Basisrente: Sicher bei Harz IV und Insolvenz?

Selbständige, Gewerbetreibende und Freiberufler gelten als „Hauptzielgruppe“ der Rürup-Rente, weil ihnen keine staatlich geförderte Vorsorgemöglichkeit für das Alter zur Verfügung steht. Arbeiter, Beamte und Angestellte nutzen die Basisrente als Ergänzung der allgemeinen Altersvorsorge. Aber:

 

Was passiert mit der Basisrente, wenn man arbeitslos wird?

Die Basisrente wird umgangssprachlich immer als „Hartz IV sicher“ bezeichnet. Soll heißen: Bei Arbeitslosigkeit und Bezug von Arbeitslosengeld II wird die Rürup-Rente in der Regel nicht angetastet. Die Basisrente ist vor fremden Zugriffen (vom Staat) geschützt.

Bei den klassischen privaten Lebensversicherungen von früher, wurde bei Arbeitslosigkeit normalerweise zunächst auf das Kapital in der Lebensversicherung zurückgegriffen. Das sollte bei der Basisrente nicht möglich sein.

Ein BGH-Urteil allerdings besagt, dass das Sparguthaben für die Rürup-Rente vor Hartz IV verwertet werden muss. Das bedeutet aber, dass eine Basisrente im Notfall (in diesem Falle: Arbeitslosigkeit) aufgelöst werden muss. Ein Rürupvertrag ist also nicht zwingend Hartz IV sicher!

 

Ist die Rürup-Rente bei Insolvenz wirklich sicher?

Die Basisrente gilt im Allgemeinen als „Insolvenzsicher“. Also haben auch Selbständige, die in die Insolvenz gehen müssen, einen Pfändungsschutz bei ihrer Altersrente. Dabei sollten jedoch die in der Zivilprozessordnung (ZPO) genannten Voraussetzungen für den „Pfändungsschutz bei Insolvenz“ und gewisse „Höchstsummen für das Vertragskapital und für die Einzahlungshöhe“ beachtet werden:

  • Rente (lebenslang) frühestens ab 60 Jahren möglich
  • Verfügung ist prinzipiell ausgeschlossen
  • Dritte sind nicht bezugsberechtigt
  • Kapitalleistung ist ausgeschlossen
  • Kapitalsumme beträgt maximal 256.000 Euro
  • Maximale Einzahlung pro Jahr richtet sich nach Lebensalter

 

Achten Sie als Selbständiger also zwingend darauf, dass die o.g. Kriterien gegeben sind und eingehalten werden. Auch die Beitragshöhe sollte die Höchstgrenzen keinesfalls überschreiten! Denn: Wenn die Renteneinkünfte im Alter die Pfändungsfreigrenzen übersteigen, kann die Basisrente in der Auszahlungsphase durch Gläubiger gepfändet werden!

Das könnte Dich auch interessieren …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert