Dauercamping Versicherung

Dauercamper auf Campingplatz

Die Versicherung für Dauercamper

Wohnwagen
Mobilheim
Bauwagen
Tiny House
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Für sehr viele Menschen bedeutet Camping ein Gefühl von Freiheit und Unabhängigkeit. Das Leben auf einem Campingplatz hat sich in den vergangenen Jahrzehnten gewandelt und ist nicht mehr nur auf das Nötigste beschränkt.

Auch Sie haben wahrscheinlich viel Zeit und Geld investiert und möchten bei einem Schadenfall ausreichend versichert sein?

Wie das geht und worauf Sie achten sollten, erfahren Sie bei uns!

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Campingversicherung: Das Wichtigste in Kürze

  • Die Dauercamping-Versicherung ist geeignet für Wohnwagen ohne Zulassung, Mobilheime, Tiny Häuser und Bauwagen, die dauerhaft (fest) an einem Ort abgestellt sind.
  • Die Objekte dürfen nicht älter als 50 Jahre sein.
  • Der Versicherungsschutz gilt auch für Vorzelte, An- oder Vorbauten, Schutzdächer und Nebengebäude.
  • Der Versicherungsumfang umfasst Gefahren wie Feuer, Einbruch, Diebstahl, Sturm-/Hagel, Leitungswasserschäden und weitere Elementargefahren.

Welche Versicherung braucht ein Dauercamper?

Sind Sie Dauercamper und stolzer Besitzer eines Wohnwagens ohne Zulassung, Mobilheimes oder eines Tiny Houses (welches nicht mehr bewegt wird und fest an einem Standort steht)? Dann interessiert es Sie bestimmt, welche Versicherungen Sie benötigen, um im Schadenfall optimal abgesichert zu sein.

Am Besten geeignet ist die "Campingplatz Versicherung", also die von uns angebotene Dauercamperversicherung. Diese vereint vier Versicherungen in einem Komplettpaket und ist genau auf die Bedürfnisse eines Dauercampers abgestimmt:

1. Leistungsbaustein: Objektversicherung (im weitesten Sinne eine Gebäudeversicherung)
2. Leistungsbaustein: Hausratversicherung (für alle "beweglichen Dinge", die sich in Ihrem Camper befinden)
3. Leistungsbaustein: Glasversicherung (z.B. Scheiben, Ceran- oder Induktionsfelder)
4. Leistungsbaustein: Haftpflichtversicherung (für Personen- und Sachschäden, die durch Ihr Objekt verursacht wurden und andere Camper oder deren Besitz treffen).

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Wer benötigt eine Dauercamping Versicherung?

Bild von einem WohnwagenFür gewöhnlich benötigt jeder Dauercamper für sein dauerhaft abgestelltes Objekt einen entsprechenden Versicherungsschutz, da die möglichen Gefahren nur selten durch eine andere, eventuell bestehende Versicherung abgesichert sind.

Etwas anders sieht es bei „angemeldeten Wohnwagen“ oder „angemeldeten Wohnmobilen“ aus. Sobald ein Wohnwagen / ein Wohnmobil über ein Kennzeichen verfügt, ist er/es mindestens mit einer Haftpflicht versichert. Beim Einschluss einer Teil- oder Vollkaskoversicherung erweitert sich der Versicherungsschutz, so dass u.a. auch Gefahren wie Diebstahl oder Feuerschäden abgesichert sind.

Weitere Informationen dazu finden Sie unter „Dauercamping-Versicherung Vergleich“.

Leistungen einer Dauercamping-Versicherung

Dauercamping Versicherung Vergleich Auf einem Campingplatz (oder einem umzäunten privaten Grundstück) in Deutschland abgestellte Objekte sind einer Vielzahl von Gefahren ausgesetzt. Durch die Campingversicherung (häufig auch Campingplatz- oder Stellplatzversicherung genannt) können zahlreiche Risiken und Gefahren abgesichert werden.


Versicherte Gefahren Objekt- / Hausratversicherung

Brand, Blitzschlag, Explosion
Implosion, Verpuffung, Überschall­druckwellen, Anprall oder Absturz eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung
Überspannung durch Blitz bis 1.000 €
Sturm ab Windstärke 8 / Hagel
Leitungswasser
Diebstahl / Raub des versicherten Objektes vom Abstellplatz
Einbruchdiebstahl
Vandalismus nach Einbruchdiebstahl
Elementar­versicherung (Überschwemmung, Rückstau, Schneedruck, Lawine, Erdrutsch, Erdbeben)(optional)

Glasbruchversicherung

Objektverglasung (z.B. Scheiben, Wohnwagenluken aus Kunststoff)
Mobiliarverglasung (Kochflächen aus Glas, z.B. Ceranfeld)

Standplatzhaftpflicht

Personen-, Sach- und Vermögensschäden inkl. Abwehr unberechtigter Ansprüche(optional) - Mehr Infos

Mitversicherte Sachen und Nebenobjekte

Dauerstandzelt / Ganzjahreszelt (sturm- und wintertauglich)
Wohnwagen­schutzdach (sturm- und schneelasttauglich)
Fester An- oder Vorbau
Fest mit dem Objekt verbundene Markisen
Sat-Anlage / Antennenanlage (fest mit dem Objekt verbunden)
Terrassen mit Überdachungen
Nebengebäude wie Garten- oder Gerätehütte, Carport oder Pavillon mit harter Bedachung
Einfriedung (inkl. Zäune, Mauern und Tore) bis 8.000 €
Sachen zur privaten Nutzung und des persönlichen Bedarfs
Elektrische und elektronische Haushaltsgeräte (Waschmaschine, TV, Computer)
Photovoltaikanlagen (fest mit dem Objekt verbunden)(optional) bis 8.000 €
Fahrrad (auch E-Bikes) gegen Diebstahl am Versicherungsort bis 1.500 €
Fahrrad (auch E-Bikes) gegen Diebstahl außerhalb des Versicherungsortes(optional) bis 5.000 €
(Aufsitz-) Rasenmäher, Mähroboter bis 1.500 €
Gartenmöbel, Gartengeräte, Grill, Trampolin auf dem Grundstück bis 1.500 €
Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surf- und Kitesurfgeräte
Wertsachen und Bargeld (Entschädigungs­grenzen beachten)
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Wann leistet die Dauercamper-Versicherung nicht?

  • Wenn Sie den Schaden vorsätzlich (mit Absicht) verursachen
  • Wenn ein Schaden nicht auf dem versicherten Stellplatz entstanden ist, z.B. weil Sie mit Ihrem Wohnwagen in den Urlaub fahren (KFZ-Versicherung zuständig)
  • Wenn Ihr Wohnwagen, Mobilheim oder Tiny House bei Antragstellung älter als 50 Jahre war


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Was kostet eine Dauercamping Versicherung?

Der Beitrag der Dauercamping-Versicherung ist abhängig vom gewünschten Versicherungsschutz. Die Basisversicherung beinhaltet bereits ab einem Beitrag von 153,73 € pro Jahr ein umfangreiches Versicherungspaket.

Sie möchten die Versicherungssumme erhöhen, eine Photovoltaikanlage mitversichern und eventuell einen Haftpflichtschutz einschließen? Dadurch erhöht sich der Jahresbeitrag verständlicherweise. Ihren individuellen Beitrag ermitteln Sie ganz einfach in unserem Beitragsrechner.

Worauf sollten Sie bei einer Campingversicherung achten?

Generell muss zunächst einmal geprüft werden, ob die Campingversicherung überhaupt das richtige „Versicherungsprodukt“ für Sie ist, oder ob Sie eigentlich eine andere Versicherungslösung benötigen. Die Campingversicherung für Dauercamper ist nämlich ein anderes Versicherungsprodukt, als die Dauercampingversicherung für angemeldete Objekte!

Wir geben Ihnen einen Überblick, ob Sie mit Ihrem Camper hier richtig gelandet sind! :-)

Objekt-Typ / ProduktDauerhaft abgestellt, theoretisch transportabel (z.B. mittels Krahn)Auf festem (Beton-) Fundament gebaut (nicht fahrbar)Verwendung im Straßenverkehr
WohnwagenHier sind Sie richtig! - Falsch (KFZ Versicherung)
Mobilheim / ChaletHier sind Sie richtig! Falsch (Gebäude-Versicherung) -
Tiny HouseHier sind Sie richtig!Falsch (Gebäude-Versicherung)Falsch (KFZ Versicherung)
WohnmobilHier sind Sie richtig (auf Anfrage)! - Falsch (KFZ Versicherung)
Bauwagen / ZirkuswagenHier sind Sie richtig!Falsch (Gebäude-Versicherung)Falsch (KFZ Versicherung)

Dauercamping-Versicherung Vergleich (Unterschied zur KFZ / Wohnwagenversicherung)

SchutzDauercamping VersicherungWohnwagen (KFZ) Versicherung
Brand, Blitzschlag, Explosion
Sturm ab Windstärke 8 / Hagel
Diebstahl (Objekt)
Einbruch-Diebstahl (Inventar)Nein, ggf. über Zusatzbaustein
Vandalismus(nach Einbruch)
Glasbruch
Elementargefahren (z.B. Überschwemmungen) (mit Begrenzung)Unterschiedlich, je nach Versicherer/Tarif
Zusammenstoß mit TierenNein
TierbissschädenNein
NebengebäudeNein
Feste AnbautenNein
TerassenNein
Vorzelt(wintertauglich)Unterschiedlich, je nach Versicherer/Tarif
Hochstufung im SchadenfallNein

Standplatzhaftpflicht im Detail

Bei einer Dauercamping-Versicherung versichern Sie in erster Linie das Objekt und den Hausrat gegen verschiedene Gefahren, also Schäden, die an Ihrem Hab und Gut entstehen.

Mit einer Standplatzhaftpflicht versichern Sie sich gegen Schadensersatzansprüche, die Dritte (z.B. Nachbarn) an Sie stellen, weil sie einen Schaden erlitten haben, der von Ihrem Objekt/Grundstück ausgegangen ist. Versichert sind also nicht Schäden an Ihrem Objekt, sondern Schäden an fremden Personen oder deren Eigentum.

Mögliche Schadenfälle

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  • Ein Haftpflichtanspruch kann z.B. dadurch entstehen, dass ein Feuer auf von iedes Nachbarn übergreift, weil Sie fahrlässig gehandelt haben.
  • Oder: Sie haben den Sonnenschirm bei Wind nicht ordnungsgemäß gesichert, und dieser beschädigt den Wohnwagen Ihres Nachbarn.

Sie können die Haftpflichtversicherung für einen geringen Mehrbeitrag in die Dauercamping-Versicherung einschließen oder eine Privathaftpflicht abschließen, die bereits über eine entsprechende Klausel verfügt.

Die Klausel lautet dann in etwa so: „Versicherungsschutz besteht auch bei selbst genutzten und fest installierten Wohnwagen auf dem Campingplatz oder dem privaten Grundstück bei Schadensersatzansprüchen Dritter“.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie alt darf das Objekt bei Antragstellung sein?

Das Objekt darf nicht älter als 50 Jahre sein.


Wo darf mein Objekt abgestellt sein?

Die Dauercamping Versicherung kann ausschließlich für fest (dauerhaft) auf einem Campingplatz ODER auf einem privaten (umzäunten) Grundstück abgestellte Objekte (innerhalbs Europas), abgeschlossen werden. Bei einem dauerhaft abgestellten Tiny House ist darauf zu achten, dass die Räder und Achsen vollständig zu entlasten sind.


Muss mein Wohnwagen / Tiny House abgemeldet sein?

Nein. Wichtig ist, dass nur auf dem im Antrag angegebenen Risikoort (Standplatz auf Campingplatz oder Grundstück) Versicherungsschutz besteht.


Ist Versicherungsschutz auch bei Hauptwohnsitz möglich?

Ja, der Versicherungsschutz gilt auch für Objekte, die als Hauptwohnsitz (Meldeadresse) oder als 2. Wohnsitz genutzt werden.


Ist mein Vorzelt und dessen Inhalt mitversichert?

Generell ist das Vorzelt und dessen Inhalt nur dann versichert, wenn es sich um ein wintertaugliches Vorzelt handelt! Schäden durch einfachen Diebstahl sind nicht versichert. Das Vorzelt muss also während Ihrer Abwesenheit so gesichert werden können, dass ein einfaches Eindringen für Dritte nicht möglich (bzw. erschwert) ist.


Sind Nebengebäude (z.B. Geräteschuppen) mitversichert?

Nebengebäude am Versicherungsort sind u.a. Garten- und Gerätehütten, Schuppen, Carports und Pavillons mit harter Dachung. Diese Nebengebäude müssen freistehend, fest mit dem Boden verankert und nach den Regeln der Technik errichtet sein, damit sie versichert sind.


Ist ein Wohnwagenschutzdach mitversichert?

Ein Schutzdach ist eine Überdachung, die gemäß spezieller Herstellerangaben errichtet wird und dem Schutz des Objektes (z.B. des Standwohnwagens) gegen Umwelteinflüsse dient. Das Schutzdach muss eine Sturm- und Schneelasttauglichkeit aufweisen. Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, ist das Wohnwagen-Schutzdach mitversichert. Feste Planen und "Eigenkonstruktionen" gelten in diesem Sinne nicht als Schutzdach und genießen entsprechend keinen Versicherungsschutz.


Sind die Gartenmöbel mitversichert?

Gartenmöbel und Gartengeräte im Freien sind versichert bis 1.500 EUR.


Ist der Zaun / die Umzäunung versichert?

Das Grundstück umschließende Zäune (Einfriedungen, inkl. Mauern und Tore) gelten als Grundstücksbestandteile und sind bei der Campingversicherung mitversichert.


Ist der Grill gegen Diebstahl versichert?

Der Diebstahl eines Grills aus dem verschlossenen Wohnwagen oder aus einem abgeschlossenen Gerätehaus gilt als Einbruchdiebstahl und ist daher durch die Dauercamping Hausratversicherung abgesichert. Auch ein Grill, der sich im Freien auf dem zum Objekt gehörigen Grundstück befindet, ist versichert bis 1.500 EUR.


Gibt es eine Selbstbeteiligung?

Bei der Dauercamper-Versicherung gibt es, mit Ausnahme bei Sturm- oder Hagelschäden, keinen Selbstbehalt. Bei Sturm- oder Hagelschäden am versicherten Objekt beträgt der Selbstbehalt 300 Euro.


An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe?

Wenn Sie Fragen zu diesem Produkt haben, wenden Sie sich gerne an unsere Experten. Sie erreichen uns telefonisch (0421 408 95 490) oder per E-Mail (anfrage@kvs-versicherungsmakler.de).


Wollen Sie noch mehr über uns wissen? Lesen Sie das Experteninterview in der AssCompact.



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SEHR GUT
"Sehr netter Kontakt gute Beratung schnelle Bearbeitung"
- Antje Fischer -


Ihr Experte

Olaf Bergann
Olaf Bergann
Telefon:(0421) 408 95 490





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