S Pedelec Versicherung
S-Pedelecs sind Elektrofahrräder mit einer Maximalgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h. Die Höchstgeschwindigkeit ist durch die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) einer seit 2017 geltenden EU-Verordnung vorgeschrieben. Sobald die maximale Geschwindigkeit des Elektromotors erreicht ist, schaltet sich dieser automatisch ab. Aufgrund der mit S-Pedelecs zu erzielenden Geschwindigkeit gelten sie verkehrsrechtlich als zulassungs- und versicherungspflichtige Kleinkrafträder und sollten nicht mit der "normalen" E-Bike Versicherung bis 25 km/h verwechselt werden. Demzufolge benötigt der Fahrer eine amtliche Fahrerlaubnis und eine Versicherung für das S-Pedelec. Am Elektrofahrrad muss ein Versicherungskennzeichen angebracht sein.
S-Pedelec Versicherung Vergleich
+ Kein Höchstalter +
+ Akku mitversichert +
+ Elektronik mitversichert +
Was kostet eine S-Pedelec Versicherung?
Grundsätzlich muss unterschieden werden, ob mit dem Begriff "S-Pedelec Versicherung" eine Fahrradversicherung mit einer Haftpflichtversicherung (mit optionaler Teilkaskoversicherung) gemeint ist oder eine S-Pedelec Vollkaskoversicherung.
Folgende Beiträge gelten für einen Versicherungsbeginn im März 2024:
Alle Fahrer sind über 23 Jahre:
Haftpflicht = 49,60 €
Haftpflicht + Teilkasko = 99,60 €
Haftpflicht + Vollkasko = ab 134,25 € - hier Beitrag berechnen
Alle Fahrer sind unter 23 Jahre:
Haftpflicht = 74,90 €
Haftpflicht + Teilkasko = 128,10 €
Haftpflicht + Vollkasko = ab 134,25 € - hier Beitrag berechnen
S-Pedelec Haftpflichtversicherung bis 45 km/h
Die Haftpflichtversicherung (das sog. Versicherungskennzeichen) wird nur für S-Pedelecs bis 45 km/h benötigt (auch wenn viele von einer "E bike 45 km/h Versicherung" sprechen). Die "normalen" Pedelecs bzw. E-Bikes mit max. 25 km/h benötigen kein Versicherungskennzeichen und können hier eine E-Bike Versicherung abschließen! Die Haftpflicht deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zu 100 Mio. Euro pro Versicherungsschaden und bis zu 15 Mio. Euro je geschädigter Person ab. Da die Haftpflichtversicherung nur für Schäden an fremden Sachen, Personen oder Vermögen eintritt, ist es sinnvoll, den Versicherungsschutz gegen einen Aufpreis um eine Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung zu erweitern. Dadurch sind dann zum Beispiel auch Schäden durch Diebstahl oder durch Naturgewalten wie Sturm und Hagel abgesichert.
S-Pedelec Teilkaskoversicherung
S-Pedelecs haben meistens einen hohen Anschaffungswert. Daher ist ein umfassender Diebstahlschutz durchaus sinnvoll. S-Pedelec Fahrer sind, bedingt durch schnelleres Fahren, häufiger in Unfälle verwickelt. Außerdem kommt es am Kleinkraftrad oft zu elektronischen Defekten oder zu Beschädigungen der Feinmechanik. Der Versicherungsschutz der Teilkasko für S-Pedelecs gilt in der Regel innerhalb der Europäischen Union und in der Schweiz. Einige Versicherungsgesellschaften bieten auch weltweiten Versicherungsschutz an, allerdings zeitlich begrenzt (z. B. für 12 Wochen). Die Teilkasko (häufig auch S-Pedelec Diebstahlversicherung genannt) übernimmt im Schadenfall die Kosten zum Zeitwert. Sie deckt üblicherweise folgende Risiken ab:
- Diebstahl des S-Pedelecs
- Diebstahl von fest mit dem S-Pedelec verbundenen Teilen
- Raub
- Vandalismus
- Brand, Feuer und Explosion
- Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung
- Glasbruch und Glasschaden
- Kurzschlussschäden an der Verkabelung
- Zusammenstoß mit Tieren
- Bissschäden durch Tiere an der Verkabelung und an Gummiteilen
Der Akku ist bei der Teilkaskoversicherung nicht gegen Diebstahl mitversichert! Es gilt außerdem nur eine Zeitwertentschädigung! Für eine Neuwertversicherung und den Einschluss des Akkus in den Versicherungsschutz benötigen Sie eine Vollkaskoversicherung.
S-Pedelec Vollkaskoversicherung
Eine S-Pedelec Vollkasko bietet einen gegenüber der Teilkasko wesentlich umfangreicheren Versicherungsschutz (Fahrrad AllRisk) und bietet eine Entschädigung zum Neuwert/Wiederbeschaffungswert bis zur vereinbarten Versicherungssumme (höchstens 10.000 €). Dabei spielt das Alter des S-Pedelecs keine Rolle. Auch Carbon-Pedelecs können versichert werden.
Die Vollkaskoversicherung schützt das S-Pedelec auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung des Herstellers gegen Produktionsfehler und Materialfehler! Die Selbstbeteiligung pro Schadenfall liegt bei der S-Pedelec Vollkasko mit 50 Euro deutlich unter dem Selbstbehalt in der Teilkaskoversicherung (150 Euro pro Schadenfall).
Eine Vollkaskoversicherung für hochwertige S-Pedelecs bietet gegenüber der Teilkaskoversicherung einen deutlichen Mehrwert:
- Diebstahl und Schäden sind zum Neuwert versichert (egal, wie alt das Pedelec ist)
- Teilediebstahl mitversichert
- Akku-Schutz inklusive (Diebstahl von Akkus an Ladestationen, Kurzschluss, Feuchtigkeit, Verschleiß)
- Verschleiß/Abnutzung an wichtigen Teilen mitversichert (nach Garantieablauf seitens des Herstellers), ausgenommen sind wartungsrelevante Teile wie Reifen, Bremsen
- Fall- oder Sturzschäden mitversichert
- Unfallschäden aus selbst verschuldeten Unfällen sind mitversichert
- Schäden an Fahrradzubehör bis zu einem prozentualen Anteil der Versicherungssumme versichert (Diebstahl, Vandalismus, auch Unfallschäden und Feuer)
- Elektronikschäden durch Nässe an Steuerungsgeräten, Akku, Motor und Getriebe mitversichert
- Schäden durch Bedienungsfehler mitversichert
- Reparaturen für Eigenschäden inklusive
- Reisegepäck bis zu 1.000 € pro Schadenfall mitversichert
ACHTUNG: In der S-Pedelec Vollkaskoversicherung ist KEINE Haftpflichtversicherung enthalten, die für ein zulassungspflichtiges Fahrzeug zwingend benötigt wird.
Das S-Pedelec Versicherungskennzeichen
Als Leichtkrafträder benötigen S-Pedelecs eine Betriebserlaubnis in Kombination mit einem Versicherungskennzeichen. Das Versicherungskennzeichen gilt immer bis zum letzten Tag im Februar des Folgejahres. Der Versicherungsschutz läuft automatisch ab und ist daher jedes Jahr zum 1. März zu erneuern. Das Kennzeichen besteht aus drei Ziffern, drei Buchstaben und einer jährlich wechselnden Farbe (schwarz, blau und grün).
Für das Jahr 2022 gilt die Farbe grün. Das Versicherungskennzeichen ist gemäß § 27 Abs. 3 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) möglichst unter der Schlussleuchte an der Rückseite des Leichtkraftrads fest zu montieren.
S-Pedelec Führerschein & Fahrerlaubnis
Fahrer eines S-Pedelec benötigen eine Fahrerlaubnis der Klasse AM. Hierdurch bedingt gilt auch ein Mindestalter von 16 Jahren für den Fahrer. In einigen Bundesländern lief aber noch (bis Ende April 2020) ein Modellprojekt, in dem es bereits einer 15-jährigen Person erlaubt ist, den erforderlichen Führerschein der Klasse AM zu erwerben. Ein normaler PKW-Führerschein beinhaltet im übrigen auch die Klasse AM.
Der Fahrer eines S-Pedelec ist gemäß § 21a Abs. 2 StVO auch verpflichtet einen geeigneten Schutzhelm zu tragen. Die Frage, ob Fahrradhelm oder Motorradhelm ist dabei rechtlich noch nicht entschieden. Da Motorradhelme aber meistens zu schwer und zu warm sind, wird der etwas leichtere Fahrradhelm empfohlen. Mittlerweile ist aber auch eine Helmgattung speziell für S-Pedelecs erhältlich. Die Helme bieten ihren Trägern mehr Schutz als ein Fahrradhelm, sind kaum schwerer und beeinträchtigen auch die akustische Wahrnehmung im Verkehr nicht.
S-Pedelecs: Wo dürfen sie fahren?
Das Wichtigste zuerst! Mit einem S-Pedelec dürfen keine Radwege befahren werden. Das gilt sowohl innerorts als auch außerorts. Auch Einbahnstraßen, die in Gegenrichtung für den Fahrradverkehr freigegeben sind, dürfen von S-Pedelecs nicht befahren werden. In Fußgängerzonen und Parks dürfen die Elektrofahrräder ebenfalls nicht gefahren werden. Fahrradstraßen (siehe StVO; Verkehrszeichen 244.1) dürfen von S-Pedelec Fahrern genutzt werden, wenn die Fahrradstraße durch ein Zusatzschild für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr oder aber für Krafträder freigegeben ist. Eine Freigabe für Mofas ist nicht ausreichend.