Gesundheitsprüfung bei Berufsunfähigkeitsversicherungen

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zur privaten Absicherung gilt heutzutage als eine der wichtigsten Versicherungen in Deutschland. Bevor man jedoch eine BU-Versicherung abschließt, sollte man sich über einige wichtige Dinge Gedanken gemacht haben. Vor allem Personen mit Vorerkrankungen – auch wenn diese schon ein paar Jahre zurück liegen – müssen vor dem Abschluss einiges beachten.

 

Hinweis und Informationssystem (HIS) – Eintrag in Namens- und Wagnisdatei

Bei der Wahl der Berufsunfähigkeitsversicherung ist das Thema Risikovoranfragen für Personen mit Vorerkrankungen ein heikles Thema.

Daher ist es nicht verwunderlich, dass wir häufig folgende Fragen gestellt bekommen:

„Was passiert, wenn eine Versicherung meinen Antrag ablehnt?“

„Muß oder kann ich dann einen neuen Antrag bei einer anderen Gesellschaft stellen?“

Die Versicherungsgesellschaften prüfen die Anträge zur BU-Versicherung sehr genau. Vorerkrankungen müssen bei Antragstellung unbedingt wahrheitsgemäß angegeben werden. Verschweigt man eine Vorerkrankung, kann das im schlimmsten Falle dazu führen, dass die Versicherung bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit nicht leistet. Das bedeutet für Sie: Keine Zahlungen und Verlust des Versicherungsschutzes!

Nicht alle Vorerkrankungen führen zur Ablehnung eines Antrages. Daher gilt: Wenn Sie Vorerkrankungen haben, bei denen Sie sich zu 100% sicher sind, dass diese aus Sicht der Versicherung keine Probleme darstellen, können Sie beruhigt direkt einen Antrag stellen.

Ergibt die Risikoprüfung des Versicherers jedoch, dass eine Ablehnung Ihres Antrages erfolgt, so sind Sie bereits „in die Falle getappt“, und Ihre Daten befinden sich in dem „Hinweis und Informationssystem“ (HIS) der Versicherer. Auf das System können andere Versicherungen zugreifen und Sie ablehnen, wenn Sie erneut einen Antrag stellen.

 

Voranfragen statt Probeanträge stellen

Wir empfehlen Ihnen, zunächst über sogenannte „Risikovoranfragen“ bei den Gesellschaften eine Anfrage zu stellen. Anfragen gelten nämlich nicht als Antrag. Dementsprechend erfolgt auch keine Eintragung in das Hinweis und Informationssystem (HIS). Vorerkrankungen werden auch nicht von jedem Versicherer gleich behandelt. Das bedeutet, dass die eine Versicherung den Antrag ablehnen würde, eine andere Gesellschaft hingegen dem Antrag zustimmen würde.

5 Anfragen mit einem Formular: Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, bei 5 Gesellschaften gleichzeitig (parallel) eine Risikovoranfrage zu stellen.

 

Sie haben Vorerkrankungen? Sie interessieren sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Sie haben weitere Fragen zum Thema? Dann fragen Sie uns!

Oder: Vergleichen Sie kostenlos die Angebote der Versicherungsgesellschaften mit unserem Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich

 

 

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