Ferienhausversicherung: Rechner

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Als Versicherungsmakler können wir Ihnen weitere Ferienhausversicherer (je nach Land / Bauweise) anbieten. Hier individuelles Angebot anfordern.
 
Ferienhausversicherung
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Die Ferienhausversicherung beinhaltet ein deutsches Bedingungswerk nach deutschem Recht!

FAQ: Häufige Fragen zur Ferienhaus-Versicherung


Referenzen: Auszug unserer Kunden in Europa


Was beinhaltet die Ferienhausversicherung?

Die Ferienhausversicherung besteht in der Regel aus einer Hausrat-, Haftpflicht- und Gebäudeversicherung. Gebäude können bis 500.000 €, Hausrat (inkl. Kunst- und Wertgegenstände) bis maximal 100.000 € mit einem einfachen Fragebogen innerhalb von 1-2 Werktagen versichert werden. Objekte über 500.000 € versichern wir ebenfalls, jedoch ist hier eine etwas genauere Prüfung mittels Fragebogen notwendig. Die Hausrat- und Haftpflichtversicherung ist optional. Die Ferienhausversicherung kann auch als reine "Wohngebäudeversicherung" beantragt werden.


Warum kostet eine Ferienhausversicherung (häufig) mehr als eine normale Gebäudeversicherung?

Bei Ferienimmobilien handelt es sich um Gebäude, die nicht ständig bewohnt sind. Dadurch können Schäden sehr teuer werden, weil sie über einen längeren Zeitraum unbemerkt bleiben und Maßnahmen zur Schadensminderung erst verspätet vorgenommen werden. Außerdem ist das Risiko eines Einbruches bei einer über einen längeren Zeitraum leerstehenden Immobilie wesentlich höher als z.B. bei einem ständig bewohnten Haus.


Kann ein vermietetes Ferienhaus versichert werden?

Das kommt darauf an, über welchen Zeitraum das Ferienhaus vermietet wird. Rein gewerblich genutzte Ferienhäuser und ausschließlich fremd vermietete Immobilien können leider nicht versichert werden.
Wenn Sie Ihre Ferienimmobilie als Privatmensch vermieten (nicht gewerblich), oder das Ferienhaus von Ihnen als Eigentümer (Versicherungsnehmer), von Familienmitgliedern und von Freunden genutzt wird, kann es natürlich versichert werden.
Das bedeutet: Wenn Sie das Ferienhaus mindestens einmal pro Jahr selber nutzen und es in der anderen Zeit nicht als gewerblich vermietetes Objekt anbieten, kann es durch die Ferienhausversicherung versichert werden.


Wie hoch sollte die Versicherungssumme (Gebäude und Hausrat) gewählt werden?

Die Wahl der Versicherungssummen ist natürlich abhängig von der Art des Ferienhauses und dem Wert des Inhaltes. Um eine Unterversicherung zu vermeiden, berechnen Sie die Versicherungssummen bitte mit folgenden Mindestsummen:
Gebäude: 1.750,-€ pro m²
Hausrat: 500,-€ pro m²
Dann besteht ein Unterversicherungsverzicht seitens des Versicherers.

Die Mindestsummen sind keine fest vorgegebenen Werte. Natürlich müssen Sie die Versicherungssummen höher ansetzen, wenn Ihr Feriendomizil oder der Hausrat einen höheren Wert hat.


Sind Kunst- und Wertgegenstände versichert?

Ja, Kunst- und Wertgegenstände sind im Rahmen der enthaltenen Hausratversicherung abgesichert. Achten Sie auf die entsprechenden Entschädigungsgrenzen (z.B. Kunstgegenstände 20.000 €, Schmuck 5.000 €, Kameras/Laptops 1.000 €). Diese Grenzen gelten bei der Hiscox. Mitunter versichern wir auch Objekte bei anderen Versicherern, hier gelten andere Grenzen!


Wie muss das Ferienhaus gesichert sein?

Um das Ferienhaus versichern zu können, müssen alle Hausabschluss- bzw. Wohnungseingangstüren mit einem bündigen Zylinderschloss und einem von außen nicht abnehmbaren Sicherheitsbeschlag ausgestattet sein. Ansonsten werden von der Versicherungsgesellschaft keine besonderen Sicherungsmaßnahmen (wie z.B. Alarmanlagen, vergitterte Fenster) gefordert.


Der Wert meiner Ferienimmobilie ist höher als 500.000 €. Kann ich sie trotzdem
bei Ihnen versichern?

Ja, das ist selbstverständlich möglich. Wenn Sie eine Versicherungssumme von mehr als 500.000 € (Gebäude) oder mehr als 100.000 € (Hausrat/Inhalt) vereinbaren möchten, erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot, das genau auf die zu versichernde Immobilie zugeschnitten ist.


Was muss ich im Falle eines Schadens machen?

Ist ein Versicherungsfall eingetreten, müssen Sie möglichst umgehend die Versicherung informieren und das weitere Vorgehen absprechen. In der Regel läuft die Korrespondenz über uns, daher können Sie den Schaden auch gerne bei uns anzeigen.
Schäden durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Beraubung oder Fahrraddiebstahl müssen unverzüglich bei der zuständigen Polizeidienststelle angezeigt werden.


Welche Summe wird mir im Schadensfall von der Versicherung bezahlt?

Im Schadensfall leistet die Versicherung bis zur festgelegten Versicherungssumme. Bezahlt wird immer der Betrag, der für eine Neuanschaffung oder eine Reparatur der beschädigten/zerstörten Sachwerte benötigt wird.
Die Entschädigung für versicherte Sachen ist insgesamt je Versicherungsfall auf die vertraglich festgelegte Versicherungssumme begrenzt (evtl. abzüglich des vereinbarten Selbstbehaltes).


Kann ich als Österreicher oder Schweizer bei Ihnen meine Ferienimmobilie im Ausland versichern?

Ja, das ist kein Problem. Als deutscher, schweizer oder österreichischer Staatsbürger ist das grundsätzlich möglich, wenn Ihr Hauptwohnsitz und die im Vertrag vereinbarte Korrespondenzadresse in einem dieser drei Länder liegt.


Welche Kündigungsfristen gibt es, wenn das Ferienhaus im Ausland steht?

Die Regellaufzeit des Vertrages beträgt 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht durch die Versicherung mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der laufenden Versicherungsperiode gekündigt wird.
Sie selber können den Vertrag (zumindestens bei der Hiscox) jederzeit kündigen und müssen dabei keine Frist einhalten. Die einzige Voraussetzung ist, dass der Vertrag mindestens einen Monat lang bestand.


Mein Ferienhaus befindet sich in einem anderen Land. Was nun?

Sollte sich Ihre Ferienimmobilie in einem anderen Land befinden als oben im Rechner, können wir Ihnen ein individuelles Angebot erstellen.


Häufige Fragen zu bestimmten Begriffen

Was bedeutet Allgefahrendeckung?

Im Gegensatz zur Standard-Deckung einer üblichen Hausrat- oder Gebäudeversicherung sind bei einer Allgefahrendeckung alle denkbaren Schäden versichert, die nicht explizit im Bedingungswerk ausgeschlossen werden. Somit sind auch unbenannte Gefahren grundsätzlich mitversichert. Selbst Elementarschäden wie Erdbeben oder Überschwemmungen sind in vielen Ländern im Versicherungsschutz eingeschlossen.


Was bedeutet Versicherung zum Neuwert?

Der Neuwert ist der Betrag, der aufgewendet werden muss, um beschädigte oder gestohlene Gegenstände durch Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand zu ersetzen. Bei Gebäuden gilt der ortsübliche Neubauwert.
Wenn versicherte Sachen nur teilweise beschädigt werden, ersetzt der Versicherer notwendige Reparaturkosten und eine etwaige Wertminderung.
Beispiel: Bei einem Totalschaden wird die Summe gezahlt, die benötigt wird, um ein gleichwertiges, neues Gebäude zu bauen. Werden Teile des Hausrates zerstört (z.B. durch Brand, Einbruch, Vandalismus), werden diese Sachen ebenfalls durch neue, gleichwertige Dinge ersetzt.


Was bedeutet Unterversicherung?

Ist die von Ihnen gewählte Versicherungssumme kleiner als der Versicherungswert, besteht eine Unterversicherung. Im Schadensfall würden Sie dann eine zu geringe Entschüdigung erhalten.
Das bedeutet: Eine Unterversicherung liegt vor, wenn z.B. die Versicherungssumme des Gebäudes niedriger als der reale Wert des Gebäudes (der bei einem Neubau anfallen würde) ist.

Beispiel: Ihr Ferienhaus hat einen (Neubau-) Wert von 150.000 €. Als Versicherungssumme haben Sie beim Abschluss der Ferienhausversicherung 100.000 € angegeben. Sie sind unterversichert und würden im Schadensfall von der Versicherung nicht die volle Summe von 100.000 € bekommen.

Dazu Hiscox: "Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalles, so ersetzen wir den Schaden nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zu diesem Wert, es sei denn, Sie haben mit uns einen Unterversicherungsverzicht vereinbart."


Wie kann ich eine Unterversicherung vermeiden?

Eine Unterversicherung vermeiden Sie, indem Sie bei der Berechnung der Versicherungssumme folgende Mindestsummen pro m² wählen: Gebäude 1.750 € pro m² und Hausrat 500 € pro m². Dann besteht ein Unterversicherungsverzicht seitens des Versicherers.

Beispiel: Sie haben ein Ferienhaus mit 60m² Wohnfläche in Portugal. Die Versicherungssumme für das Gebäude beträgt 60 x 1750 € = 105.000 €, der Hausrat müsste mit 30.000€ (60 x 500 €) versichert werden, um eine Unterversicherung zu vermeiden.


Was bedeutet der Begriff Selbstbehalt?

Für die Hausrat- und Gebäudeversicherung gilt ein Selbstbehalt von 250 € je Schadensfall. Das bedeutet, dass Sie sich bei einem Schaden mit 250 € an den Kosten beteiligen.

Beispiel: Bei einem Einbruch werden Dinge im Werte von 5.000 € gestohlen. Die Versicherung leistet in diesem Falle mit 4.750 €.


Unsere Kundenbewertungen
Sehr kompetenter Service
Von Anonym am 08.11.2023
"Ich benötigte eine Versicherung für mein Gartenhaus. Viele Versicherungen angefragt, jedoch mit frustriertem Ergebnis. KVS, insbesondere Herr Bergmann, stellte sich als profunder Geschäftspartner heraus, welcher jederzeit freundlich und kompetent auf meine Wünsche einging. Jetzt habe ich was ich gesucht habe und bin sehr zufrieden. In jedem Fall Daumen hoch und vielen Dank an KVS Versicherungsmakler."





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