Ist ein Garten-Trampolin gegen Sturm versichert?

 

Die Anzahl von heftigen Wetterphänomenen nimmt zu! Liegt es am Klimawandel? Davon ist jedenfalls auszugehen. Fakt ist jedenfalls, dass wir ganzjährig immer häufiger von schweren Unwettern heimgesucht werden, die meistens Sturm und/oder Hagel mit sich bringen. Gerade Stürme richten dabei verheerende Schäden an.

 

Trampolin versichern – aber wie?

Stürme haben in den vergangenen Jahren leider auch wieder einige Kinder-Garten-Trampoline zerstört. Leider ist ein Trampolin nicht gegen Sturmschaden versicherbar!

Warum aber ist das so? Gibt es einen Trick, um ein Garten-Trampolin zu versichern? Diese Fragen haben wir schon mehrfach gehört.

Das Trampolin ist, wenn es im Garten steht, nicht durch die Hausratversicherung gegen Sturm- und Feuerschäden versichert. Das Sturm- und Feuerrisiko ist ausgeschlossen. Auch eine Wohngebäudeversicherung leistet nicht bei einem Schaden. Die Hausratversicherung deckt jedoch in der Regel immerhin das Diebstahlrisiko (einfacher Diebstahl) ab.

Leider gibt es auch keinen Trick, das Trampolin auf eine andere Art und Weise zu versichern.

 

Daher unser Rat: Sichern Sie Ihr Garten-Trampolin, indem Sie es möglichst fest im Boden verankern. Dadurch wird zumindest die Gefahr minimiert, dass das Trampolin bei Sturm wegfliegt und in der Umgebung Fremdschäden anrichtet. Im Fachhandel sind häufig für viele Trampolin-Modelle entsprechende Zubehörteile erhältlich.

 

Sie haben noch keine Hausratversicherung, die zumindest Ihr Trampolin (oder andere Gartengegenstände) gegen einfachen Diebstahl absichert?

Nutzen Sie unseren Hausratversicherungsvergleich, um sich über geeignete Tarife zu informieren. Bei Fragen zur Hausratversicherung helfen wir Ihnen auch gerne persönlich weiter.

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