Wie wird die Wohnfläche bei der Hausratversicherung berechnet?

 

Bei einer Hausratversicherung sollte man immer auf den sog. Unterversicherungsverzicht achten. Dabei handelt es sich um eine Versicherungssumme, deren Höhe die Gesellschaften unterschiedlich festlegen. Die Versicherungssumme ist jedoch immer abhängig von der Wohnfläche.

Viele Gesellschaften legen in ihren Versicherungsbedingungen fest, dass bei 650,- € pro m² Wohnfläche ein Unterversicherungsverzicht gilt. Das bedeutet, dass im Schadensfall keine Kürzungen aufgrund einer möglichen Unterversicherung vorgenommen werden.

 

Wohnflächenberechnung

Mit einer Hausratversicherung sichern Sie Ihre Einrichtung innerhalb der eigenen vier Wände ab. Bei einem vereinbarten Unterversicherungsverzicht ist der zu zahlende Versicherungsbeitrag von der Wohnfläche abhängig.

Die Wohnfläche lässt sich relativ einfach berechnen. Sie schließt folgende Räumlichkeiten (Wohn- und Nutzflächen) ein:

  • Grundfläche der Wohnung/des Hauses
  • Hobbyräume
  • Wintergärten
  • Arbeitszimmer
  • Loggien
  • Balkone
  • Terrassen
  • Nebengebäude des Grundstückes (z.B. Garage)
  • Wasch- / Fahrradkeller

Die Flächen von gemeinschaftlich genutzten Räumlichkeiten (z.B. in Mehrfamilienhäusern) werden in der Regel nicht berücksichtigt.

 

Achten Sie auf eine möglichst exakte Wohnflächenberechnung, damit die Versicherungssumme und damit auch Ihre Beitragshöhe richtig ermittelt werden können. Der Gesamtwert des Hausrates sollte natürlich der Versicherungssumme entsprechen!

 

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