Hausratversicherung
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Hausratversicherung Vergleich

Unser Hausratversicherung Vergleichsrechner bietet Ihnen die Möglichkeit, bis zu drei ausgewählte Tarife direkt miteinander zu vergleichen. Sie können die Hausratversicherung natürlich auch sofort online abschließen, wenn Ihnen eines der Angebote zusagt. Profitieren Sie bei Fragen von unserem Wissen und unserer langjährigen Erfahrung als Versicherungsmakler.

Hausratversicherung Schadensfälle

Die Hausratversicherung (im süddeutschen Raum auch Haushaltsversicherung genannt) ist neben der Haftpflichtversicherung eine der wichtigsten Privatversicherungen. Sie greift bei vielen Schäden am Hausrat und bietet Ihnen so einen Schutz vor hohen Kosten im Falle eines Schadens.

Typische Schäden

Typische Schadensfälle bei der Hausratversicherung

  • In Ihr Haus / Ihre Wohnung wird eingebrochen, die Einbrecher entwenden Gegenstände und Wertsachen (Diebstahl). Zusätzlich richten sie einen erheblichen Schaden durch die Zerstörung oder Beschädigung Ihrer Einrichtung an (Vandalismus).
  • In Ihrem Haus / Ihrer Wohnung bricht ein Feuer aus, durch das die Einrichtung zerstört oder stark beschädigt wird. Ohne eine passende Versicherung können solche Schäden schnell den finanziellen Ruin bedeuten.
  • Durch ein Leitungsleck, eine defekte Waschmaschine oder Frostschäden tritt Leitungswasser aus und verursacht einen Wasserschaden, durch den u.a. Bodenbeläge und Möbelstücke beschädigt werden. Auch hier hilft Ihnen die Hausratversicherung bei der Neuanschaffung oder der Reparatur.
  • Die Gefahr schwerer Unwetter hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Schäden durch Blitzeinschlag, Sturm- und Hagelschäden am Hausrat können die Folge sein. Hier bietet die Hausratversicherung einen finanziellen Schutz. ACHTUNG: Schäden am Gebäude sind durch eine Hausratversicherung nicht abgesichert! Hier bietet die für Eigentümer von Wohngebäuden wichtige Wohngebäudeversicherung einen hinreichenden Versicherungsschutz.
  • Sie besitzen noch einen alten Röhrenfernseher oder haben einen Öl- oder Gastank in Gebäudenähe? Auch Explosions- und Implosionsschäden werden von der Hausratversicherung übernommen.


Welche Leistungen sind bei Hausratversicherungen mitversichert und sollten im Vergleichsrechner berücksichtigt werden?

Eine Hausratversicherung bietet Ihnen immer einen Basisschutz, der die wichtigsten Risiken beinhaltet. Jeder Mensch hat unterschiedliche persönliche Bedürfnisse und Lebensumstände. Daher können in der Regel - zusätzlich zum Basisschutz - weitere Risiken abgesichert werden.
Standardmäßig sind bei fast allen Versicherungsanbietern folgende Schäden an allen beweglichen Gegenständen im Wohnraum und dazugehörigen Gebäuden/Anbauten gegen folgende Ereignisse mitversichert:
  • Einbruch: Entwendung von Hausrat durch einen Eindringling. Ebenfalls versichert ist Raub unter der Androhung oder Anwendung von Gewalt.
  • Vandalismus: Vorsätzliche Beschädigung des Hausrats durch einen Eindringling.
  • Feuer: Beschädigung / Vernichtung des Hausrats durch Brand, Blitzschlag oder Explosion.
  • Leitungswasser: Wasserschäden durch ausgetretenes Leitungswasser, Frostschäden an sanitären Anlagen und Installationen und sonstige Bruchschäden an Zu- und Ableitungsrohren.
  • Sturm und Hagel: Sturmschäden am Hausrat sind erst ab Windstärke 8 versichert, bei Hagelschäden spielt die Größe der Hagelkörner keine Rolle. ACHTUNG: Sturmschäden, die am Gebäude entstanden sind, deckt nicht die Hausratversicherung, sondern die Wohngebäudeversicherung ab.
Die Hausratversicherung springt im Falle eines Falles ein und erstattet Ihnen im Rahmen der vertraglich vereinbarten Deckungssumme die Verluste in Form einer Neuwertentschädigung. D.h.: Die Versicherung zahlt den Betrag, der für die Wiederbeschaffung der jeweiligen Gegenstände benötigt wird, so dass zumindest der materielle Verlust wieder gutgemacht werden kann. Immaterielle Werte (z.B. Erinnerungsfotos) kann natürlich selbst eine Hausratversicherung nicht ersetzen.

Vergleichsrechner mit Videoanleitung


Wir erklären Ihnen in unserem Video, wie der Vergleichsrechner funktioniert und worauf Sie beim Vergleichen achten sollten.


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Zusatzleistungen der Hausratversicherungen

Neben den oben aufgeführten Leistungen des Basisschutzes können in den meisten Tarifen weitere Risiken mitversichert werden. Dazu sollten Sie vorher abwägen, welche Leistungen für Sie sinnvoll sind, da diese natürlich grundsätzlich mit einem Mehrbeitrag einher gehen. Sinnvolle Zusatzoptionen können z.B. sein:

Fahrraddiebstahl

Fahrraddiebstahl / Fahrradversicherung

Alle zwei Minuten wird in Deutschland ein Fahrrad gestohlen, das sind rund 900 pro Tag. Im Jahr 2015 waren es insgesamt 335.000 angezeigte Fälle! Die ausgezahlte Schadenssumme der Haftpflichtversicherer belief sich auf rund 100 Millionen Euro! Der Einbruchdiebstahl von Fahrrädern ist über die Hausratversicherung gedeckt, wenn sie aus verschlossenen Räumen (Keller, Abstellraum, Garage, Wohnung usw.) oder bei einem Raub (Androhung von Gewalt) gestohlen werden. Allerdings werden Fahrräder deutlich häufiger im öffentlichen Raum gestohlen, so dass ein zusätzlicher Versicherungsschutz in den meisten Fällen sinnvoll ist. Daher bieten viele Versicherungsgesellschaften gegen Aufpreis einen erweiterten Versicherungsschutz für Fahrräder im Rahmen der Hausratversicherung an. Auch der sogenannte "einfache Diebstahl" wird hiermit abgedeckt, so dass die Versicherung einspringt, wenn das angeschlossene Fahrrad beispielsweise vor Ihrem "Lieblingsitaliener" entwendet wird. Wenn Sie Ihr Fahrrad auch gegen weitere Schäden absichern wollen wie Sturz, Unfallschäden oder Verschleiß empfiehlt sich der Abschluss einer E-Bike Versicherung.

Der Versicherer ersetzt das Rad in einem solchen Fall bis zur vertraglich vereinbarten Summe (in der Regel ein bestimmter Prozentsatz des gesamten versicherten Hausrates). Sie erhalten von Ihrer Versicherung bei einer Versicherungssumme von 50.000 Euro und einer Maximalerstattung von einem Prozent im Falle eines Fahrraddiebstahls also höchstens 500 Euro. Da die erstattete Summe häufig unter dem Wiederbeschaffungswert liegt, bieten einige Versicherungen im Rahmen der Zusatzoption für Fahrräder auch höhere Entschädigungszahlungen (bis zu maximal zehn Prozent der Versicherungssumme) an. Diese Option dürfte gerade für Besitzer von hochwertigen Fahrrädern interessant sein. Werfen Sie auf jeden Fall einen genauen Blick auf den versicherten Prozentsatz in der "Fahrraddiebstahl-Klausel". Sie finden die Angabe ebenfalls im Hausratversicherung Vergleich.

Lesen Sie hier den ausführlichen Bericht zum Thema: Fahrraddiebstahl in der Hausratversicherung.


Überspannungsschäden

Überspannungsschäden durch Blitzschlag

Überspannungsschäden werden nicht durch einen direkten Blitzeinschlag hervorgerufen. Gemeint sind hier vielmehr Schäden an Elektrogeräten (z.B. Fensehern), die beispielsweise in Folge einer Überspannung durch Blitzeinschlag in eine Überlandleitung oder in einen Trafokasten verursacht werden. Solche Überspannungsschäden treten leider häufiger auf, als man denkt. Sie lassen sich aber durch einen geringen Mehrbeitrag in bestehende Hausratversicherungen integrieren.


Glasbruchchäden

Glasversicherung / Glasbruchchäden

In den Versicherungsvertrag der Hausratversicherung kann eine Glasversicherung aufgenommen werden. In der Regel werden nicht nur Schäden an der Verglasung von Mobiliar (Tischen, Ceran-Kochfelder, Spiegeln, Glasvitrinen, Aquarien usw.), sondern auch Schäden an der Gebäudeverglasung (Fenster, Türen) übernommen.


Worauf sollte ich als Versicherungsnehmer noch achten?

Bevor Sie im Vergleichsrechner eine Hausratversicherung abschließen, sollten Sie sich über eventuelle Ausschlüsse, Entschädigungsgrenzen und die Höhe einer eventuellen Selbstbeteiligung informieren. Eine generelle Selbstbeteiligung senkt zwar den jährlichen Versicherungsbeitrag, im Falle eines Schadens müssen Sie sich jedoch an den Kosten beteiligen und einen Teil der Schadenssumme selber tragen. Liegt der Schaden unterhalb der individuell vereinbarten Höhe der Selbstbeteiligung, tragen Sie die Summe komplett selbst.
Ist ein Schaden eingetreten, entstehen Kosten unterschiedlichster Art. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat in diesem Zusammenhang eine Aufstellung veröffentlicht. Demnach sollte eine Hausratversicherung auch für folgende Kosten aufkommen:
  • Aufräumungskosten (Kosten für Entsorgung usw.)
  • Reparaturkosten für Gebäudeschäden nach Einbruch oder Vandalismus
  • Reparaturkosten für Nässeschäden in Mietwohnungen
  • Transport- und Lagerkosten (Einlagerung von versicherten Sachen)
  • Schlossänderungskosten (wenn Schlüssel für Wohnung/Tresor ersetzt werden müssen)
  • Bewachungskosten (falls eine unbewohnbare Wohnung nicht anderes geschützt werden kann)
  • Kosten für provisorische Maßnahmen (zum Schutz der versicherten Gegenstände)
Grobe Fahrlässigkeit

Grobe Fahrlässigkeit

Denken Sie vor dem Abschluss einer Hausratversicherung immer daran, dass kein Mensch unfehlbar ist! Was passiert, wenn Sie selber einen Brand auslösen (durch eine unbeaufsichtigte brennende Kerze, durch eine vergessene Pfanne auf dem noch eingeschalteten Herd usw.)? Oder: Sie haben beim Verlassen Ihrer Wohnung Türen und Fenster nicht verschlossen, so dass es Einbrechern besonders leicht hatten, in die Wohnung einzudringen. In diesen Fällen kann der Versicherer dem Versicherungsnehmer - also Ihnen - grobe Fahrlässigkeit vorwerfen und seine Leistungen kürzen oder gar verweigern, da Hausratversicherer normalerweise bei grober Fahrlässigkeit nicht leisten.

Mittlerweile gibt es aber viele Gesellschaften, die im Rahmen ihrer Hausratversicherung eine Leistung auch in diesen Fällen erbringen. Die Höhe der Entschädigungsleistung hängt dabei natürlich vom jeweiligen Anbieter und dessen Tarif ab. Günstige Basistarife leisten entweder gar nicht oder nehmen bei Mitschuld des Schadenverursachers eine Leistungskürzung vor. Viele Versicherer leisten bis zu einer bestimmten Summe, wobei entsprechend der Mitschuld des Versicherungsnehmers bei der Entschädigung häufig Kürzungen vorgenommen werden.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen empfehlen wir, einen Anbieter mit einem leistungsstarken Tarif zu wählen, der auch bei grober Fahrlässigkeit bis zur vereinbarten Versicherungssumme leistet, und bei dem die Mitschuld des Versicherungsnehmers keine Rolle spielt.


Zusammenfassung: Was sollte man beim Hausratversicherungsvergleich beachten?

Hinweis zur Hausratversicherung

Wählen Sie die für Sie passende Versicherungssumme, um einen geeigneten Tarif zu finden! Sie richtet sich nach dem Wert des Inventars, ist also die Summe, die aufgebracht werden müsste, wenn Alles neu gekauft würde. Die Höhe der Versicherungssumme richtet sich also nach Ihren "inneren Werten". Die Versicherer empfehlen einen Betrag von mindestens 650,- Euro pro Quadratmeter Wohnfläche zu wählen, um eine Unterversicherung auszuschließen. Vergleichen Sie die Leistungen der Anbieter im Basistarif, auch hier gibt es bereits gravierende Unterschiede! Überlegen Sie genau, welche Zusatzleistungen in Ihrem individuellen Fall sinnvoll sind! Wählen Sie einen möglichst leistungsstarken Tarif, der auch bei grober Fahrlässigkeit leistet!

Sie haben noch Fragen? Rufen Sie uns an unter (0421) 408 95 492 und profitieren Sie von unserem langjährigen Wissen als Versicherungsmakler. Wir helfen Ihnen gerne!


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Von Anonym am 12.11.2023
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Detlef Klapschus
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Telefon:(0421) 408 95 490

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