Unisex-Tarife in der Basisrente – Änderungen

Die ersten Unisex-Tarife wurden bereits im Jahre 2006 in Deutschland eingeführt, galten damals allerdings nur für Rentenversicherungen, die Riester förderfähig waren. Im Jahre 2011 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass alle neuen Versicherungsverträge nur noch Unisex-Tarife beinhalten dürfen. Das Gesetz bezog sich auf die EU-Gleichstellungsrichtlinie aus dem Jahre 2006 und trat zum 21.12.2012 in Kraft.

 

Was ist ein Unisex-Tarif?

Vor der Einführung von Unisex-Tarifen wurde das Geschlecht des Versicherungsnehmers (Frau/Mann) als Tarifkriterium verwendet, da es die Risikobewertung der Versicherer beeinflusste. Oder anders gesagt: Das Geschlecht wurde als Kriterium für unterschiedliche Beiträge verwendet. Seit Einführung der Unisex-Tarife im Jahre 2012 darf das Geschlecht bei neu abgeschlossenen Versicherungsverträgen nicht mehr berücksichtigt werden, auch wenn es zwischen männlichem und weiblichem Geschlecht unterschiedliche Risiken und Kosten gibt.

 

Unisex-Tarife in der Rentenversicherung

Die Lebenserwartung der Geschlechter weicht voneinander ab. Männer beispielsweise haben in Deutschland eine um ca. 5 Jahre niedrigere Lebenswerwartung als Frauen. Deshalb spielt das Geschlecht besonders im Bereich der Renten- und Lebensversicherung als Tarifkriterium eine wichtige Rolle. Ein Unisex-Tarif garantiert Frauen und Männern bei gleichen Voraussetzungen gleichartige Leistungen für den gleichen Betrag.

Die ehemals getrennten „Frauen- und Männertarife“ werden im Unisex-Tarifmodell zu einer Mischkalkulation, ein Durchschnitt wird gebildet. Vor 2012 war es im Bereich der der Rentenversicherung so, dass Frauen höhere Beiträge gezahlt haben als Männer. Seit Einführung der Unisex-Tarife erhalten Frauen und Männer die gleiche Höhe der Rente bei Rentenversicherungen.

Da Frauen eine höhere Lebenserwartung als Männer haben und dadurch die Rente aus einer Rentenversicherung länger in Anspruch nehmen, erhalten sie also über einen längeren Zeitraum hinweg Rentenzahlungen. Frauen bekommen bei der Zusatzrente also durchschnittlich mehr Rente ausgezahlt als Männer.

D.h.: Da beide Geschlechter die gleichen Tarife haben und die gleichen Versicherungsprämien zahlen, Frauen aber in der Regel eine höhere Lebenserwartung haben, werden im Falle der Rentenversicherung Männer stärker belastet.

 

Bei Einführung der Unisex-Tarife war ein logisches Phänomen zu beobachten: Männer, die eine Basisrente abschließen wollten, taten dieses vor dem 21.12.2012. Frauen hingegen „verlegten“ den Versicherungsbeginn der Zusatzrente auf den 01.01.2013, um von den günstigeren Beiträgen zu profitieren.


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