Höchstgrenze / Angemessenheit der Berufsunfähigkeitsversicherung

Wir haben als Versicherungsmakler schon viele Berufsunfähigkeitsrenten vermittelt. Dabei ist uns aufgefallen, dass im Zusammenhang mit einer Berufsunfähigkeitsrente immer wieder folgende Fragen gestellt werden:

  • Wie hoch darf ich eine Berufsunfähigkeitsrente abschließen?“
  • Welche Versicherungssumme sollte ich für meine Berufsunfähigkeitsversicherung wählen?“.

 

Fragen lassen sich nicht pauschal beantworten

Die Fragen sind natürlich nicht pauschal zu beantworten. Das liegt u.a. daran, dass jeder Versicherte persönliche und damit unterschiedliche Grundvoraussetzungen mitbringt. Und: Die Höchstgrenzen der BU Versicherung hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu gehören u.a. der Berufsstand und die Einkommenssituation. Außerdem sind die Höchstgrenzen von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich. Hier lohnt es sich auf jeden Fall, einen Vergleich anzustellen.

Grundsätzlich kann man jedoch feststellen, dass

1. die meisten Anbieter bis zu 75% vom Nettoeinkommen problemlos anerkennen

2.viele Anbieter mit bis zu 80% vom Nettoeinkommen auch keine Probleme haben

3. nur wenige Anbieter über 80% vom Netto absichern

4. man bis zu 85% des monatlichen Nettoeinkommens abdecken darf

Diese Angaben gelten für Angestellte, die evtl. auch eine Leistung vom Staat über eine Erwerbsminderungsrente erhalten werden. Hier wird in der Regel das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 3 Jahre herangezogen und der Durchschnitt daraus zugrunde gelegt. Wer sich unsicher ist, sollte sich auf jeden Fall von einem Fachmann beraten lassen.

 

Unterschiedliche Höchstgrenzen von „Schicht 1 oder Schicht 3“

Bei den Höchstgrenzen wird unterschieden, in welcher Schicht die BU abgeschlossen wird. Bei der „normalen“ Berufsunfähigkeitsabsicherung gelten die o.g. Werte. Besonderheiten gibt es nur bei BU Versicherungen, die im Zusammenhang mit Basis/Rürup Renten oder mit betrieblichen Altersvorsorgen abgeschlossen werden. Hier sind in der Regel 10-20% höhere Absicherungen möglich. Warum aber ist das so? Diese Renten werden anders (i.d.R. stärker) be- bzw. versteuert. Die Angemessenheit zum Einkommen ist dann durch die höhere Absicherung wieder hergestellt.

Höchstgrenzen bei Selbstständigen: Bei Selbstständigen ist der Gewinn vor Steuern aus den letzten 3 Jahren entscheidend für die Höchstgrenze in der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Grundsätzlich gilt: Es ist auf jeden Fall ratsam, den Versicherungsschutz der Berufsunfähigkeitsversicherung in bestimmten zeitlichen Intervallen (z.B. alle 2 Jahre) zu überprüfen, weil sich die Lebenssituation jederzeit ändern kann. Dadurch vermeiden Sie, dass es im Falle eines Falles zu möglichen Einbußen kommt, mit denen Sie nicht gerechnet haben.

 

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