S-Pedelec Versicherung

S-Pedelecs sind Elektrofahrräder mit einer Maximalgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h. Die Höchstgeschwindigkeit ist durch die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) einer seit 2017 geltenden EU-Verordnung vorgeschrieben. Sobald die maximale Geschwindigkeit des Elektromotors erreicht ist, schaltet sich dieser automatisch ab. Aufgrund der mit S-Pedelecs zu erzielenden Geschwindigkeit gelten sie verkehrsrechtlich als zulassungs- und versicherungspflichtige Kleinkrafträder und sollten nicht mit der "normalen" E-Bike Versicherung bis 25 km/h verwechselt werden. Demzufolge benötigt der Fahrer eine amtliche Fahrerlaubnis und eine Versicherung für das S-Pedelec. Am Elektrofahrrad muss ein Versicherungskennzeichen angebracht sein.
Das Wichtigste zur S-Pedelec Versicherung in Kürze
- Jedes S-Pedelec ("E-Bike bis 45 km/h") benötigt mindestens eine Haftpflichtversicherung also ein S-Pedelec Kennzeichen
- Wenn das S-Pedelec auch gegen Diebstahl abgesichert werden soll, wird eine Teilkaskoversicherung benötigt
Was kostet eine S-Pedelec Versicherung?
Grundsätzlich muss unterschieden werden, ob mit dem Begriff "S-Pedelec Versicherung" eine Fahrradversicherung mit einer Haftpflichtversicherung (mit optionaler Teilkaskoversicherung) gemeint ist oder eine S-Pedelec Vollkaskoversicherung.
Folgende Beiträge gelten für einen Versicherungsbeginn im März 2026:
Alle Fahrer sind über 23 Jahre:
Haftpflicht = 73,40 €
Haftpflicht + Teilkasko = 119,90 €
Es gibt Fahrer unter 23 Jahre:
Haftpflicht = 110,90 €
Haftpflicht + Teilkasko = 158,80 €
S-Pedelec Haftpflichtversicherung bis 45 km/h
Die Haftpflichtversicherung (das sog. Versicherungskennzeichen) wird nur für S-Pedelecs bis 45 km/h benötigt (auch wenn viele von einer "E bike 45 km/h Versicherung" sprechen). Die "normalen" Pedelecs bzw. E-Bikes mit max. 25 km/h benötigen kein Versicherungskennzeichen und können hier eine E-Bike Versicherung abschließen! Die Haftpflicht deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zu 100 Mio. Euro pro Versicherungsschaden und bis zu 15 Mio. Euro je geschädigter Person ab. Da die Haftpflichtversicherung nur für Schäden an fremden Sachen, Personen oder Vermögen eintritt, ist es sinnvoll, den Versicherungsschutz gegen einen Aufpreis um eine Teilkaskoversicherung zu erweitern. Dadurch sind dann zum Beispiel auch Schäden durch Diebstahl abgesichert.
S-Pedelec Teilkaskoversicherung
S-Pedelecs haben meistens einen hohen Anschaffungswert. Daher ist ein umfassender Diebstahlschutz durchaus sinnvoll. S-Pedelec Fahrer sind, bedingt durch schnelleres Fahren, häufiger in Unfälle verwickelt. Außerdem kommt es am Kleinkraftrad oft zu elektronischen Defekten oder zu Beschädigungen der Feinmechanik. Der Versicherungsschutz der Teilkasko für S-Pedelecs gilt in der Regel innerhalb der Europäischen Union und in der Schweiz. Einige Versicherungsgesellschaften bieten auch weltweiten Versicherungsschutz an, allerdings zeitlich begrenzt (z. B. für 12 Wochen). Die Teilkasko (häufig auch S-Pedelec Diebstahlversicherung genannt) übernimmt im Schadenfall die Kosten zum Zeitwert. Sie deckt üblicherweise folgende Risiken ab:
- Diebstahl des S-Pedelecs
- Diebstahl von fest mit dem S-Pedelec verbundenen Teilen
- Raub
- Vandalismus
- Brand, Feuer und Explosion
- Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung
- Glasbruch und Glasschaden
- Kurzschlussschäden an der Verkabelung
- Zusammenstoß mit Tieren
- Bissschäden durch Tiere an der Verkabelung und an Gummiteilen
Das S-Pedelec Versicherungskennzeichen
Als Leichtkrafträder benötigen S-Pedelecs eine Betriebserlaubnis in Kombination mit einem Versicherungskennzeichen. Das Versicherungskennzeichen gilt immer bis zum letzten Tag im Februar des Folgejahres. Der Versicherungsschutz läuft automatisch ab und ist daher jedes Jahr zum 1. März zu erneuern. Das Kennzeichen besteht aus drei Ziffern, drei Buchstaben und einer jährlich wechselnden Farbe (schwarz, blau und grün).
Für das Jahr 2026 gilt für ein S-Pedelec die Kennzeichen-Farbe schwarz. Das Versicherungskennzeichen ist gemäß § 27 Abs. 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) möglichst unter der Schlussleuchte an der Rückseite des Leichtkraftrads fest zu montieren.
S-Pedelecs: Wo dürfen sie fahren?
Das Wichtigste zuerst! Mit einem S-Pedelec dürfen keine Radwege befahren werden. Das gilt sowohl innerorts als auch außerorts. Auch Einbahnstraßen, die in Gegenrichtung für den Fahrradverkehr freigegeben sind, dürfen von S-Pedelecs nicht befahren werden. In Fußgängerzonen und Parks dürfen die Elektrofahrräder ebenfalls nicht gefahren werden. Fahrradstraßen (siehe StVO; Verkehrszeichen 244.1) dürfen von S-Pedelec Fahrern genutzt werden, wenn die Fahrradstraße durch ein Zusatzschild für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr oder aber für Krafträder freigegeben ist. Eine Freigabe für Mofas ist nicht ausreichend.


