Basisrente kündigen | Basisrente Kündigungsfrist

Eine Basisrente – auch Rürup-Rente genannt – bietet Selbstständigen, Freiberuflern und Gewerbetreibenden im Hinblick auf die Altersvorsorge viele Vorteile. Allerdings hat der Abschluss eines Basisrentenvertrages einen entscheidenden Nachteil: Die Kündigung einer Rürup-Rente ist nur in einem Ausnahmefall möglich!

 

Basisrente kündigen – nur per Widerruf möglich

Haben Sie einen Rürup Vertrag abgeschlossen, entscheiden sich dann aber doch nach kurzer Überlegung dazu, ihn wieder zu kündigen, heißt es für Sie: Schnell sein!

Es ist nämlich nur möglich, den Vertrag innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheines und der dazugehörigen Bedingungen zu widerrufen. Ist diese Frist verstrichen, haben Sie keine Chance mehr, aus dem Vertrag herauszukommen! Daher sollten Sie bereits vor dem Abschluss genau überlegen, ob die Rürup-Rente das „Richtige“ für Sie ist.

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Bei einer Basisrente erhalten Sie Steuervorteile vom Staat, als „Gegenleistung“ möchte der Staat aber, dass Sie das Geld auch für Ihre Rente verwenden. Daher gibt es bei einer Basisrente leider keinen Rückkaufswert, der Vertrag läuft bis zum vereinbarten Rentenbeginn. Der Begriff „Basisrente kündigen“ ist dementsprechend nicht richtig. Eigentlich müsste es heißen:

 

Basisrente beitragsfrei stellen

Ein realtiv häufiger Grund, warum ein Versicherter seine Basisrente kündigen möchte, ist ein finanzieller „Engpass“ oder ein stark schwankendes Einkommen bei Selbstständigen. Um nicht gezwungen zu sein, in einer solchen Phase auch noch die Beiträge zur Rürup-Rente aufbringen zu müssen, kann der Versicherte die Basisrente beitragsfrei stellen. Das bedeutet, dass die Zahlung der Beiträge ausgesetzt werden kann.

Ist die Rürup-Rente erst einmal beitragsfrei gestellt, verzinst der Versicherer im Normalfall das bis zu diesem Zeitpunkt angesparte Guthaben bis zur Auszahlungsphase (also bis zur Rente). Durch das Aussetzen der Beitragszahlungen ist dann allerdings der als Altersvorsorge gedachte Auszahlungsbetrag (Rente) geringer als ursprünglich angenommen.

 

Damit die Rente nicht geringer ausfällt, kann der Versicherte die beitragsfreien Zeiten durch einen angepassten, höheren Beitrag oder durch Sonderzahlungen ausgleichen.

 

Anbieter wechseln statt zu kündigen

Was viele Kunden nicht wissen: Bei einigen wenigen Versicherungsgesellschaften ist es möglich, einen Wechsel des Anbieters vorzunehmen. Allerdings muss diese Wechselmöglichkeit im bestehenden Rürup-Rente Vertrag ausdrücklich festgelegt und gestattet sein.

Bei einem Anbieterwechsel fallen erneut Gebühren (Abschlusskosten) an! Wieviel ein Wechsel kostet und welche genauen Auswirkungen dieser Wechsel auf die spätere Höhe der Rentenauszahlung hat, kann Ihnen der Versicherer sagen. Sind Sie mit Ihrem derzeitigen Anbieter unzufrieden, zögern Sie nicht: Erkundigen Sie sich nach den Wechselbedingungen!

Auch nach einer Beitragsfreistellung oder einem Anbieterwechsel gilt natürlich: Die Rente wird frühstens mit dem Erreichen des Endalters 60 (oder 62 – je nach Abschlussjahr) ausbezahlt.

Sollten Sie mit der Kündigung Ihrer Basisrente und der daraus resultierenden Beitragsfreistellung auf der Suche nach einem anderen Versicherer sein, nutzen Sie dazu am Besten den Basisrente Vergleich oder rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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