Laubenversicherung an Nachpächter übertragen

Irgendwann steht wohl jeder Laubenbesitzer vor einer nicht einfachen Entscheidung: Soll ich meinen Kleingarten abgegeben, oder doch besser behalten und das Kleingärtnerleben noch eine Weile genießen?

 

Gründe für eine Auf- oder Weitergabe des Kleingartens

Die Gründe für eine Auf- oder eine Weitergabe des Kleingartens an einen Nachfolger sind vielfältig. Wie wir als Anbieter einer Laubenversicherung von unseren treuen Kunden hören, fällt die Entscheidung in den allermeisten Fällen schwer und ist mit vielen Emotionen verbunden. Das ist nach jahre- oder jahrzehntelangem Besitz mehr als verständlich.

Und das sind die häufigsten Gründe dafür, die Laube an einen Nachfolger abzugeben:

  • Die Laube macht zu viel Arbeit (Gartenpflege usw.).
  • Die Gesundheit spielt – häufig altersbedingt – nicht mehr mit.
  • Man wendet sich anderen Interessen zu (Reisen, Familie).
  • Der Wohnort wird gewechselt.
  • Der Laubenbesitzer ist in eine finanzielle Schieflage geraten.
  • Streitigkeiten (vereinsintern oder mit direkten Nachbarn) nerven.
  • Schäden durch Einbrüche und Vandalismus häufen sich.
  • Durch Brand oder Sturm entstand ein Totalschaden (Neubau zu aufwendig).
  • Der Laubeninhaber stirbt.

 

Laube aufgeben – daran müssen Sie denken

Wenn Sie sich endgültig dazu entschlossen haben, die Laube zu verkaufen bzw. aufzugegeben, müssen Sie als Pächter u.a. an folgende Dinge denken:

  • Der Vereinsvorstand sollte frühzeitig informiert werden.
  • Der Pachtvertrag muss form- und fristgerecht beim Verein gekündigt werden.
  • Schätzung: Der Wert Ihres Eigentums / des Inventars (Bauten wie z.B. Laube, Schuppen und Ihre Pflanzen) muss geschätzt werden.
  • Die Laubenversicherung muss gekündigt werden.

Wenn Sie Ihre Laube verkaufen möchten, dürfen Sie den Verkaufspreis nicht selber festlegen. Die Höhe des Abstandes ist vielmehr gesetzlich geregelt. Der Wert der Laube (des Inventars) muss geschätzt werden. Die Landesverbände haben in der Regel eine sogenannte Schätzer-Richtlinie erlassen. Diese Richtlinie legt fest, was zum schätzbaren Inventar gehört und regelt die Wertermittlung.

Der Vorstand Ihres Kleingartenvereins bestimmt den neuen Pächter, darauf haben Sie selber keinen Einfluss. Allerdings können Sie dem Verein einen Nachpächter vorschlagen. Ob dieser akzeptiert wird, entscheiden jedoch die im Verein zuständigen Gremien.

 

Laubenversicherung an Nachpächter übertragen

Wenn Sie Ihre Laube aufgegeben haben, können Sie Ihre Laubenversicherung sofort kündigen (Sonderkündigungsrecht). Zuviel gezahlte Beiträge werden Ihnen von der Versicherung natürlich erstattet.

Viele Vereine schreiben einem Neupächter vor, eine geeignete Laubenversicherung abzuschließen. In diesen Fällen muss der Beleg (der Versicherungsschein) dem Verein innerhalb einer bestimmten Frist vorgelegt werden. Erleichtern Sie Ihrem Nachpächter und sich doch ganz einfach die Arbeit. Fragen Sie ihn, ob er Ihre bestehende Laubenversicherung übernehmen möchte. Vorteil für Sie: Sie müssen die Versicherung nicht bei der Versicherungsgesellschaft kündigen.

Die Übernahme der bestehenden Laubenversicherung ist ganz einfach: Wir senden Ihnen ein Übernahmeformular zu, auf dem Sie und Ihr Nachpächter die Übernahme mit ihren Unterschriften bestätigen. Dieses Formular schicken Sie (per E-Mail oder per Post) an uns zurück. Wir informieren den Versicherer, der dem neuen Pächter eine Police ausfertigt und ihm per Post zusendet. Sie bekommen eine Bestätigung, zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet. Fertig!

Die bestehenden und in der Police festgelegten Leistungen werden dabei 1:1 auf den neuen Besitzer übertragen. Dieser kann natürlich nachträglich – wenn gewünscht – Änderungen vornehmen. Zum Beispiel könnte ein Gewächshaus in den Versicherungsschutz eingeschlossen oder eine zusätzliche Absicherung gegen Sturm-, Hagel- oder Leitungswasser in den Vertrag integriert werden.

Wenn Sie also für Ihre Laube schon einen Nachpächter haben, der Ihre Laubenversicherung übernehmen möchte, rufen Sie uns an unter (0421) 408 95 493 oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir kümmern uns dann gerne für Sie um Alles. Weitere Informationen zur Laubenversicherung und unsere E-Mail Adresse finden Sie hier.

 

Das könnte Dich auch interessieren …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert