Dauercamping Versicherung: Häufige Fragen
Fragen und Antworten zur Dauercamping Versicherung
Als unabhängiger Versicherungsmakler haben wir die Möglichkeit Ihren Standwohnwagen, Mobilheim, Chalet, Tiny House, Bauwagen und Zirkuswagen zu versichern. In diesem Zusammenhang haben sich bei unseren Kunden viele Fragen ergeben, die wir Ihnen nachfolgend gerne beantworten möchten. Nutzen Sie das Inhaltsverzeichnis um direkt zur gewünschten Antwort zu gelangen.
Gegen welche Gefahren ist das Objekt / der Inhalt versichert?
Die Dauercamping-Versicherung versichert den Wohnwagen/das Mobilheim und deren Inhalt (Hausrat) gegen folgende Gefahren ab:
- Feuer, Blitzschlag, Explosion
- Sturm, Hagel
- Einbruchdiebstahl und Vandalismus
- Diebstahl des Objektes vom Stellplatz
- Glasbruch
- Leitungswasser
- Elementar (z.B. Überschwemmung, Schneedruck)
Sind Nebengebäude mitversichert?
Nebengebäude am Versicherungsort sind u.a. Garten- und Gerätehütten, Schuppen, Carports und Pavillons mit harter Dachung. Diese Nebengebäude müssen freistehend, fest mit dem Boden verankert und nach den Regeln der Technik errichtet sein, damit sie versichert sind.
Ist der Zaun / die Umzäunung versichert?
Das Grundstück umschließende Zäune (Einfriedungen, inkl. Mauern und Tore) gelten als Grundstücksbestandteile und sind bei der Campingversicherung der Oberosterreichischen mitversichert.
Ist der Geräteschuppen mitversichert?
Wenn sich auf Ihrem Dauerstellplatz freistehende Objekte (z.B. ein Geräteschuppen, eine Geräte-/Gartenhütte oder ein Carport) befinden, sind diese mitversichert (s. Frage: Sind Nebengebäude mitversichert?).
Sind die Gartenmöbel mitversichert?
Gartenmöbel und Gartengeräte im Freien sind versichert bis 1.500 EUR.
Ist die Küche durch die Inhalts- oder die Objektversicherung versichert?
Die Einstufung einer in den Wohnwagen/das Mobilheim eingebrachten Einbauküche unterscheidet sich von der Zuordnung her von den Einbauküchen, die man von Wohngebäuden her kennt. Dort gilt sie in den meisten Fällen als Festeinbau und ist durch die Wohngebäudeversicherung abgesichert. Bei der Dauercampingversicherung ist das anders: Hier sind "alle in das Objekt eingefügten Sachen (z. B. Einbaumobel und Einbauküchen), die der Versicherungsnehmer als Mieter oder Eigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat", als Hausrat anzusehen.
Auch eine mobile Campingküche, die sich beispielsweise im Vorzelt befindet, gehort zum Hausrat und ist daher der Inhaltsversicherung zugeordnet. Die beim Erwerb des Objektes vom Hersteller verbaute Einbauküche des Wohnwagens/Mobilheims ist als fester Bestandteil zu sehen und daher durch die Objektversicherung abgesichert.
Sind die Gegenstände im Vorzelt (auch gegen Diebstahl) versichert?
Ob Gegenstände im Vorzelt versichert sind, hängt von der Art des Vorzeltes ab. Hausrat in Vorzelten ist nur mitversichert, wenn es sich um ein Vorzelt mit festem, nicht verschiebbaren Gestänge und/oder mit Wintertauglichkeit handelt. Schäden durch einfachen Diebstahl sind grundsätzlich nicht versichert. Das Vorzelt muss also während Ihrer Abwesenheit so gesichert werden können, dass ein einfaches Eindringen für Dritte nicht möglich (bzw. erschwert) ist.
Ist der Grill gegen Diebstahl versichert?
Der Diebstahl eines Grills aus dem verschlossenen Wohnwagen oder aus einem abgeschlossenen Gerätehaus gilt als Einbruchdiebstahl und ist daher durch die Dauercamping Hausratversicherung abgesichert. Auch ein Grill, der sich im Freien auf dem zum Objekt gehorigen Grundstück befindet, ist versichert bis 1.500 EUR. Dabei ist jedoch zu beachten: Sind Sachen im Freien nicht in Gebrauch und besteht für den Versicherungsnehmer die möglichkeit, bei Nichtgebrauch diese in einem Raum unterzustellen, dann ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, dieser Einstellmöglichkeit nachzukommen.
Ist mein Wohnwagen / Mobilheim im Winterlager mitversichert?
Während der vorübergehenden Unterbringung im Winterquartier / Winterstellplatz ist das im Versicherungsschein bezeichnete Objekt und der gesamte Hausrat versichert. Eine Entschädigung für versicherte Sachen wird geleistet, wenn der Schaden durch Brand, Blitzschlag, Überspannung, Explosion, Sturm, Hagel oder Leitungswasser verursacht wurde. Hinweis: Der Transport zum/vom Winterlager hingegen ist nicht versicherbar.
Darauf muss beim Abschluss der Dauercampingversicherung geachtet werden:
Muss das versicherte Objekt (Wohnwagen) abgemeldet sein?
Um die Campingversicherung abschließen zu können, muss das Objekt (z.B. Wohnwagen, Mobilheim, Tiny House, Bauwagen) nicht zwingend abgemeldet sein. Auch zugelassene Wohnwagen, die dauerhaft abgestellt sind, können im Rahmen der Dauercampingversicherung versichert werden.
Wie alt darf der Wohnwagen beim Abschluss der Dauercamping-Versicherung sein?
Das Objekt darf nicht älter als 50 Jahre sein.
Wo darf mein Wohnwagen (Objekt) stehen?
Die Dauercamping Versicherung kann ausschließlich für fest (dauerhaft) auf einem Campingplatz ODER auf einem (privaten) Grundstück abgestellte Objekte abgeschlossen werden.
Bei einem dauerhaft abgestellten Tiny House ist darauf zu achten, dass die Räder und Achsen vollständig zu entlasten sind.
Objekte in Kleingartenvereinen können nicht versichert werden (das Gartenhaus im Kleingarten kann über eine Kleingartenversicherung versichert werden).
Das Bewegungsrisiko ist generell ausgeschlossen. Der etwaige Transport zum/vom Winterlager ist ebenfalls nicht im Versicherungsschutz enthalten! Eine Absicherung im Winterlager ist hingegen gegeben.
Allgemeine Fragen zur Dauercamping-Versicherung:
Gibt es eine Selbstbeteiligung?
Bei der Dauercamper-Versicherung gibt es, mit Ausnahme bei Sturm- oder Hagelschäden, keinen Selbstbehalt. Bei Sturm- oder Hagelschäden am versicherten Objekt beträgt der Selbstbehalt 300 Euro. Wenn das Objekt im Winterquartier im Freien untergebracht wird, gilt für die Gefahren Sturm und Hagel eine abweichende Selbstbeteiligung von 600 Euro.
Gibt es eine Dauercamping Haftpflichtversicherung?
In der Dauercampingversicherung ist bereits eine Stellplatz-Haftpflichtversicherung enthalten. Wenn dieser Baustein nicht benotigt wird, kann der Ausschluss auf Wunsch des Versicherten vorgenommen werden. Der Jahresbeitrag verringert sich dadurch um 15,- Euro.
Handelt es sich um eine Neuwertversicherung?
Das versicherte Objekt sowie sämtliche Massiv-, Holz- oder Glasbauteile, auch jene von fest und dauerhaft mit dem Objekt verbundenen Vor-, Zu- oder Anbauten werden zum Neuwert entschädigt. Die Hausratversicherung der Camping-Versicherung ersetzt den Inhalt des Objektes im Schadenfall grundsätzlich zum Neuwert. Beträgt der Zeitwert des Objektes bei Eintritt des Versicherungsfalles weniger als 40%, erfolgt die Entschädigung maximal bis zum Zeitwert bei Eintritt des Versicherungsfalles.
Bei Überdachungen (Schutzüberdachung, Terrassenüberdachung) aus lichtdurchlässigem Kunststoff (z.B. PC, PVC, GFK) gilt eine Staffelung. Die kompletten Wiederherstellungskosten zum Schadenzeitpunkt werden von der Dauercampingversicherung übernommen, wenn die Kunststoffüberdachung nicht älter als 3 Jahre ist.
Wie hoch ist die Hochstentschädigungssumme?
Die Grundversicherung deckt Schäden am versicherten Objekt (Wohnwagen, Mobilheim usw.) bis zu einer Hochstsumme von 40.000 Euro ab. Die Versicherungssumme kann auf Wunsch jedoch erhoht/angepasst werden (hochstens 150.000 Euro).
Der Hausrat (Inhalt) des Objektes ist mindestens bis zu einer Entschädigungssumme von 6.000 Euro versichert. Sollte diese Summe nicht ausreichen, kann sie auf bis zu 20.000 Euro erhoht werden.
Die Campingversicherung bietet auch eine Absicherung bei Elementarschäden (Objekt und Hausrat). Die Basisdeckung beträgt 4.000 Euro.
Sind An- und Zubauten mitversichert?
Laut den Bedingungen der Dauercamper Versicherung sind "alle fest mit dem versicherten Objekt verbundenen und nach den Regeln der Technik errichteten An-/Zubauten" versichert.
Dazu gehoren bei einem Standwohnwagen zum Beispiel das Schutzdach, das Dauerstandzelt (sturm- und wintertauglich), ein fester Vorbau, der Fußboden und die Sat-Anlage.
Achtung: Sonnensegel und Zelte mit einem verschiebbaren Gestänge sind nicht versichert. Auch (Dauerstand-) Zelte mit "starrem Gestänge" ohne Wintertauglichkeit sind nicht versichert.
Ist ein (Wohnwagen-) Schutzdach mitversichert?
Ein Schutzdach ist eine Überdachung, die gemäß spezieller Herstellerangaben errichtet wird und dem Schutz des Objektes (z.B. des Standwohnwagens) gegen Umwelteinflüsse dient. Das Schutzdach muss eine Sturm- und Schneelasttauglichkeit aufweisen. Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, ist das Wohnwagen-Schutzdach mitversichert. Feste Planen und "Eigenkonstruktionen" gelten in diesem Sinne nicht als Schutzdach und genießen entsprechend keinen Versicherungsschutz.
Welche Entschädigungsgrenzen gibt es?
Beträgt der Zeitwert des Objektes (Wohnwagen, Mobilheim, Tiny House, Bauwagen), der mit dem Objekt verbundenen Massiv-, Glas- oder Holzbauteile sowie der An- und Zubauten bei Eintritt des Versicherungsfalles weniger als 40%, erfolgt die Entschädigung maximal bis zum Zeitwert bei Eintritt des Versicherungsfalles.
Fest mit dem Objekt verbundene Markisen gelten (auf erstes Risiko) bis 1.500 Euro versichert.
Sonstige Bauteile (Planen, Folien, Zelte, Kunststoffdächer) werden in Abhängigkeit zum jeweiligen Verbau- oder Kaufdatum entschädigt:
- 0 bis 3 Jahre = Wiederherstellungskosten (zum Schadenzeitpunkt)
- 4 bis 6 Jahre = 80 % Wiederherstellungskosten (zum Schadenzeitpunkt)
- 7 bis 9 Jahre = 60 % Wiederherstellungskosten (zum Schadenzeitpunkt)
- 10 bis 12 Jahre = 40 % Wiederherstellungskosten (zum Schadenzeitpunkt)
- über 12 Jahre = 20 % Wiederherstellungskosten (zum Schadenzeitpunkt)
Wie wird der Zeitwert berechnet?
Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert abzüglich der Wertminderung, insbesondere durch das Alter und den Abnutzungsgrad.
Was bedeutet "Versicherung auf erstes Risiko"?
Bei einer "Versicherung auf erstes Risiko" wird eine feste Versicherungssumme vereinbart. Diese kann auch niedriger als der tatsächliche Wert der Sache sein. Kommt es zum Schadenfall, werden die entstandenen Kosten bis maximal zur Höhe der Versicherungssumme voll vergütet. Ein Abzug aufgrund von Unterversicherung erfolgt in diesem Fall nicht. Die Obergrenze der Entschädigung liegt hier bei der vereinbarten Versicherungssumme. Bei einer "Versicherung auf eigenes Risiko" wird der Schaden zum Zeitwert erstattet.
Sind Toiletten versichert?
Das kommt darauf an: Die im Wohnwagen befindliche, vom Hersteller fest eingebaute Toilette ist Bestandteil des Objektes und daher durch die Objektversicherung (Gebäudeversicherung) abgesichert. Mobile Campingtoiletten gehoren zum Hausrat und sind entsprechend durch die Inhaltsversicherung gegen Schäden durch Feuer, Sturm/Hagel oder Leitungswasser versichert. Die Mobiltoiletten sind jedoch nicht gegen einfachen Diebstahl versichert (aber wer stiehlt schon eine Toilette).
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zur Dauercamping-Versicherung habe?
Wenn Sie Fragen zur Dauercamping-Versicherung haben, wenden Sie sich gerne an unseren Experten. Sie erreichen ihn telefonisch (0421 408 95 493) oder per E-Mail (anfrage@kvs-versicherungsmakler.de).