E-Scooter Kennzeichen
E-Scooter, häufig auch Elektroroller oder Elektro Scooter genannt, sind immer häufiger auf deutschen Straßen unterwegs. Kein Wunder: Sie sind leicht, wendig, leise, abgasfrei, lassen sich gut transportieren und bringen ihren Fahrer zügig von A nach B. Allerdings gilt es hinsichtlich der Betriebserlaubnis und der Versicherung einiges zu beachten, da E-Scooter als Elektrokleinstfahrzeug eingestuft werden.
Das neue E-Scooter Kennzeichen 2025 direkt bestellen!
Sie können hier die Versicherungsplakette für Ihren E-Scooter / E-Roller bestellen. Bitte beachten Sie, dass zwingend eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) vorliegen muss.
Das Kennzeichen bzw. der Aufkleber wird nach dem Abschluss umgehend per Post versendet!
Die Zustellung dauert in der Regel 1 - 3 Werktage!
Leistungen der E-Scooter Versicherung
Wenn Sie ein Versicherungskennzeichen für Ihren E-Scooter bestellt haben, sind Sie mindestens mit einer sog. "Haftpflichtversicherung" (bis zu 100 Millionen € geschützt). Das bedeutet, dass die Versicherung bei Schäden leistet die Sie als Nutzer des E-Scooter Dritten zufügen.
Die Versicherung leistet z.B. wenn Sie einen Sachschaden verursachen weil Sie ein parkendes Auto beschädigen, oder einen Personenschaden weil Sie mit Ihrem E-Scooter eine dritte Person verletzen.
Wenn Sie Ihren E-Scooter zusätzlich gegen Diebstahl versichern möchte, ist eine Teilkaskoversicherung sinnvoll.
E-Scooter Kennzeichen: Farbe 2025
Das Versicherungskennzeichen für E-Scooter ist als Aufkleber ausschließlich für einen maximalen Zeitraum von 12 Monaten erhältlich. Erkennen lässt sich die Gültigkeit eines solchen Aufklebers (Plakette) gut an der Farbe, die sich jedes Jahr ändern wird.
Im Jahr 2025 ist das E-Scooter Kennzeichen grün!
Besitzer von E-Scootern müssen jedes Jahr zum 1. März ein neues Kennzeichen in Form eines Aufklebers anbringen. Dadurch verlängert sich der Haftpflichtschutz um ein weiteres Jahr, also bis zum 28.02. (bzw. 29.02. bei einem Schaltjahr) des Folgejahres.
Die Maße des E-Scooter Kennzeichens bzw. des Aufklebers betragen 6,7 x 5,5 cm (der "Dokumentationsteil" ist 2 x 5,5 cm groß). Der Aufkleber ist weniger als 1 mm stark.
E-Scooter Versicherung: Kosten
Die Kosten für das Nummernschild bzw. Versicherungskennzeichen sind u.a. abhängig vom Umfang des Versicherungsschutzes und vom Alter des Versicherten. Wenn es sich um einen teuren, hochwertigen Elektroller handelt, empfiehlt sich der Abschluss einer zusätzlichen Teilkaskoversicherung. Hat man seinen Scooter so versichert, ist man gegen Schäden am eigenen Fahrzeug geschützt, die beispielsweise durch Wildunfälle, Stürme oder Diebstahl entstehen.
Die Kosten bzw. der Jahresbeitrag für ein E-Scooter Kennzeichen (Haftpflichtversicherung) beträgt bei Versicherungsbeginn im März einmalig 35,00 Euro. Sollten Fahrer unter 23 Jahre alt sein, erhöht sich der Beitrag auf 52,70 Euro im Jahr. Die Teilkaskoversicherung (Diebstahlversicherung für den E-Scooter) kostet inkl. Haftpflicht 80,70 Euro bzw. 101,40 Euro (bei Fahrern unter 23) im Jahr.
In keinem Fall darf ein Elektroscooter (wenn Höchstgeschwindigkeit über 6 km/h) ohne gültigen Versicherungsschutz im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden, auch dann nicht, wenn eine Betriebserlaubnis vorliegt. Deshalb muss die E-Scooter Versicherung bereits vor der Erstnutzung im öffentlichen Raum abgeschlossen und die Versicherungsplakette gut lesbar am E-Roller angebracht werden.
E-Scooter Versicherungspflicht
In Deutschland gilt: Wenn für einen batteriebetriebenen E-Scooter eine Betriebserlaubnis vorliegt und dieser auf der Straße genutzt werden soll, besteht eine Versicherungspflicht. Ausgenommen von dieser Regelung sind allerdings E-Scooter, deren Geschwindigkeit nicht mehr als 6 km/h beträgt. Für E-Roller, die nur auf privaten Grundstücken genutzt werden, besteht keine Zulassungs- oder Versicherungspflicht (im Handel häufig gekennzeichnet mit E-Sooter ohne Straßenzulassung).
Eine Versicherung für den E-Scooter abzuschließen, ist mit einem nur geringen Aufwand verbunden und deutlich unkomplizierter als der Abschluss einer KFZ-Versicherung. Bei einem Elektro-Scooter ist es beispielsweise nicht nötig, ihn bei der Gemeinde anzumelden. Trotzdem ist es natürlich wichtig, sich gegen verursachte Schäden im öffentlichen Straßenverkehr abzusichern. Genau deshalb muss seit dem 15. Juni 2019 ein Kennzeichen bzw. Aufkleber am E-Roller angebracht werden. Dieses spezielle Versicherungskennzeichen können Sie direkt über unsere Webseite beantragen. Das Kennzeichen belegt, dass der Besitzer den E-Scooter bis zum 28. bzw. 29.02. des Folgejahres versichert hat.
E-Scooter mit Straßenzulassung
Vielen Menschen, die sich für den Kauf eines E-Scooters interessieren, ist nicht klar, unter welchen Voraussetzungen die wendigen Flitzer überhaupt im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden dürfen. Seit dem 15. Juni 2019 sind Escooter mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) offiziell für Radwege und Straßen in Deutschland zugelassen.
Folgende Fakten gelten bei E-Scootern:
- die Höchstgeschwindigkeit darf 20 km/h nicht überschreiten
- die Fahrer der E-Roller unterliegen keiner Helmpflicht
- es wird kein Führerschein benötigt
- es gilt ein Mindestalter von 14 Jahren
- es werden zwei voneinander unabhängige Bremsen benötigt
- es werden ein Scheinwerfer und eine Schlussleuchte benötigt
- es werden Rückstrahler und Seitenreflektoren benötigt
- E-Scooter dürfen nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen fahren. Nur wenn diese fehlen, darf die Fahrbahn benutzt werden. Gehwege und Fußgängerzonen sind verboten!
E-Scooter mit Teilkaskoversicherung sinnvoll?
Wenn die Rollersaison im Frühling beginnt, werden mehr und mehr Menschen mit ihrem E-Scooter im Freien unterwegs sein. Genau dann steigt allerdings auch die Gefahr, Opfer eines Diebstahls zu werden. Daher ist es wichtig, den Scooter ausreichend vor Langfingern zu schützen. So lange der Roller in der Öffentlichkeit abgestellt wird, sollte er immer gegen Diebstahl gesichert sein - auch dann, wenn er nur wenige Minuten vor der Eisdiele oder dem Supermarkt steht. Es gibt mehrere Möglichkeiten, seinen E-Roller effektiv vor Dieben zu schützen. Dazu gehören u.a. spezielle Alarmsysteme, die am Gefährt angebracht werden können.
In diesem Zusammenhang macht auch eine spezielle Diebstahlversicherung Sinn. Erweitert man eine bestehende Haftpflichtversicherung zusätzlich um eine Teilkaskoversicherung (300 Euro Selbstbeteiligung), ist man zusätzlich vor den Folgen und Kosten von Diebstahl geschützt.
Tipp: Manchmal ist es gar nicht notwendig, eine eigene Teilkasko- bzw. Diebstahlversicherung abzuschließen. Für Scooter, deren Höchstgeschwindigkeit mit weniger als 6 km/h angegeben ist, kann dieser Schutz bereits in einer bestehenden Hausratversicherung enthalten sein oder nachträglich in den Vertrag eingeschlossen werden. Auf diese Weise lassen sich die zusätzlichen Kosten für eine E-Scooter Versicherung vermeiden.
