Sind Fahrradanhänger für Kinder gegen Diebstahl versichert?

Die sogenannten „Fahrrad-Croozer“ kommen immer mehr in Mode. Die Anschaffungskosten belaufen sich mittlerweile auf 500,- € bis 1.200,- €. Umso ärgerlicher ist es, wenn der Anhänger unterwegs, beim Einkaufen oder bei einer Radtour gestohlen wird.

 

Ist der Fahrradanhänger (Croozer) gegen Diebstahl versichert?

Die Frage lässt sich eigentlich recht einfach beantworten: „Jein“

Na schön, Spaß beiseite. Die eigentliche Frage müsste auch lauten: „Ist der Fahrradanhänger über die Hausratversicherung versichert?“

Der Anhänger ist über die Hausratversicherung grundsätzlich mitversichert, wenn er fest mit dem Fahrrad verbunden ist und Beides gestohlen wird. Hier gilt der Hausrat-Versicherungsschutz für das Fahrrad und alle fest mit dem Rad verbundenen Teile. Damit sind auch Anbauteile wie Kindersitze und Fahrradanhänger in den Versicherungsschutz eingeschlossen.

Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Sie den Anhänger alleine abstellen  – also keine Verbindung mit dem Fahrrad besteht – und er dann gestohlen wird. Diese beiden Szenarien beziehen sich auf den „Diebstahl im Freien„.

Wird der Fahrradanhänger aus einem geschlossenen (und abschließbaren) Raum wie z.B. der Garage, dem Keller oder der Wohnung gestohlen, ist er natürlich immer über die Einbruch-Diebstahl-Klausel der Hausratversicherung versichert.

 

Nach der Anschaffung eines Fahrradanhängers sollten Sie in jedem Falle Ihre Hausratversicherung kontaktieren. Fragen Sie dort an, inwiefern Versicherungsschutz besteht. Ganz wichtig: erhöhen Sie wenn möglich die Versicherungssumme für Fahrrad und Anhänger, wenn diese aufgrund der Neuanschaffung nicht mehr ausreichend ist.

 

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