Altersarmut vorbeugen – warum die Rente nicht reicht (2017)

Das Thema Altersarmut wird derzeit wieder stark in den Medien diskutiert. Ein Durchschnittsverdiener soll nach 35 Jahren nur noch 688€ Rente bekommen.

Stimmen diese Zahlen wirklich, oder soll hier nur Panik verbreitet werden?

Aktuell ist es so, dass Sie für je 2.500€ Bruttoeinkommen im Monat einen sog. Entgeltpunkt (Rentenpunkt) erhalten. Dieser Entgeltpunkt entspricht aktuell einer monatlichen Rente von 28,66€ (neue Bundesländer) und 30,45€ (alte Bundesländer). Diese Werte werden jährlich zum 01. Juli angepasst und sollen in den nächsten zwei Jahren leicht steigen.

Wenn Sie 35 Jahre lang 2.500€ Brutto verdienen haben, bekommen Sie in den neuen Bundesländern eine von 1003,10€ im Monat (35 Jahre x 28,66€ Rente). In den alten Bundesländern beläuft sich die monatliche Rente auf 1065,75€. Die tatsächlich ausgezahlte Rente ist allerdings niedriger, da Versicherungen und Beiträge abgezogen werden müssen.

Die Höhe der Rente wird normalerweise einmal pro Jahr an die Lohnentwicklung angepasst. Trotzdem verliert die Rente weiterhin an Kaufkraft.

 

Steigende Altersarmut durch demographischen Wandel?

Durch den demographischen Wandel wird die gesetzliche Rentenversicherung immer mehr belastet. Früher war es noch so, dass ein Arbeitnehmer für einen Rentner aufgekommen ist. Für das Jahr 2030 wird erwartet, dass auf einen Arbeitnehmer 2 Rentner kommen. Das resultiert in erster Linie aus dem medizinischen Fortschritt (höhere Lebenserwartung) sowie einer proportional niedrigeren Geburtenrate. Durch die höhere Lebenserwartung verlängert sich der Zeitraum, in dem die Rente bezogen werden kann. Aufgrund der niedrigeren Geburtenrate sinkt die Zahl der Einzahler – ein „Teufelskreis“.

Der demographische Wandel wird nach Meinung vieler Fachleute u.a. dafür verantwortlich sein, dass der Entgeltpunkt von derzeit 28,66€ (bzw. 30,45€) nicht gehalten werden kann. Im Gegenteil: Einige Szenarien gehen davon aus, dass er bis zum Jahre 2030 deutlich sinken wird.

 

Rentenzahlbetrag geringer als eigentliche Rente

Rentenabzüge sollten schon bei der Planung der Altersvorsorge und des Ruhestandes berücksichtigt werden. Sind die Altersbezüge „hoch“, muss auch eine Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben werden. Außerdem werden Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung fällig. Diese Pflichtbeiträge werden von der Deutschen Rentenversicherung direkt an die Krankenkasse abgeführt.

Die Abzüge zur Krankenversicherung bestehen aus dem allgemeinen Beitragssatz und aus dem Zusatzbeitrag. Der allgemeine Beitragssatz beträgt z.Zt. 14,6%. Er wird je zur Hälfte vom Versicherten und von der Rentenversicherung bezahlt. Den Zusatzbeitrag muss der Versicherte selber tragen. Aber: Jede Kasse legt den Beitrag selbst fest, es gibt keinen festen Wert!

Die Zusatzbeiträge werden auch in Zukunft ansteigen und bedeuten schon jetzt bis zu 1,7% zusätzliche Rentenabzüge! Steigen also die Gesundheitskosten für die Krankenkassen weiter, werden sich auch die Beiträge weiter erhöhen. Damit ist klar: Die steigenden Kosten des Gesundheitswesens gehen zu einem Großteil zu Lasten des Versicherten! Um einer Erhöhung des Zusatzbeitrages zu „entgehen“, können auch Rentner ihre Kasse wechseln!

Auch Beiträge zur Pflegeversicherung (2,55 % oder 2,80 % für Kinderlose) gehen direkt vom Rentenversicherungsträger an die Pflegekassen.

Was viele Menschen gar nicht bedenken: Auch ein (Groß-)Teil der Rente muss als steuerpflichtiges Einkommen versteuert werden.

 

Fazit: Lösungen finden

Es ist nachvollziehbar, dass von Altersarmut und viel zu niedrigen Renten die Rede ist. Aber was sollen bzw. können die Versicherten oder die Politik dagegen tun?

Die Versicherten, die von einer zu geringen Rente betroffen sein werden, können es sich in der Regel nicht leisten, eine private Zusatzversicherung abzuschließen. Das würde in vielen Fällen auch keinen Sinn ergeben, weil Zusatzrenten – wie gesetzliche Renten auch – mit der Grundsicherung verrechnet werden.

 

Der Gesetzgeber sollte dementsprechend handeln und zumindest sicherstellen, dass eine Zusatzrente im Alter auch wirklich komplett verfügbar ist. Und noch etwas: Das Äquivalenzprinzip sieht vor, dass die Rente an die Einkommenshöhe gebunden ist. Warum also nicht „einfach“ dafür sorgen, dass Menschen mit geringem Arbeitseinkommen höhere Rentenansprüche haben?

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