E-Scooter Versicherung
Versicherungskennzeichen für
E-Scooter (Elektroscooter)
E-Roller (Elektroroller)
Elektro-Tretroller
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E-Scooter, häufig auch Elektroroller oder Elektro-Tretroller genannt, werden in den kommenden Jahren immer häufiger auf deutschen Straßen unterwegs sein. Kein Wunder: Sie sind leicht, wendig, leise, abgasfrei, lassen sich gut transportieren und bringen ihren Fahrer zügig von A nach B. Allerdings gilt es hinsichtlich der Betriebserlaubnis und der Versicherung einiges zu beachten, da E-Scooter als Elektrokleinstfahrzeug eingestuft werden.

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Sie können ab sofort die Versicherungsplakette für Ihren E-Scooter bestellen. Bitte beachten Sie, dass zwingend eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) vorliegen muss.


E-Scooter Versicherungspflicht

In Deutschland gilt ab sofort: Wenn für einen batteriebetriebenen E-Scooter eine Betriebserlaubnis vorliegt und dieser auf der Straße genutzt werden soll, besteht eine Versicherungspflicht. Ausgenommen von dieser Regelung sind allerdings E-Scooter, deren Geschwindigkeit nicht mehr als 6 km/h beträgt. Für E-Roller, die nur auf privaten Grundstücken genutzt werden, besteht keine Zulassungs- oder Versicherungspflicht (im Handel häufig gekennzeichnet mit E-Sooter ohne Straßenzulassung).

Eine Versicherung für den E-Scooter abzuschließen, ist mit einem nur geringen Aufwand verbunden und deutlich unkomplizierter als der Abschluss einer KFZ-Versicherung. Bei einem Elektro-Scooter ist es beispielsweise nicht nötig, ihn bei der Gemeinde anzumelden. Trotzdem ist es natürlich wichtig, sich gegen verursachte Schäden im öffentlichen Straßenverkehr abzusichern. Genau deshalb muss seit dem 15. Juni 2019 ein Kennzeichen bzw. Aufkleber am E-Roller angebracht werden. Dieses spezielle Versicherungskennzeichen können Sie direkt über unsere Webseite beantragen. Das Kennzeichen belegt, dass der Besitzer den E-Scooter bis zum 28. bzw. 29.02. des Folgejahres versichert hat.

E-Scooter mit Straßenzulassung

Vielen Menschen, die sich für den Kauf eines E-Scooters interessieren, ist nicht klar, unter welchen Voraussetzungen die wendigen Flitzer überhaupt im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden dürfen. Seit dem 15. Juni 2019 sind Elektro-Tretroller mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) offiziell für Radwege und Straßen in Deutschland zugelassen.

Folgende Fakten gelten bei E-Scootern:

  • die Höchstgeschwindigkeit darf 20 km/h nicht überschreiten
  • die Fahrer der E-Roller unterliegen keiner Helmpflicht
  • es wird kein Führerschein benötigt
  • es gilt ein Mindestalter von 14 Jahren
  • es werden zwei voneinander unabhängige Bremsen benötigt
  • es werden ein Scheinwerfer und eine Schlussleuchte benötigt
  • es werden Rückstrahler und Seitenreflektoren benötigt
  • E-Scooter dürfen nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen fahren. Nur wenn diese fehlen, darf die Fahrbahn benutzt werden. Gehwege und Fußgängerzonen sind verboten!


Versicherungsplakette bestellen

E-Scooter Aufkleber: Das Versicherungskennzeichen!

E-Scooter AufkleberDas Versicherungskennzeichen für E-Scooter ist als Aufkleber ausschließlich für einen maximalen Zeitraum von 12 Monaten erhältlich. Erkennen lässt sich die Gültigkeit eines solchen Aufklebers (Plakette) gut an der Farbe, die sich jedes Jahr ändern wird. Besitzer von E-Scootern müssen jedes Jahr zum 1. März ein neues Kennzeichen in Form eines Aufklebers anbringen. Dadurch verlängert sich der Haftpflichtschutz um ein weiteres Jahr, also bis zum 28.02. (bzw. 29.02. bei einem Schaltjahr) des Folgejahres.

Die Maße des E-Scooter Kennzeichens bzw. des Aufklebers betragen 6,7 x 5,5 cm (der "Dokumentationsteil" ist 2 x 5,5 cm groß). Der Aufkleber ist weniger als 1 mm stark.

Für den Vertragsabschluss muss eine gültige Betriebserlaubnis des Scooters vorgelegt werden. In ihr sind die für den Versicherer relevanten Informationen enthalten. Angegeben ist u.a. die Modellbezeichnung, der Antrieb, der Hersteller und das Baujahr des Elektro-Rollers.

E-Scooter / E-Roller Versicherung: Kosten

Die Kosten für das Versicherungskennzeichen bzw. den Versicherungsaufkleber sind u.a. abhängig vom Umfang des Versicherungsschutzes und vom Alter des Versicherten. Eine Abhängigkeit vom Fahrzeugtyp oder von der Preisklasse des E-Scooters ist in der Zukunft denkbar und würde von der Anzahl und der Höhe der verursachten Schäden (Schadenquote) abhängig sein. Wenn es sich um einen teuren, hochwertigen Elektroller handelt, empfiehlt sich der Abschluss einer zusätzlichen Teilkaskoversicherung. Hat man seinen Scooter so versichert, ist man gegen Schäden am eigenen Fahrzeug geschützt, die beispielsweise durch Wildunfälle, Stürme oder Diebstahl entstehen.

KostenDie Kosten bzw. der Jahresbeitrag für eine E-Scooter Versicherung (Haftpflichtversicherung) beträgt bei Versicherungsbeginn im März einmalig 24,80 Euro. Sollten Fahrer unter 23 Jahre alt sein, erhöht sich der Beitrag auf 37,40 Euro im Jahr. Die Teilkaskoversicherung (Diebstahlversicherung für E-Scooter) kostet inkl. Haftpflicht 49,80 Euro bzw. 64,00 Euro (bei Fahrern unter 23) im Jahr.


In keinem Fall darf ein Elektroscooter (wenn Höchstgeschwindigkeit über 6 km/h) in Zukunft ohne gültigen Versicherungsschutz im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden, auch dann nicht, wenn eine Betriebserlaubnis vorliegt. Deshalb muss die E-Scooter Versicherung bereits vor der Erstnutzung im öffentlichen Raum abgeschlossen und die Versicherungsplakette gut lesbar am E-Roller angebracht werden.


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E-Scooter mit Teilkaskoversicherung sinnvoll?

Wenn die Rollersaison im Frühling beginnt, werden mehr und mehr Menschen mit ihrem E-Scooter im Freien unterwegs sein. Genau dann steigt allerdings auch die Gefahr, Opfer eines Diebstahls zu werden. Daher ist es wichtig, den Scooter ausreichend vor Langfingern zu schützen. So lange der Roller in der Öffentlichkeit abgestellt wird, sollte er immer gegen Diebstahl gesichert sein - auch dann, wenn er nur wenige Minuten vor der Eisdiele oder dem Supermarkt steht. Es gibt mehrere Möglichkeiten, seinen E-Roller effektiv vor Dieben zu schützen. Dazu gehören u.a. spezielle Alarmsysteme, die am Gefährt angebracht werden können.

Info TeilkaskoIn diesem Zusammenhang macht auch eine spezielle Diebstahlversicherung Sinn. Erweitert man eine bestehende Haftpflichtversicherung zusätzlich um eine Teilkaskoversicherung (meistens mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro), ist man zusätzlich vor den Folgen und Kosten von Diebstahl geschützt. Trotzdem haben Rollerfahrer die Pflicht, ihr Fahrzeug ausreichend gegen Diebstahl zu sichern: Wer den E-Scooter ungeschützt und ungesichert in der Öffentlichkeit stehen lässt, handelt grob fahrlässig und riskiert den Verlust des Versicherungsschutzes. Viele Versicherer verlangen einen Nachweis darüber, dass ein gestohlenes Objekt am Ort des Geschehens ab- bzw. angeschlossen war. Als Beweis kann beispielsweise ein aufgebrochenes Schloss dienen. Kann der Eigentümer des E-Rollers einen solchen Nachweis nicht erbringen, kann der Versicherer die Übernahme der Kosten des Schadens verweigern.

Manchmal ist es gar nicht notwendig, eine eigene Teilkasko- bzw. Diebstahlversicherung abzuschließen. Für Scooter, deren Höchstgeschwindigkeit mit weniger als 6 km/h angegeben ist, kann dieser Schutz bereits in einer bestehenden Hausratversicherung enthalten sein oder nachträglich in den Vertrag eingeschlossen werden. Auf diese Weise lassen sich die zusätzlichen Kosten für eine E-Scooter Versicherung vermeiden.


Sehr kompetenter Service
Von Anonym am 08.11.2023
"Ich benötigte eine Versicherung für mein Gartenhaus. Viele Versicherungen angefragt, jedoch mit frustriertem Ergebnis. KVS, insbesondere Herr Bergmann, stellte sich als profunder Geschäftspartner heraus, welcher jederzeit freundlich und kompetent auf meine Wünsche einging. Jetzt habe ich was ich gesucht habe und bin sehr zufrieden. In jedem Fall Daumen hoch und vielen Dank an KVS Versicherungsmakler."






Auszug der Versicherer