Privathaftpflicht Vergleich

Privathaftpflicht Vergleich
Privathaftpflichtversicherung
für Singles, Paare, Familien, Senioren
ohne Selbstbeteiligung
inkl. Forderungsausfallversicherung
online sofort abschließbar
Jetzt kostenlos berechnen

Nach deutschem Recht haftet jeder, der einem Anderen schuldhaft einen Schaden zufügt mit seinem Einkommen, seinem Vermögen und sogar seinem zukünftigen Verdienst. Die private Haftpflichtversicherung begleicht berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche ab. In unserem Privathaftpflichtversicherung Vergleich können Sie verschiedene Leistungen berechnen und vergleichen.

Private Haftpflichtversicherung auch 2024 unverzichtbar

Bei einigen Versicherungen kann man sich über den Sinn und Zweck eines Abschlusses sicherlich uneins sein bzw. streiten. ABER: Eine Privathaftpflichtversicherung ist wirklich für Jeden unverzichtbar! Der Gesetzgeber macht Sie nämlich auch für unabsichtliche Schäden, die Sie Dritten fahrlässig zufügen, in unbegrenzter Höhe haftbar. Und das kann - je nach Schadensfall - schnell zum finanziellen Ruin führen. Gerade Personen- und Sachschäden können die Millionen Euro Grenze übersteigen.

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Unser Tipp vom Experten:

Beim Vergleichen von privaten Haftpflichtversicherungen sollte man tunlichst darauf achten, welche Leistungen enthalten sind. Für Familien ist es beispielsweise wichtig, dass auch Schäden von deliktunfähigen Kindern mitversichert sind. Auch die Ausschlüsse müssen beachtet werden: Einige Tarife versichern z.B. Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen nicht mit.

Wenn Sie unseren Privathaftpflicht Vergleich nutzen, werden Sie feststellen, dass eine Absicherung schon ab ca. 40 Euro (Jahresbeitrag!) möglich ist. Die Privathaftpflicht ist also eher günstig. Deshalb ist es eigentlich unverständlich, dass in Deutschland immer noch ca. 1/3 aller Bürger keine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben (Stand 2017).

Achtung: Besondere Haftungsrisiken wie z.B. Pferde, Hunde, Autos oder Boote werden in gesonderten Haftpflichtversicherungen versichert und sind nicht in der Privathaftpflicht enthalten.

Prinzipiell gilt: Achten Sie besonders auf die Höhe der Deckungssumme und auf die Einschlüsse bei den einzelnen Tarifen. Eine Selbstbeteiligung im Schadensfall sollten Sie ausschließen. Überlegen Sie sich auch, ob Sie eine Ausfalldeckung als Erweiterung der privaten Haftpflicht wünschen.



Jetzt kostenlos berechnen

Informationen zur privaten Haftpflichtversicherung (Stand 2017)

Unser Rechner berücksichtigt alle relevanten Einschlüsse und sonstigen Erweiterungen. Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick, was alles in eine Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen werden kann (Auswahl).

Einschlüsse

Die wichtigsten Einschlüsse

  • Personen- und Sachschäden
  • Vermögensschäden
  • Mietsachschäden an Gebäuden
  • Forderungsausfallversicherung
  • Rechtsschutz zur Ausfalldeckung
  • Forderungsausfallversicherung
  • Fremdhütung von Hunden / Pferden
  • Sach- und Personenschäden durch nicht deliktfähige Kinder
  • Privater / dienstlicher Schlüsselverlust


Personen

Mitversicherte Personen

  • Alleinstehendes Elternteil im Haushalt
  • Mitversicherung eines Au-Pair


Mitversichert

Mitversicherte Tätigkeit

  • Tagesmutter, unentgeltliche Tätigkeit
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten der versicherten Personen


Fahrzeuge

Fahrzeuge

  • Geliehene Surfbretter und Segelboote ohne Motor
  • Schäden durch Modellfahrzeuge / Flugmodelle ohne Motor
  • Fahrräder, Besitz und Gebrauch (nicht zulassungspflichtig)


Immobilien

Immobilien

  • Einfamilienhaus selbstgenutzt
  • Vermietung einer Wohnung im selbst bewohnten Einfamilienhaus
  • Ferienwohnung im Inland (selbstgenutzt)
  • Bauherrenhaftpflicht


Ausland

Auslandsschäden

  • Geltungsbereich europaweit/weltweit


Gew¨sser

Gewässerschäden

  • Häusliche Abwässer
  • Abwässer durch Rückstau des Straßenkanals, private Abwassergrube
  • Allmählichkeitsschäden
  • Öltank oberirdisch/unterirdisch (in Litern)


Erweiterungen

Sonstige Erweiterungen

  • Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Sachen
  • Gefälligkeitsschäden
  • Schäden durch das Hüten fremder Pferde oder Hunde
  • Ausübung von Sport
  • Schäden durch elektronischen Datenaustausch
  • Schäden an Ausbildungsgegenständen


Höhe der Versicherungssumme beachten

Die Versicherungssumme ist die Höchstsumme, die im Schadensfall von der Versicherung beglichen wird. Die Summe ist bei den einzelnen Anbietern im Privathaftpflicht Vergleichsrechner sehr unterschiedlich. Sie reicht von 5 Millionen bis zu 50 Millionen Euro und wird unterschieden zwischen:

  • Deckungssumme Personen- und Sachschäden pauschal
  • Deckungssumme für Vermögensschäden
  • Deckungssumme für Mietsachschäden an Gebäuden

Unterschätzen Sie bitte nicht die Höhe der Summe, die ein Haftpflichtschaden verursachen kann. Wir raten unseren Kunden - je nach Lebenssituation - Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit mindestens 10 Millionen Euro abzusichern. Der Jahresbeitrag für die private Haftpflichtversicherung erhöht sich dadurch nur unwesentlich!



Zum Vergleichsrechner

Leistungsausschlüsse der Privathaftpflicht

Die Leistungsausschlüsse sind in unserem Haftpflichtversicherung Vergleich mit einem "roten X" gekennzeichnet. Bei vielen Anbietern sind "Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Sachen" ausgeschlossen. Auch eine Forderungsausfallversicherung, Schäden durch häusliche Abwässer und Öltanks sind bei den günstigen Privathaftpflichtversicherungen nicht immer mitversichert. Deshalb raten wir an dieser Stelle noch einmal dazu, mehrere Anbieter einer Haftpflichtversicherung miteinander zu vergleichen.

Vertragsbeginn und Laufzeit

Eine Versicherung online zu berechnen und abzuschließen hat gegenüber einem Papierantrag einen entscheidenden Vorteil: Der Vertrag kann schon an dem Tage beginnen, an dem Sie den Antrag an den Versicherer übermitteln. Und: Nicht selten ist mit Hilfe eines Vergleichsrechners online auch ein günstigerer Preis zu finden.

Die Laufzeit des Vertrages beträgt üblicherweise ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich dann automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie die Haftpflichtversicherung nicht mindestens drei Monate vor Ende eines Versicherungsjahres kündigen. Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie nicht jedes Jahr wieder tätig werden müssen, um den Versicherungsvertrag zu verlängern.

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Wenn Sie die Privathaftpflichtversicherung wechseln möchten, achten Sie darauf, den bestehenden Vertrag rechtzeitig zu kündigen. Außerdem sollten Sie den Vertragsbeginn der neuen Privathaftpflicht so wählen, dass er nahtlos an die vorherige Versicherung anschließt.

Versicherungsunterlagen

VertragsunterlagenDie Versicherungsunterlagen (Produktinformationsblatt und Bedingungen) finden Sie im Vergleichsrechner und können so schon vorab schauen, ob ein interessant erscheinender Tarif für Sie überhaupt der "Richtige" ist.

Um die Versicherungsunterlagen einzusehen, wählen Sie im Rechner einfach "Leistungsumfang" bei der Versicherung, für die sie sich interessieren. Scrollen Sie dann in dem geöffneten Fenster bis an das Ende der Seite. Dort sind die Unterlagen für die einzelnen Anbieter hinterlegt.

Versicherungsunternehmen

Eine private Haftpflichtversicherung wird von nahezu allen Versicherungsgesellschaften angeboten. In unserem Rechner werden nur aktuelle Tarife der Anbieter berücksichtigt, darunter natürlich auch die Testsieger.
Hier eine kleine Auswahl von Versicherungsunternehmen im Privathaftpflichtversicherung Vergleich:

Versicherungsunternehmen

Versicherungsunternehmen

  • NV
  • Barmenia
  • Ostangler Versicherung
  • Arag
  • Degenia
  • Domcura
  • Janitos
  • Haftpflichtkasse Darmstadt
  • VHV
  • Gothaer
  • Volkswohl Bund
  • Basler
  • Ammerländer
  • InterRisk
  • Interlloyd
  • GVO
  • Die Bayerische
  • Alte Leipziger
  • uvm.


Ansprechpartner bei Fragen zur Privathaftpflicht und im Schadensfall

Wenn Sie Fragen zu unserem Vergleichsrechner, zu Versicherungsleistungen und -produkten oder zu bestehenden Verträgen haben, rufen Sie uns bitte an. Natürlich können Sie uns auch eine E-Mail schreiben. Egal wie: Wir sind für Sie da und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Im Schadensfall können Sie sich selbstverständlich auch an uns wenden. Oftmals ist es jedoch sinnvoller, die Versicherungsgesellschaft (Anbieter) direkt zu kontaktieren. Die Schadensachbearbeiter können Ihnen dann ganz genau mitteilen, wie die weitere Vorgehensweise ist und welche Unterlagen, Fotos, Polizeiberichte usw. benötigt werden.



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Titel
Von Anonym am 13.11.2024
"Dankeschön Herr Bergann Sehr freundlich Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung "

Ihre Expertin für die
Privathaftpflicht

Jacqueline Barucha
Jacqueline Barucha
Telefon:(0421) 408 95 490

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