Condor Basisrente – Tarifüberblick und Vergleich 2017

Die Rürup-Rente (Basisrente) ist besonders für Selbständige, Gewerbetreibende und Freiberufler interessant, ermöglicht sie doch eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge.

Die Condor Versicherungsgruppe bietet im Bereich „Basisrente“ sowohl klassische, als auch fondsbasierte Varianten an. Ein kurzer Vergleich lohnt sich!

 

Die Condor Basis-Rente (Tarif C21)

Die „konventionelle Basisrente“ der Condor Versicherung eignet sich besonders für sicherheitsbewusste Steuerpflichtige. Besonders Selbstständige, die sich nicht selber um ihre Kapitalanlage kümmern möchten und eine Garantierente bevorzugen, profitieren vom Tarif C21 der Condor.

Die Basisrente ist nicht an die Entwicklung der Kapitalmärkte gebunden und garantiert eine lebenslange Rente ab Vertragsbeginn. Sonderzahlungen, hohe Einmalzahlungen und flexible Beitragszahlungen sind möglich. Wie bei allen Rürup-Renten sind die Beiträge steuerlich abzugsfähig. Das Altersvorsorgekapital ist im Falle einer Insolvenz vor Pfändung geschützt. Der Rentenbeginn ist frei wählbar, muss allerdings zwischen dem 62. und 70. Geburtstag liegen. Sollte der Versicherte vor Rentenbeginn sterben, erfolgt die Verrentung der eingezahlten Beträge als Hinterbliebenen-Leistung.

Die Basis-Rente ist in Verbindung mit einer BUZ (Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung) möglich. Dadurch sind die Beiträge zur BUZ ebenfalls steuerlich abzugsfähig. Und: Durch Überschussbeteiligung kann die vereinbarte Rente sogar höher ausfallen!

 

Die Condor INDEX-Rente basis (Tarif C51)

Die Condor INDEX-Rente ist optimal für Selbstständige, Freiberufler und „vermögende Privatpersonen“ geeignet. Sie ist eine klassische Rentenversicherung mit einer sogenannten Indexpartizipation. Das bedeutet, dass sich der Versicherte jedes Jahr entscheidet, ob er sein Kapital sicher verzinst haben möchte, oder ob er an der Entwicklung des EuroStoxx 50 partizipieren möchte. Die Entscheidung gilt jeweils für 12 Monate.

Sollte sich der EuroStoxx 50 negativ entwickeln, riskiert der „Anleger“ trotzdem keinen Wertverlust. Das bedeutet, dass der Policenwert auch in diesem Falle nicht sinken kann! Das Kapital der Basisrente bleibt erhalten.

 

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