Basisrente mit Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Berufsunfähigkeit: Ein Szenario, das man sich lieber erst gar nicht vorstellt. Was aber, wenn dieser Fall wirklich eintritt? Statistisch gesehen schaffen es 20% der Deutschen nicht, bis zur Altersrente zu arbeiten. Die Folge: Bezug einer knapp bemessenen Erwerbsminderungsrente. Die Lösung: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)!

 

Kombination: Basisrente + Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende ist eine Basisrente (Rürup-Rente) für die Altersvorsorge empfehlenswert, weil sie nicht in die gesetzliche Rentenversicherung (DRV) einzahlen. Tritt der Fall einer Berufsunfähigkeit ein, wird die Basisrente aber trotzdem erst mit dem Erreichen des Renteneintrittalters (62 Jahre) ausgezahlt. Daher erscheint die Koppelung von Rürup-Rente und Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll.

Die Beiträge der Basisrente können steuerlich abgesetzt werden. Auch Beiträge zu Zusatzversicherungen (Bsp.: BUZ = Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung) sind steuerlich absetzbar. Dementsprechend bietet der Abschluss einer BUZ im Rahmen einer Rürup-Rente einen zusätzlichen Steuervorteil. Der Vorteil ist nicht gegeben, wenn die BU als „eigenständige“ Versicherung abgeschlossen wird.

Beide Versicherungen werden in der Auszahlungsphase besteuert. Bei der Kombination von Basisrente und BUZ ist zu beachten, dass die Beiträge der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht über den Beiträgen der Basisrente liegen dürfen. Dazu ein kurzes Beispiel:

Sie entscheiden sich für eine Rürup-Rente mit einem Monatsbeitrag von 100€. Zusätzlich möchten Sie eine BUZ mit einem Auszahlungsbetrag von 1.500€ / Monat für 110€ abschließen. Diese Kombination ist nicht möglich. Dementsprechend müssten Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung wählen, deren Beitrag unter 100€ liegt. Oder: Sie erhöhen Sie den Beitrag zur Basisrente.

In unserem Beispiel erhöhen wir den Beitrag zur Basisrente auf 111€. Sie zahlen somit einen monatlichen Betrag von insgesamt 221€ für die Rürup-Rente und die BUZ. Beide Beiträge können in der Ansparphase steuerlich abgesetzt werden (zu 82% im Jahre 2017). Der steuerlich absetzbare Anteil der Beiträge erhöht sich übrigens pro Kalenderjahr um 2%!

Fazit: Vorteile für bestimmte Berufsgruppen gegeben

Falls Sie Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung oder zur Basisrente haben sollten, nehmen Sie bitte persönlichen Kontakt mit uns auf.

Das könnte Dich auch interessieren …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert