E-Bike Versicherung: Häufige Fragen

Häufige Fragen
Die häufigsten Fragen
Allgemeine Fragen zum Antrag
Fragen zum Leistungsumfang
Sonstige Fragen

Fragen und Antworten zur E-Bike Versicherung

Wie bei allen Versicherungen tauchen auch zur Fahrradversicherung wiederkehrende Fragen auf, die wir gesammelt haben und nachfolgend beantworten:

Fragen zur Antragstellung

Welche Arten von Fahrrädern sind versicherbar?

Welche E-Bikes (Pedelecs) können versichert werden?

Welche Fahrräder/Pedelecs sind nicht versicherbar?

Können auch gebraucht gekaufte Fahrräder versichert werden?

Welchen Kaufpreis gebe ich beim Abschluss der Versicherung an, wenn das Bike gebraucht gekauft wurde?

Wie lange darf der Erstkauf des Fahrrades beim Vertragsabschluss her sein?

Gibt es eine Begrenzung der Versicherungssumme?

Erfolgt die Altersbestimmung nach dem genauen Datum des Kaufes oder ist das Baujahr ausschlaggebend?

Was benötigt man zum Abschluss einer Fahrrad-/E-Bike-Versicherung?

Welche Versicherungssumme gebe ich beim Abschluss des Vertrages an?

Sind spezielle Schlösser vorgeschrieben?

Fragen zum Leistungsumfang

Welche Risiken / Schäden sind versichert?

Ist der Diebstahl von Akkus an Ladestationen versichert?

Ist der Diebstahl vom Fahrradträger versichert?

Welche Gegenstände sind versichert?

Welche Arten von Verschleiß sind nicht versicherbar?

Welche Leistungen enthält ein Schutzbrief?

Bin ich auch auf Reisen außerhalb Deutschlands versichert?

Wo melde ich einen Schaden?

Welche Angaben werden bei einer Schadenmeldung benötigt?

Muss die Original-Rechnung aufgehoben werden?

Sonstige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen E-Bike und Pedelec?

Welche Summe erhalte ich nach einem Diebstahl?

Was gehört zum Fahrradgepäck / Fahrradzubehör?

Zahlt die Versicherung, wenn ich in eine Glasscherbe fahre und der Schlauch/Reifen kaputt ist?




Welche Arten von Fahrrädern sind versicherbar?

Im Grunde genommen sind (fast) alle Fahrräder versicherbar:

  • Privat genutzte Fahrräder
  • Firmenfahrräder, die von Mitarbeitern privat genutzt werden
  • Gewerbliche Nutzung (z.B. Kurier-/Lieferdienste)
  • Fahrräder mit Carbonrahmen (inkl. Carbonteile)
  • Lastenfahrräder




Welche E-Bikes (Pedelecs) können versichert werden?

Mit einer Fahrradversicherung können alle Räder mit Hilfsmotor abgesichert werden, die NICHT versicherungspflichtig sind (also keine S-Pedelecs). Es gibt allerdings auch ein paar Ausnahmen (s. nächste Frage).




Welche Fahrräder/Pedelecs sind nicht versicherbar?

Für die nachfolgend aufgeführten Fahrräder/Pedelecs kann leider keine Versicherung beantragt werden:

  • Velomobile / vollverkleidete Fahrräder
  • Dirt-Bikes
  • Eigenbauten und Umbauten (Fahrräder, bei denen die nachträglich angebrachten oder ausgetauschten Fahrradteile 20 % des ursprünglichen Händlerverkaufspreises übersteigen)
  • Fahrräder ohne Händlerkaufbeleg bzw. Privatkaufvertrag im Original
  • Fahrräder, für die eine Versicherungspflicht besteht (z.B. S-Pedelecs)




Können auch gebraucht gekaufte Fahrräder versichert werden?

Ja, auch das ist möglich. Bitte setzen Sie einen Kaufvertrag auf, in dem der Hersteller und das Modell genannt werden. Auch eine Rahmennummer (oder ein nachträglich registrierter Sicherheitscode) und der Kaufpreis sollten vermerkt werden. Wenn vorhanden, sollten Sie sich vom Verkäufer auch die Originalrechnung aushändigen lassen.




Welchen Kaufpreis gebe ich beim Abschluss der Versicherung an, wenn das Bike gebraucht gekauft wurde?

Wenn Sie ein gebraucht erworbenes Fahrrad versichern möchten, geben Sie bitte den NEUWERT des Bikes an, den Sie der Originalrechnung entnehmen können. Sollte keine Originalrechnung vorliegen, ermitteln Sie die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers im Internet und geben diese als Kaufpreis an.




Wie lange darf der Erstkauf des Fahrrades beim Vertragsabschluss her sein?

Hier unterscheiden sich die Annahmebedingungen der Versicherer. Sie variieren zwischen 6 Monaten und keinen Beschränkungen (= Alter / Erstkauf egal).




Gibt es eine Begrenzung der Versicherungssumme?

Bei den meisten Versicherern können Bikes mit einem Kauf-/Neuwert bis zu 10.000 Euro versichert werden. In Ausnahmefällen wird auch für Fahrräder mit einem Wert bis zu 12.000 / 15.000 Euro Versicherungsschutz angeboten.




Erfolgt die Altersbestimmung nach dem genauen Datum des Kaufes oder ist das Baujahr ausschlaggebend?

Das Fahrrad darf bei Abschluss der Versicherung oftmals nicht älter als 5 Jahre sein. Zur Berechnung des Alters wird häufig nicht das genaue Datum des Kaufes herangezogen, sondern das Baujahr. Das heißt, dass ein Fahrrad mit Baujahr 2019 noch bis Ende 2023 versichert werden kann. Der Versicherungsschutz gilt so lange, wie Sie es wünschen.




Was benötigt man zum Abschluss einer Fahrrad-/E-Bike-Versicherung?

Wenn Sie eine Versicherung für Ihr Fahrrad abschließen möchten, sollten Sie möglichst folgende Daten bereithalten:

  • Kaufpreis und Kaufdatum (Rechnungsdatum)
  • Rahmennummer
  • Marke/Hersteller
  • Fahrrad-Typ
  • Farbe des Rads
  • falls vorhanden: Daten zur Vorversicherung




Welche Versicherungssumme gebe ich beim Abschluss des Vertrages an?

Beim Abschluss des Vertrages geben Sie den Anschaffungspreis (Neupreis/Kaufpreis, inklusive festen Anbauteilen) des E-Bikes an, der auf der Rechnung (oder dem Kaufvertrag) vermerkt sind.




Sind spezielle Schlösser vorgeschrieben?

Die Anforderungen an das Schloss variieren. In der Regel genügt ein eigenständiges, verkehrsübliches Schloss, das bei einigen Anbietern einen Mindestkaufpreis haben muss (z.B. 50 Euro). Einige Versicherer erlauben zur Sicherung des Fahrrades keine Zahlen- oder Rahmenschlösser. Mehr dazu finden Sie im E-Bike Versicherung Vergleich!




Welche Risiken / Schäden sind versichert?

Eine Fahrrad-Vollkaskoversicherung bietet Ihnen einen sehr guten Rundumschutz. Grundsätzlich ist das Rad bei Diebstahl (inklusive Teilediebstahl) und Brand/Feuer abgesichert. Bei E-Bikes ist häufig auch der Diebstahl von Akkus an Ladestationen mitversichert. Außerdem übernimmt die Versicherung die entstandenen Kosten für Reparaturen von Vandalismusschäden, nach einem Unfall und bei Sturzschäden. Sogar Elektronikschäden und Schäden durch Verschleiß (Akku und Teile) sind abgedeckt.




Ist der Diebstahl von Akkus an Ladestationen versichert?

Hier kommt es (wie immer) darauf an, welchen Tarif/Versicherer man wählt.




Ist der Diebstahl vom Fahrradträger versichert?

Bei den meisten Versicherern ist der Diebstahl des E-Bikes vom Fahrradträger mitversichert. Bei einigen Gesellschaften ist allerdings darauf zu achten, dass bestimmte Voraussetzungen der Sicherung (= Anforderung an das Schloss) eingehalten werden müssen.

Auch hier lohnt sich also wieder der Blick ins Kleingedruckte!




Welche Gegenstände sind versichert?

Versichert ist das angegebene Fahrrad oder E-Bike/Pedelec inklusive der (fest) verbundenen und zur Funktion gehörenden Teile (z.B. Sattel, Lenker, Lampe, Gepäckträger, Schloss usw.). Auch das Reisegepäck ist häufig bis zu einer bestimmten Versicherungssumme mitversichert.




Welche Arten von Verschleiß sind nicht versicherbar?

Die meisten durch Verschleiß hervorgerufenen Schäden sind versichert. Ausgeschlossen sind lediglich Schäden durch Rost/Oxidation und Verschleiß an Bikes, die älter als 5 Jahre sind.

Der Verschleiß an Teilen wie Reifen und Bremsen ist häufig mitversichert, bei einigen Gesellschaften allerdings ausgeschlossen.




Welche Leistungen enthält ein Schutzbrief?

Ein in der Fahrrad Vollkaskoversicherung enthaltener Schutzbrief enthält in der Regel einen Pick-Up Service und eine Pannenhilfe vor Ort. Wenn eine Reparatur des Fahrrades oder eine Weiterfahrt nicht sofort möglich ist, zahlt die Versicherung auch für Übernachtungen. Außerdem werden die Kosten für ein (Miet-) Ersatzrad übernommen.

ACHTUNG: Die Leistungen des Schutzbriefes gelten nicht für gewerblich genutzte Fahrräder (z.B. bei Kurier- und Auslieferungsfahrten).




Bin ich auch auf Reisen außerhalb Deutschlands versichert?

Bei den meisten Bike-Versicherungen gilt der Schutz für Diebstahl, Beschädigung und Verschleiß weltweit. In einigen Fällen ist der Geltungsbereich auf europäische Länder (inkl. Schweiz) beschränkt.

Der enthaltene Schutzbrief gilt häufig europaweit oder in den Ländern der europäischen Union. Weltweiter Schutz wird nur in Ausnahmefällen angeboten.

Tipps für den Schadenfall




Wo melde ich einen Schaden?

Bei einem Schaden wenden Sie sich am besten direkt an den Versicherer. Eine Schadenmeldung ist dort telefonisch oder per E-Mail möglich. Die Versicherung teilt Ihnen dann mit, welche Informationen (und eventuell Belege) zur Regulierung des Schadens benötigt werden.




Welche Angaben werden bei einer Schadenmeldung benötigt?

Sie sollten möglichst genau schildern, wie es zu dem Schaden kam. Senden Sie dem Versicherer gegebenenfalls einen Kostenvoranschlag oder eine bereits erhaltene Rechnung zu. Auch Fotos des beschädigten Fahrrads und/oder des Zubehörs helfen dabei, die Schadenmeldung möglichst schnell zu bearbeiten.

TIPP: Haben Sie die Kontaktdaten des Versicherers immer bei sich, damit im Schadenfall eine zügige Meldung und Bearbeitung erfolgen kann.




Muss die Original-Rechnung aufgehoben werden?

Bewahren Sie die Original-Rechnungen des Händlers auf jeden Fall auf, auch wenn die Gewährleistung/Garantie bereits abgelaufen seien sollte. Nur so können Sie bei einem Totalschaden/Diebstahl belegen, welchen Wert das versicherte Fahrrad hat und dass Sie der Besitzer sind. Außerdem enthält die Rechnung in der Regel Marke, Typ und Rahmennummer des versicherten Fahrrads und Ihre vollständige Adresse/Postanschrift.

Wenn die letztgenannten Angaben auf der Rechnung fehlen sollten, gilt auch der Fahrradpass oder das Serviceheft mit den entsprechenden Daten als Nachweis.

TIPP: Machen Sie Fotos von Ihrem neuen Fahrrad. Auch Schäden sollten fotografiert werden, damit eine unkompliziertere und somit schnellere Bearbeitung des Schadens gewährleistet ist.




Was ist der Unterschied zwischen E-Bike und Pedelec?

In Deutschland sind die meisten Elektrofahrräder eigentlich Pedelecs. Der Begriff E-Bike ist jedoch gebräuchlicher und wird auch für Pedelecs verwendet. Pedelecs sind mit einem Elektromotor angetriebene Fahrräder, die nur dann Motorunterstützung bieten, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Eine Ausnahme ist die Anfahr- oder Schiebehilfe, mit der das Pedelec bis zum Erreichen von 6 km/h auch ohne Pedalunterstützung fortbewegt.

Pedelecs sind rechtlich gesehen Fahrräder und unter bestimmten Voraussetzungen nicht versicherungs- und führerscheinpflichtig. So darf die Anfahr- oder Schiebehilfe bis max. 6 km/h gehen und mit zunehmender Geschwindigkeit muss die Unterstützung so lange verringert werden, bis bei 25 km/h die Unterstützung vollständig unterbrochen wird. Pedelecs können somit über eine Fahrrad-/E-Bike-Versicherung abgesichert werden.

S-Pedelecs mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h hingegen gelten als Kraftfahrzeug, sind daher versicherungspflichtig und benötigen ein Kennzeichen (hier online beantragen).




Welche Summe erhalte ich nach einem Diebstahl?

In den meisten Fällen wird (bis zu einem bestimmten Alter des Fahrrades) der Neuwert (s. Kaufbeleg/Rechnung) des Bikes ersetzt. Es erfolgt dann entweder eine Barauszahlung oder eine Kostenübernahme für die Neuanschaffung (auch bei Materialersatz) gegen Vorlage der Rechnung.




Was gehört zum Fahrradgepäck / Fahrradzubehör?

Welche Gegenstände/Teile als Fahrradgepäck oder als Fahrradzubehör gelten, wird vom jeweiligen Versicherer festgelegt. Normalerweise gehören hierzu:

Anhänger, Kartenmaterial, Schloss, Beleuchtung, Kilometerzähler, Schlafsack, Fahrradkompass, Kindersitz, Schleppstange, Fahrradkorb, Kleidung, Spiegel, Fahrradschloss, Klingel, Steckschutzblech, Fahrradtasche, Kochgeschirr, Tachometer (keine Multifunktionsgeräte), Fahrradwimpel, Luftmatratze, Helm, Luftpumpe, Trinkflasche, Hygieneartikel, Reflektor, Werkzeug / Flickzeug, Isomatte, Regenschutzplane, Werkzeugtasche, Kartenhalter, Sattelkissen und Zelt.




Zahlt die Versicherung, wenn ich in eine Glasscherbe fahre und der Schlauch/Reifen kaputt ist?

Auch eine Fahrrad-Vollkaskoversicherung kann nicht für alle erdenklichen Schäden aufkommen. Selbstverursachte (wenn auch nicht mit Absicht) Schäden werden nur übernommen, wenn diese durch Sturz, Unfall oder Bedienfehler verursacht wurden.




Sie haben eine Frage, auf die Sie hier keine Antwort finden? Dann rufen Sie uns an! Wir helfen Ihnen gerne in allen Angelegenheiten der E-Bike Versicherung weiter.


Zur E-Bike Versicherung



Sehr kompetenter Service
Von Anonym am 08.11.2023
"Ich benötigte eine Versicherung für mein Gartenhaus. Viele Versicherungen angefragt, jedoch mit frustriertem Ergebnis. KVS, insbesondere Herr Bergmann, stellte sich als profunder Geschäftspartner heraus, welcher jederzeit freundlich und kompetent auf meine Wünsche einging. Jetzt habe ich was ich gesucht habe und bin sehr zufrieden. In jedem Fall Daumen hoch und vielen Dank an KVS Versicherungsmakler."

Ihr Experte für die
E-Bike Versicherung

Olaf Bergann
Olaf Bergann
Telefon:(0421) 408 95 493

Teilnehmer der Initiative
Gut beraten




Auszug der Versicherer