Ferienhaus in Frankreich versichern

Ferienhausversicherung Frankreich
Ferienhausversicherung Frankreich
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Deutsche Vertragsbedingungen
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Wenn es um den Erwerb einer Ferienimmobilie geht, erfreut sich Frankreich auch 2019 großer Beliebtheit. Viele Deutsche sind stolzer Besitzer eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung in Frankreich und haben bei uns bereits eine Ferienhausversicherung (Hausrat- und Gebäudeversicherung für Ihr Haus in Frankreich) abgeschlossen. Berechnen auch Sie ganz einfach und unverbindlich die Jahresprämie für Ihre Ferienimmobilie.


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Frankreich: Zahlen & Fakten

Frankreich Fakten

Frankreich ist eine semipräsidentielle Demokratie und seit 1958 Mitgliedstaat der EU (Gründungsmitglied). Die Fläche beträgt knapp 644.000 km². Die Einwohnerzahl beläuft sich mittlerweile auf 66.991.000 Einwohner (Stand Januar 2017). In der Hauptstadt Paris leben über 2,2 Millionen Menschen, in der Metropolregion Paris sind es sogar knapp 12,5 Millionen.

Toplagen für Ferienhäuser und Ferienwohnungen in Frankreich

Die Preise für Ferienhäuser und -wohnungen in Frankreich sind von Region und Lage der Immobilie abhängig. Am beliebtesten sind Ferienimmobilien in Paris, an der Côte d´Azur, in der Provence und im Languedoc-Roussillon. Naturgemäß sind aber auch die Küsten der Normandie und der Bretagne, sowie die Regionen Burgund, Périgord und Gascogne sehr begehrt.
Günstigere Häuser gibt es an eher unbekannten, aber auch sehr schönen Standorten in der Auvergne, in der Franche-Comté oder der Region Limousin.

Ferienhaus kaufen in Frankreich

In Frankreich ist es jedem Ausländer gestattet, eine Ferienimmobilie zu erwerben. Im übrigen ist es auch möglich, denkmalgeschützte Gebäude zu erwerben. Grundsätzlich gilt: Schauen Sie sich das Objekt genau an! Am besten ziehen Sie Experten hinzu, um nach dem Kauf nicht die hohen Kosten einer Sanierung tragen zu müssen.


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Achtung: Anders als in Deutschland gilt in Frankreich unter gewissen Umständen bereits ein unterschriebener Vorvertrag (avant-contrat) als rechtlich bindender, zustande gekommener Kaufvertrag!
Vergewissern Sie sich daher schon im Vorfeld, dass die Immobilie nicht verpachtet oder vermietet ist. Natürlich sollte das Objekt auch frei von Hypotheken oder anderen Belastungen sein.


Schalten Sie einen eigenen Notar ein, der auch für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs sorgt. Das Eigentum wird übertragen und ins Grundbuch (livre foncier) eingetragen, wenn der Kaufvertrag (compromis de vente) unterschrieben ist. Der Kaufvertrag kann bis 7 Tage nach Übergabe widerrufen werden.

Ferienhaus in Frankreich versichern

Wenn Sie in Frankreich eine Ferienimmobilie erwerben, sollten Sie sich möglichst schon vorher nach einer passenden Ferienhausversicherung umgesehen haben.

Achten Sie auf einen umfassenden Versicherungsschutz, der die Gefahren Feuer, Blitzschlag, Einbruch, Leitungswasser, Vandalismus usw. enthält. Vor allem die Gefahr eines Einbruches ist bei nicht ständig bewohnten Gebäuden immens hoch. Wenn die Täter dann auch noch randalieren oder gar Feuer legen, kann der Schaden einen fünf- bis sechsstelligen Eurobetrag erreichen. Feuer stellt vor allem in den südlichen Regionen Frankreichs eine große Gefahr für Ferienimmobilien dar (Waldbrände).

Die Ferienhausversicherung für Frankreich ist eine Kombination aus einer Gebäudeversicherung und einer Hausratversicherung nach deutschem Recht und mit deutschen Vertragsbedingungen. Sogar Kunst- und Wertgegenstände sind mitversichert. Die Erstattung im Schadensfall richtet sich nach dem Neuwert des Gebäudes / des Hausrates. Die Naturkatastrophen-Prämie (CatNat) und die Naturkatastrophen-Steuer, die in Frankreich von jedem Hausbesitzer bezahlt werden müssen, sind bereits in der Jahresprämie enthalten.

Sichern Sie Ihre Ferienimmobilie bedarfsgerecht ab und berechnen Sie Ihre persönliche Prämie jetzt online.


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Frankreich Versicherungssteuer

Wenn Sie eine Ferienhausversicherung für Ihr Haus in Frankreich abschließen, muss der Versicherer für Sie die entsprechende Versicherungssteuer abführen. Die Versicherungssteuer in Frankreich beträgt bei der Hausrat- und Gebäudeversicherung 11,10% und bei der Haftpflicht 9%. Je nach Versicherer (hierauf sollte geachtet werden) zahlt der Versicherer auch die sog. CatNat, also Naturkatastrophen-Prämie (12% vom Beitrag) und darauf die Naturkatastrophen-Steuer von 9%.

CatNat Frankreich - Naturkatastrophen

Wenn Sie eine Ferienhausversicherung abschließen, gelten in Frankreich bestimmte Elementargefahren als ausgeschlossen. Daher werden wir immer wieder mit folgenden Fragen konfrontiert:

  • Gibt es eine Erdbebenversicherung in Frankreich
  • kann ich mich gegen Erdbeben in Frankreich versichern
Die Antwort ist Ja! Diese Gefahren sind zwar vom "normalen Gebäudeversicherer" ausgeschlossen, jedoch gibt es die sog. Naturkatastrophen-Versicherung (CatNat). An diese Versicherung überweist Ihr Versicherer von Ihrem Beitrag einen kleinen Teil (Naturkatastrophen-Prämie und die Naturkatastrophen-Steuer).

Welche Leistungen / Elementargefahren sind über die CatNat abgedeckt?
  • Erdbeben, Erdrutsch, Erdsenkung
  • Vulkanausbrüche
  • Hochwasser oder Schlammlawinen

Achtung: Diese Leistungen beziehen sich nur auf Schäden, die durch Ereignisse verursacht wurden, die durch eine im Amtsblatt der Französischen Republik veröffentlichte interministerielle Verordnung zur Naturkatastrophe erklärt werden.

Sie haben Fragen zur Ferienhausversicherung in Frankreich oder zu unserem Online-Rechner? Rufen Sie uns an unter (0421) 408 95 491 oder kontaktieren Sie unseren Experten per E-Mail.


Sehr kompetenter Service
Von Anonym am 08.11.2023
"Ich benötigte eine Versicherung für mein Gartenhaus. Viele Versicherungen angefragt, jedoch mit frustriertem Ergebnis. KVS, insbesondere Herr Bergmann, stellte sich als profunder Geschäftspartner heraus, welcher jederzeit freundlich und kompetent auf meine Wünsche einging. Jetzt habe ich was ich gesucht habe und bin sehr zufrieden. In jedem Fall Daumen hoch und vielen Dank an KVS Versicherungsmakler."

Ihre Expertin für die Ferienhausversicherung

Sonja Rommel
Sonja Rommel
Telefon:(0421) 408 95 491

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