Unterschiede: Basisrente – Riester Rente

Die wahrscheinlich häufigste Frage im Zusammenhang mit dem Thema Altersvorsorge lautet:

„Was ist der Unterschied zwischen Basisrente und Riester Rente“?

Wir denken, dass es einfacher ist, zunächst folgende Frage zu stellen:

 

Was haben Basisrente (Rürup-Rente) und Riester-Rente gemeinsam?

Beide – Basis- und Riester-Rente – sind staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte. Das heisst, dass man seine Altersvorsorge durch Steuervorteile staatlich fördern lassen kann und die häufig geringen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung ergänzt. Beide Vorsorgeprodukte sind „Hartz IV sicher“, das Kapital wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Außerdem geniest das Kapital einen Pfändungs- und Insolvenzschutz!

 

Vor- und Nachteile: Riester-Rente – Rürup-Rente (Basisrente)

Die Frage, welches Altersvorsorgeprodukt das „Richtige“ ist, kann man natürlich nicht pauschal beantworten. Daher listen wir nachfolgend einige Vor- und Nachteile der jeweiligen Rentenprodukte auf, um Ihnen eine Hilfestellung zu geben.

Vorteile Basisrente (Rürup-Rente):

  • Steuerliche Entlastung für „Besserverdiener“ (Senken der Steuerlast durch die Beiträge, die die Finanzbehörden berücksichtigen)
  • Lebenslange Rentenzahlung garantiert regelmäßige, zusätzliche Einkünfte im Rentenalter
  • Beitragsänderungen / Sondereinzahlungen sind jederzeit möglich (flexible Einzahlung)
  • Angespartes Kapital ist pfändungssicher (auch bei Privatinsolvenz oder Hartz-IV-Antrag)

Vorteile Riester-Rente:

  • Rente steht Versichertem lebenslang zu und darf nicht sinken (stabile Rente)
  • Schutz des Kapitals bei Insolvenz oder Pfändung (wenn die Zulagen beantragt wurden)
  • Sparer unter 25 Jahren erhalten einmalig erhöhte Grundzulage (Bonus für Berufseinsteiger: 200,- Euro)
  • Hohe Förderquote (Anteil des Staates an der Riester-Rente) zwischen 25 % und 90 %

 

Nachteile Basisrente (Rürup-Rente):

  • Ausgezahlte Renten müssen versteuert werden (mit persönlichem Steuersatz)
  • Keine einmalige Auszahlung möglich
  • Basisrente wird erst ab 62 Jahren ausgezahlt (gilt für Vertragsabschlüsse ab 2012)
  • Kündigung ist nicht möglich (Option: Vertrag beitragsfrei stellen)
  • Basisrente kann nicht vererbt werden (Option: Hinterbliebenrente vereinbaren für Ehepartner / Kinder)

Nachteile Riester-Rente:

  • Ausgezahlte Rente (auch Einmalzahlung) wird voll versteuert
  • Versicherer setzen hohe Lebenserwartung voraus (wirkt sich negativ auf Beiträge aus)
  • Vererbbarkeit nur in begrenztem Maße möglich
  • Hohe Abschlusskosten durch Gebühren (werden gleichmäßig auf die ersten 5 Jahre verteilt)

 

Weitere Fakten zur Riester- und zur Basisrente

Bei der Riester Rente gibt es festgelegte Zulagen. Die Zulagen stehen immer in Abhängigkeit mit Ihrem Einkommen. Bei der Basisrente hingegen gibt es „nur“ einen Steuervorteil.

Das Einkommen spielt hier keine Rolle. Jedoch lohnt es sich oftmals nur dann eine Basisrente abzuschließen, wenn das Einkommen und somit die Steuerlast höher ist. Denn: Der Steuersatz entscheidet letztendlich über die Höhe der Steuerrückerstattungen.

Bei der Riester Rente ist es möglich, sich im Alter bis zu 30% Kapital auszahlen zu lassen. Bei der Basisrente gibt es nur die Möglichkeit einer monatlichen Zahlung der Rente.

Allerdings bietet die Basisrente wiederum die Option, Hinterbliebene besser abzusichern oder auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einzubinden. Dadurch kann auch der Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich gefördert werden.

 


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