Zeitlich befristete Anerkennung im BU Leistungsfall

Sie sind berufsunfähig geworden, die Versicherungsgesellschaft prüft den Leistungsfall und stellt die „derzeitige Berufsunfähigkeit“ fest. Im Normalfall wird die Anerkennung auf Berufsunfähigkeit unbefristet ausgesprochen.

 

Zeitlich befristete Anerkennung

Es gibt allerdings auch Fälle, bei denen eine zeitlich befristete Anerkenntnis ausgesprochen wird. Das heisst dann natürlich auch, dass die Berufsunfähigkeitsrente nur zeitlich begrenzt ausgezahlt wird. Dazu ein kurzes Beispiel:

Eine Arbeitnehmerin erkrankt an Brustkrebs. Sie muss operiert werden und eine anschließende Chemotherapie über sich ergehen lassen. Während dieser Zeit kann sie nach Einschätzung der Ärzte ihrer beruflichen Tätigkeit für ein Jahr nicht nachgehen. Sie ist für dieses Jahr also „berufsunfähig“. Der Versicherer zahlt ihr zunächst für ein Jahr eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente.

 

Berufsunfähigkeitsversicherer sollten auf die sog. zeitlich befristete Anerkennung verzichten. Allerdings machen das die meisten Gesellschaften nicht uneingeschränkt. Gute Versicherer regeln jedoch in ihren Versicherungsbedingungen, dass eine zeitlich befristete Anerkennung von max. 12 Monaten zulässig ist.

Eine solche Regelung hat für den Versicherungsnehmer u.a. folgenden Vorteil: Er muss nicht nach jeder befristeten Anerkennung einen komplett neuen Antrag ausfüllen.

Verzichtet eine Gesellschaft nicht auf diese Klausel, kann der Versicherer z.B. die Leistungen für die Berufsunfähigkeit jedesmal auf 6 Monate befristen. Das würde aber bedeuten, dass alle 6 Monate ein neuer Antrag gestellt werden müsste.

 

Daher unser Tipp: Erkundigen Sie sich vor einem Vertragsabschluss genau, welche Bedingungen der Vertrag enthält. Achten Sie in unserem kostenlosen Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich auf diesen und auf andere Leistungsbausteine, die Ihnen wichtig sind!

Wenn Sie „spezielle Fragen“ haben, kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

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