Verzicht auf Umorganisation des Arbeitsplatzes im BU Leistungsfall

Sie sind berufsunfähig geworden und können in ihrem ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten. Jetzt möchten Sie natürlich Ihre BU-Versicherung in Anspruch nehmen. Aber Vorsicht: In einigen Versicherungsbedingungen ist nämlich festgelegt, dass die Versicherungsgesellschaft den Versicherten auf einen anderen Beruf verweisen darf, um eine Berufsunfähigkeit abzuwenden! Die Bezeichnungen für diese „Maßnahme“ lauten Abstrakte Verweisung und Konkrete Verweisung.

Auch die Umorganisation des Arbeitsplatzes spielt bei der Bewertung der Berufsunfähigkeit eine Rolle. Sie ist eine weitverbreitete und auch zulässige Standardprüfung.

 

Umorganisation im BU-Leistungsfall

Von einer Umorganisation sind vornehmlich Freiberufler und Selbständige, aber auch leitende Angestellte betroffen. Was aber bedeutet „Umorganisation“ genau?

Die Versicherer möchten natürlich vermeiden, dass eine Berufsunfähigkeit eintritt. Daher prüfen sie, ob eine Umorganisation des Betriebes (oder einer Praxis/Kanzlei) möglich und vor allem zumutbar ist. Bei dieser Prüfung wird u.a. auch berücksichtigt, ob die Umorganisation wirtschaftlich angemessen wäre.

Die Vertragsklausel „Verzicht auf die Umorganisation des Arbeitsplatzes im BU Leistungsfall“ besagt, dass auf eine Prüfung hinsichtlich einer Umorganisation verzichtet wird. Das wiederum bedeutet, dass die Berufsunfähigkeitsrente nicht eingestellt oder ausgesetzt werden kann, selbst wenn eine Umorganisation möglich gewesen wäre!

 

Studien belegen, dass die Verweisung und die Umorganisation in der Praxis nur sehr selten angewendet werden. Trotzdem sollte jeder für sich genau überlegen, ob z.B. der „Verzicht auf die abstrakte Verweisung“ ein für ihn wichtiges Leistungsmerkmal ist. Im Zweifel macht es dann nämlich eher Sinn, einen höheren Beitrag in Kauf zu nehmen, als auf die Klausel zu verzichten.

Selbständige wiederum sollten beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung eher auf die Klauseln und detailierte Regelungen zur Umorganisation achten.

 

Die oben genannten Leistungsbausteine werden natürlich in unserem kostenlosen Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich berücksichtigt. Probieren Sie es aus!

Wenn Sie Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung oder zum Vergleichsrechner haben, rufen Sie uns an. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen!

 

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