Was ist die sogenannte Mallorca-Police?

Die Mallorca-Police, häufig auch Mallorca-Klausel genannt, ist eine sinnvolle Zusatzversicherung zu der normalen Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Police greift bei Unfällen mit Mietfahrzeugen im europäischen Ausland. D.h.: Der in Deutschland gewählte Haftpflichtschutz gilt auch für einen Mietwagen im Ausland.

Auch wenn der Name der Versicherung suggeriert, dass sie nur auf den Balearen gilt, stimmt das natürlich nicht! Der Begriff „Mallorca-Police“ ist vielmehr dadurch entstanden, dass viele Deutsche ihren Urlaub gerne auf der Insel Mallorca verbringen und sich dort einen Mietwagen nehmen, um die Insel zu erkunden. Die Police greift natürlich immer, wenn sich ein Urlauber (Versicherungsnehmer) im Ausland einen Mietwagen leiht.

 

Im Urlaub wichtig: Die Mallorca-Police

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist zwar in jedem europäischen Land obligatorisch, aber die Deckungssummen sind sehr unterschiedlich und entsprechen meistens nicht dem deutschen Standard. D.h.: Die oftmals deutlich niedrigeren Versicherungssummen im Ausland reichen in der Regel nicht aus, um einen größeren Schaden oder Schadenersatzforderungen zu decken.

Diese im Ausland niedrigeren Versicherungssummen werden durch die Mallorca-Police angeglichen, bzw. erweitert (Subsidiärdeckung). Sollten Sie im Ausland schuldhaft einen Unfall verursachen und die Schadenhöhe die dort üblichen Deckungssummen übersteigen, müssen Sie die Differenz in diesem Fall nicht aus eigener Tasche zahlen!

Leihwagen im Ausland versichern

Bei einigen Kfz-Anbietern ist die Mallorca-Police bereits kostenfrei mitversichert. Sollten Sie sich häufiger im europäischen Ausland aufhalten und dort auf einen Leihwagen angewiesen sein, lohnt es sich, bei der Auswahl des Kfz-Anbieters auf diesen Aspekt zu achten, oder eine entsprechende Zusatzversicherung abzuschließen.

Für die KFZ-Versicherung gibt es natürlich noch weitere sinnvolle Ergänzungen. Für „Viel-Reisende“ kann – neben der Mallorca-Police – beispielsweise ein extra Auslandsschutz ratsam sein. Er greift, wenn die Versicherung eines Unfallgegners nicht genügend Deckung aufweist, um den entstandenen Schaden komplett zu bezahlen.

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