Konkrete Verweisung in der Berufsunfähigkeit Versicherung

Jeder, der sich mit dem Thema Berufsunfähigkeitsversicherung beschäftigt, fragt sich früher oder später, was es mit der abstrakten und der konkreten Verweisung auf sich hat. Ist es überhaupt wichtig, beim Abschluss einer BU-Versicherung auf die Bedingungen der Verweisung zu achten?

 

Was bedeutet in diesem Zusammenhang die „konkrete Verweisung“?

Die „konkrete Verweisung“ legt fest, wann der Versicherer Leistungen aus der BU-Versicherung verweigern kann. In den Bedingungen sind – mehr oder weniger genau – die Voraussetzungen genannt, die eine Leistungsverweigerung nach sich ziehen. Die „konkrete Verweisung“ bezieht sich dabei immer auf den Fall, dass der Versicherte eine andere Tätigkeit ausübt.

Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen (z.B. als Gärtner) und irgendwann einen Berufswechsel vornehmen, um z.B. als Bürokaufmann zu arbeiten, greift die „konkrete Verweisung“.

D.h.: Wenn die Versicherungsgesellschaft in ihren Bedingungen nicht auf die konkrete Verweisung verzichtet, kann der Versicherer Sie auf den Beruf des Bürokaufmannes verweisen, obwohl Sie vielleicht als Gärtner mit Knieproblemen hätten berufsunfähig geschrieben werden können.

 

TIPP für Selbständige: Achten Sie bei der Suche nach einer BU-Versicherung unbedingt darauf, ob die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Umorganisation des Betriebes fordern kann. Wenn das der Fall sein sollte: Ab wann ist die Umorganisation des Betriebes aus Versicherersicht unzumutbar? Genau hier liegen die Unterschiede im Detail.

 

Besser vom Fachmann beraten lassen

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung erfordert schon vor dem Abschluss ein hohes Maß an Recherche. Besser und „sicherer“ ist es daher, sich von einem objektiven Fachmann gründlich beraten zu lassen. So ist gewährleistet, dass die vielen Facetten auch Beachtung finden und die BU-Versicherung auf Ihre persönlichen Lebensumstände zugeschnitten ist.

Um sich vorab zu informieren oder mehrere Tarife und ihre Leistungen zu vergleichen, bieten sich BU-Vergleichsrechner im Internet an.

 

In unserem Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich wird u.a. auch der Leistungsbaustein „Bedingungsgemäßer Verzicht auf die konkrete Verweisung in der Erstprüfung“ berücksichtigt.

Unser kostenloser Vergleichsrechner kann auch ohne fundierte Grundkenntnisse genutzt werden. Wenn Sie Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung oder zum BU-Vergleich haben, fragen Sie uns! Wir beraten Sie gerne persönlich und erstellen Ihnen ein unverbindliches, individuelles Angebot!

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