Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung bei der Condor

In vielen Verträgen bei der Condor Versicherung gibt es sogenannte Nachversicherungsoptionen. Dies sind bestimmte Ereignisse, die es dem Kunden ermöglichen, die Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen.

Dabei gilt es folgendes zu beachten:

  • Die Nachversicherung muss innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt des Ereignisses mit einem entsprechenden Nachweis erbracht werden.
  • Die Nachversicherung muss als Option im bereits abgeschlossenen Vertrag möglich sein.

 

Ereignisse, für die eine Nachversicherung möglich ist:

(1)  Die Nachversicherung ist möglich, wenn eines der folgenden Ereignisse bei der versicherten Person nach der ersten Beitragsfälligkeit eintritt:

a)  Heirat der versicherten Person
b)  Geburt oder Adoption eines Kindes der versicherten Person
c)  Abschluss der Ausbildung in einem von der Bundesagentur für Arbeit anerkannten Ausbildungsberuf
d)  Abschluss eines Hochschul-  oder Fachhochschulstudiums
e)  Bestehen der Meisterprüfung, Bestehen der Prüfung zum Facharzt oder Fachanwalt, Erlangen der Promotion, Erhalten der Prokura
f)  Gründung einer selbständigen Existenz. Dies ist der Fall, wenn keine weiteren Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit vorliegen.
g)  Erstmaliges Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (Karrieresprung)
h)  Tod des mitverdienenden Ehepartners
i)  Scheidung vom mitverdienenden Ehepartner
j)  Steigerung des garantierten Brutto -Jahresgrundlohns bei Angestellten um mindestens 10% (mindestens 1200,- Euro) oder 6000,- EUR im Vergleich zum garantierten Brutto-Jahresgrundlohn des Kalenderjahres zuvor. Übt die versicherte Person eine selbständige Tätigkeit aus, muss die versicherte Person im abgelaufenen Kalenderjahr ein um mindestens 20%  (mindestens  2400,-  Euro) höheres Jahreseinkommen aus beruflicher Tätigkeit vor Abzug von Personensteuern gegenüber dem durchschnittlichen Jahreseinkommen aus beruflicher Tätigkeit vor Abzug von Personensteuern der drei vorangegangenen Kalenderjahre erzielt haben.
k)  Finanzierung einer – auch gewerblich – selbst genutzten Immobilie mit einem Darlehensbetrag von mindestens 75.000,- Euro
l)   Befreiung von der Versicherungspflicht in einem berufsständischen Versorgungswerk
m)  Befreiung von selbständigen Handwerkern von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, sofern die Mindestversicherungspflichtzeit erfüllt ist.

Nachversicherungen wegen eines der Ereignisse müssen spätestens 6 Monate nach Eintritt des Ereignisses unter Vorlage entsprechender Urkunden schriftlich beantragt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist es leider nicht mehr möglich, das entsprechende Ereignis nachzuversichern!

 
(2)  Die Nachversicherung ist auch alle 5 Jahre ohne besonderes Ereignis möglich, erstmalig zu Beginn des 6. Versicherungsjahres. Der Versicherungsbeginn der Nachversicherung muss dann am Jahrestag des Versicherungsbeginns der ursprünglichen Versicherung liegen (also der Beginn des 6., 11., 16. usw. Versicherungsjahres).

Haben Sie bereits einen Vertrag bei der Condor Versicherungen und möchten aufgrund eines der o.g. Ereignisse die BU Leistung erhöhen? Melden Sie sich bei uns, und informieren Sie sich! Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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