Basisrente 2017 – Steuervorteile der Rürup-Rente geltend machen

Die Beiträge, die in den Rürup-Vertrag eingezahlt werden, können in der jährlichen Steuererklärung geltend gemacht werden. Der steuerlich absetzbare Anteil der Beiträge steigt dabei bis 2025 jedes Jahr um 2 Prozent an. Im Jahr 2017 gilt für die Basisrente ein absetzbarer Teil von 84 Prozent. Er steigt 2018 auf 86 Prozent an und erreicht im Jahre 2025 dann 100 Prozent.

 

Von Steuervorteilen profitieren: Rürup-Beiträge absetzen

Gerade Selbstständige, Gewerbetreibende und Freiberufler haben die Möglichkeit, einen großen Teil der Beiträge zur Basis-Rente als Sonderausgaben von der Steuer abzusetzen. Ab dem Jahr 2025 profitieren Sie maximal vom Steuervorteil, da es keine Begrenzung mehr gibt, und der komplette Beitrag bis zum Höchstsatz als Sonderausgaben abgesetzt werden kann.

Der steuerlich anrechenbare Höchstbetrag war bis 2014 auf 20.000 Euro pro Jahr (für Alleinstehende) festgeschrieben. Durch die Koppelung an die knappschaftliche Rentenversicherung hat sich die Beitragsbemessungsgrenze seit 2015 auf 94.200 Euro erhöht. Dadurch können Versicherte in der Steuererklärung Beiträge bis zu 23.362 Euro (Ehepaare bis zu 46.724 Euro) beim Finanzamt anmelden.

Das bedeutet, dass die Finanzbehörde im Jahre 2017 (absetzbarer Teil = 84 Prozent) bei Alleinstehenden bis zu 19.624 Euro als Sonderausgabenabzug anrechnet!

 

Rürup-Rente: Steuervorteil berechnen

Achten Sie bei der Berechnung des Steuervorteils immer auf den anrechenbaren Höchstbetrag. Auch wenn Sie wesentlich mehr in die Basis-Rente eingezahlt haben, wird Ihnen das Finanzamt diesen Mehrbetrag nicht anrechnen! Wie sich der Steuervorteil errechnet, lässt sich am einfachsten anhand eines Beispieles (Stand 2017) erklären:

Nehmen wir an, Sie zahlen 10.000 Euro pro Jahr als Beitrag in Ihre Basisrente ein. Sie können dann im Jahre 2017 von den gezahlten Beiträgen 84 Prozent steuerlich geltend machen, was einem Betrag von 8400 Euro entspricht (bei Ehepaaren 16800 Euro). Bei einem angenommenen Steuersatz von 25% würden Sie also 2100 Euro über die Einkommenssteuererklärung zurück erhalten.

 

Steuererklärung: Beiträge der Rürup-Rente angeben

Die Zahlungen zur Basis-Rente müssen in der Steuererklärung angegeben werden, um den Steuervorteil zu nutzen. Eine Auflistung der steuerlich absetzbaren Beiträge schickt Ihnen ihre Versicherungsgesellschaft einmal pro Jahr zu.

Die Summe der gezahlten Beiträge wird bei der Steuererklärung in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ unter Ziffer 7 („zu zertifizierten Basisrentenverträgen (sog. Rürup Verträge) mit Laufzeitbeginn nach dem 21.12.2004“) angegeben.

Weitere absetzbare Vorsorgeaufwendungen sind z.B. Haftpflichversicherungen, Unfallversicherungen, Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherungen.

 

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