Anfragen zu bestimmten Punkten des Vergleichsrechners bekommen, möchten wir hier kurz auf die „abstrakte Verweisung“ eingehen.

 

Abstrakte Verweisung – kurz erklärt

Die „abstrakte Verweisung“ findet man heutzutage fast nur noch in sogenannten „Altverträgen“. Trotzdem sollte man – wie immer – die Vertragsbedingungen genau studieren. Die Versicherer haben nämlich laut neuem Versicherungsvertragsgesetz immer noch die Möglichkeit, in ihren Vertragsbedingungen eine „abstrakte Verweisung“ zu vereinbaren.

Wenn eine „abstrakten Verweisung“ als Klausel im abgeschlossenen Vertrag vorhanden ist, hat die Versicherungsgesellschaft in bestimmten Fällen die Möglichkeit, den Versicherten an einen anderen Beruf zu verweisen. D.h.: Ist der Versicherte theoretisch in der Lage, eine andere berufliche Tätigkeit auszuüben, müsste er diese neue Tätigkeit annehmen, um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren.

Die Versicherungsgesellschaft wäre in diesem Fall nicht verpflichtet, die Berufsunfähigkeit anzuerkennen. Dementsprechend müsste sie auch keine Leistung erbringen, der Versicherte ginge leer aus!

Und nochmal, weil es wirklich wichtig ist:

  • Ist die Möglichkeit der „abstrakte Verweisung“ vertraglich vereinbart, kann eine Gesellschaft Sie im Leistungsfall auf einen anderen oder vorher ausgeübten Beruf verweisen.
  • Verzichtet der Versicherer auf die „abstrakte Verweisung“, ist es ihm nicht erlaubt, Ihnen die Berufsunfähigkeitsleistung zu verweigern.

Dazu ein kurzes Beispiel zur Veranschaulichung:

Arbeiten Sie z.B. als Fliesenleger, so ist es Gesellschaften, die auf die „abstrakte Verweisung verzichten“, nicht erlaubt, Sie als Pförtner einzusetzen und damit die Berufsunfähigkeitsleistung zu verweigern.

Einige Gesellschaften verschleiern hier allerdings etwas. Sie sollten darauf achten, dass die abstrakte Verweisung nicht nur für die Erstprüfung sondern auch für die Nachprüfung gilt. Die Vertragswerke sind für einen Laien in der Regel nur schwer zu verstehen. Gerade im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es viele Fallstricke, die auf den ersten Blick nicht ersichtlich sind.

 

Vertrauen Sie sich daher vor einem Vertragsabschluss lieber einem aus- und fortgebildeten Fachmann an! Er berät Sie ausführlich, berücksichtigt Ihre persönlichen Lebensumstände und findet – in Absprache mit Ihnen – den für Sie besten Tarif.

Haben Sie Fragen zur Berufsunfähigkeitversicherung? Lassen Sie sich kompetent und unverbindlich beraten. Wir helfen Ihnen gerne!

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