Ferienhausversicherung: Häufige Fragen

Ferienhausversicherung Fragen
Ferienhausversicherung
Welche Gefahren sind abgesichert?
Wie vermeide ich eine Unterversicherung?
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
In welchen Ländern kann ein Ferienhaus versichert werden?

Allgemeine Fragen zur Ferienhausversicherung

1. Für welche Länder kann ich eine Ferienhausversicherung abschließen?

2. Mein Ferienhaus befindet sich in einem anderen Land. Was nun?

3. Was beinhaltet die Ferienhausversicherung?

4. Warum kostet eine Ferienhausversicherung mehr als eine normale Gebäude- und Hausratversicherung?

5. Kann ein vermietetes Ferienhaus versichert werden?

6. Kann ich als Österreicher oder Schweizer bei Ihnen meine Ferienimmobilie im Ausland versichern?

7. Welche Kündigungsfristen gibt es, wenn das Ferienhaus im Ausland steht?

8. Wie hoch sollte die Versicherungssumme (Gebäude und Hausrat) gewählt werden?

9. Sind Kunst- und Wertgegenstände versichert?

10. Wie muss das Ferienhaus gesichert sein?

11. Der Wert meiner Ferienimmobilie ist höher als 500.000 €. Kann ich sie trotzdem bei Ihnen versichern?

12. Was passiert, wenn ich einen Wohnungswechsel vornehme?

13. Was muss ich im Falle eines Schadens machen?

14. Welche Summe wird mir im Schadensfall von der Versicherung bezahlt?

15. Was bedeutet Allgefahrendeckung?

16. Was bedeutet Versicherung zum Neuwert?

17. Was bedeutet Unterversicherung?

18. Wie kann ich eine Unterversicherung vermeiden?

19. Was bedeutet der Begriff Selbstbehalt?




1. Für welche Länder kann ich eine Ferienhausversicherung abschließen?

Steht Ihre Ferienimmobilie in einem der folgenden Länder, können Sie sie online berechnen:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich (außer Korsika), Griechenland (außer Zypern), Großbritannien, Irland, Italien und Sardinien, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Tschechien, Ungarn.

Für Monaco, Schweiz und Norwegen können wir Ihnen ein individuelles Angebot erstellen.
Steht Ihr Ferienhaus in einem anderen Land, kontaktieren Sie uns, damit wir Ihnen ein Angebot unterbreiten können.




2. Mein Ferienhaus befindet sich in einem anderen Land. Was nun?

Sollte sich Ihre Ferienimmobilie in einem anderen Land befinden, können wir Ihnen ein individuelles Angebot erstellen.




3. Was beinhaltet die Ferienhausversicherung?

Die Ferienhausversicherung besteht aus vier Bausteinen und beinhaltet eine Hausrat-, eine Haftpflicht-, eine Gebäude- sowie eine Kunst- und Wertgegenständeversicherung. Gebäude können bis 500.000 €, Hausrat (inkl. Kunst- und Wertgegenstände) bis maximal 100.000 € versichert werden. Die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung für den Eigentümer beläuft sich auf 5 Mio. € bei Personen- und Sachschäden und 500.000 € für Vermögensschäden.
Die einzelnen Bausteine der Ferienhausversicherung können frei kombiniert werden. Wenn Sie beispielsweise nur eine Hausratversicherung für Ihre Ferienwohnung im Ausland abschließen möchten, ist das natürlich möglich.




4. Warum kostet eine Ferienhausversicherung mehr als eine normale Gebäude- und Hausratversicherung?

Bei Ferienimmobilien handelt es sich um Gebäude, die nicht ständig bewohnt sind. Dadurch können Schäden sehr teuer werden, weil sie über einen längeren Zeitraum unbemerkt bleiben und Maßnahmen zur Schadensminderung erst verspätet vorgenommen werden. Außerdem ist das Risiko eines Einbruches bei einer über einen längeren Zeitraum leerstehenden Immobilie wesentlich höher als z.B. bei einem ständig bewohnten Haus.




5. Kann ein vermietetes Ferienhaus versichert werden?

Das kommt darauf an, über welchen Zeitraum das Ferienhaus vermietet wird. Rein gewerblich genutzte Ferienhäuser und ausschließlich fremd vermietete Immobilien können leider nicht versichert werden.
Wenn Sie Ihre Ferienimmobilie als Privatmensch vermieten (nicht gewerblich), oder das Ferienhaus von Ihnen als Eigentümer (Versicherungsnehmer), von Familienmitgliedern und von Freunden genutzt wird, kann es natürlich versichert werden.
Das bedeutet: Wenn Sie das Ferienhaus mindestens einmal pro Jahr selber nutzen und es in der anderen Zeit nicht als gewerblich vermietetes Objekt anbieten, kann es in der Regel durch die Ferienhausversicherung versichert werden.




6. Kann ich als Österreicher oder Schweizer bei Ihnen meine Ferienimmobilie im Ausland versichern?

Ja, das ist natürlich kein Problem. Als deutscher, schweizer oder österreichischer Staatsbürger ist das grundsätzlich möglich, wenn Ihr Hauptwohnsitz und die im Vertrag vereinbarte Korrespondenzadresse in einem dieser drei Länder liegt.




7. Welche Kündigungsfristen gibt es, wenn das Ferienhaus im Ausland steht?

Die Regellaufzeit des Vertrages beträgt 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht durch die Versicherung mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der laufenden Versicherungsperiode gekündigt wird.
Sie selber können den Vertrag jederzeit kündigen und müssen dabei keine Frist einhalten. Die einzige Voraussetzung ist, dass der Vertrag mindestens einen Monat lang bestand.




8. Wie hoch sollte die Versicherungssumme (Gebäude und Hausrat) gewählt werden?

Die Wahl der Versicherungssummen ist natürlich abhängig von der Art des Ferienhauses und dem Wert des Inhaltes. Um eine Unterversicherung zu vermeiden, berechnen Sie die Versicherungssummen bitte mit folgenden Mindestsummen:
Gebäude: 1750,-€ pro m²
Hausrat: 500,-€ pro m²
Dann besteht ein Unterversicherungsverzicht seitens des Versicherers.

Die Mindestsummen sind keine fest vorgegebenen Werte. Natürlich müssen Sie die Versicherungssummen höher ansetzen, wenn Ihr Feriendomizil oder der Hausrat einen höheren Wert hat.




9. Sind Kunst- und Wertgegenstände versichert?

Ja, Kunst- und Wertgegenstände sind im Rahmen der enthaltenen Hausratversicherung abgesichert. Achten Sie auf die entsprechenden Entschädigungsgrenzen (z.B. Kunstgegenstände 20.000 €, Schmuck 5.000 €, Kameras/Laptops 1.000 €).




10. Wie muss das Ferienhaus gesichert sein?

Um das Ferienhaus versichern zu können, müssen alle Hausabschluss- bzw. Wohnungseingangstüren mit einem bündigen Zylinderschloss und einem von außen nicht abnehmbaren Sicherheitsbeschlag ausgestattet sein. Ansonsten werden von der Versicherungsgesellschaft keine besonderen Sicherungsmaßnahmen (wie z.B. Alarmanlagen, vergitterte Fenster) gefordert.




11. Der Wert meiner Ferienimmobilie ist höher als 500.000 €. Kann ich sie trotzdem
bei Ihnen versichern?

Ja, das ist selbstverständlich möglich. Wenn Sie eine Versicherungssumme von mehr als 500.000 € (Gebäude) oder mehr als 100.000 € (Hausrat/Inhalt) vereinbaren möchten, erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot, das genau auf die zu versichernde Immobilie zugeschnitten ist.




12. Was passiert, wenn ich einen Wohnungswechsel vornehme?

Der Versicherungsschutz der alten Wohnung geht auf die neue Wohnung über und gilt während des Wohnungswechsels für beide Wohnungen.




13. Was muss ich im Falle eines Schadens machen?

Ist ein Versicherungsfall eingetreten, müssen Sie möglichst umgehend die Versicherung informieren und mit ihr das weitere Vorgehen absprechen.
Schäden durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Beraubung oder Fahrraddiebstahl müssen unverzüglich bei der zuständigen Polizeidienststelle angezeigt werden.




14. Welche Summe wird mir im Schadensfall von der Versicherung bezahlt?

Im Schadensfall leistet die Versicherung bis zur festgelegten Versicherungssumme. Bezahlt wird immer der Betrag, der für eine Neuanschaffung oder eine Reparatur der beschädigten/zerstörten Sachwerte benötigt wird.
Die Entschädigung für versicherte Sachen ist insgesamt je Versicherungsfall auf die vertraglich festgelegte Versicherungssumme begrenzt. Es gilt der von Ihnen festgelegte Selbstbehalt (250 €, 500 €, 1.000 €) pro Schadensfall.




15. Was bedeutet Allgefahrendeckung?

Im Gegensatz zur Standard-Deckung der üblichen Hausrat- und Gebäudeversicherung sind über die Ferienhausversicherung alle Formen der Beschädigung und des Verlustes des Hausrats (inkl. Wertgegenstände) und Schäden am Gebäude versichert. Selbst Elementarschäden sind in den Versicherungsschutz eingeschlossen.




16. Was bedeutet Versicherung zum Neuwert?

Der Neuwert ist der Betrag, der aufgewendet werden muss, um beschädigte oder gestohlene Gegenstände durch Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand zu ersetzen. Bei Gebäuden gilt der ortsübliche Neubauwert.
Wenn versicherte Sachen nur teilweise beschädigt werden, ersetzt der Versicherer notwendige Reparaturkosten und eine etwaige Wertminderung.

Beispiel: Bei einem Totalschaden wird die Summe gezahlt, die benötigt wird, um ein gleichwertiges, neues Gebäude zu bauen. Werden Teile des Hausrates zerstört (z.B. durch Brand, Einbruch, Vandalismus), werden diese Sachen ebenfalls durch neue, gleichwertige Dinge ersetzt.

Achtung: Die versicherten Sachen werden natürlich nur bis zur Höhe der gewählten und im Vertrag genannten Versicherungssummen ersetzt. Pro Schadensfall gelten 250 € Selbstbehalt.




17. Was bedeutet Unterversicherung?

Ist die von Ihnen gewählte Versicherungssumme kleiner als der Versicherungswert, besteht eine Unterversicherung. Im Schadensfall würden Sie dann eine zu geringe Prämienzahlung erhalten.
Das bedeutet: Eine Unterversicherung liegt vor, wenn z.B. die Versicherungssumme des Gebäudes niedriger als der reale Wert des Gebäudes (der bei einem Neubau anfallen würde) ist.

Beispiel: Ihr Ferienhaus hat einen (Neubau-) Wert von 150.000 €. Als Versicherungssumme haben Sie beim Abschluss der Ferienhausversicherung 100.000 € angegeben. Sie sind unterversichert und würden im Schadensfall von der Versicherung nicht die volle Summe von 100.000 € bekommen.

Dazu Hiscox: "Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalles, so ersetzen wir den Schaden nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zu diesem Wert, es sei denn, Sie haben mit uns einen Unterversicherungsverzicht vereinbart."




18. Wie kann ich eine Unterversicherung vermeiden?

Eine Unterversicherung vermeiden Sie, indem Sie bei der Berechnung der Versicherungssumme folgende Mindestsummen pro m² wählen: Gebäude 1.750 € pro m² und Hausrat 500 € pro m². Dann besteht ein Unterversicherungsverzicht seitens des Versicherers.

Beispiel: Sie haben ein Ferienhaus mit 60m² Wohnfläche in Portugal. Die Versicherungssumme für das Gebäude beträgt 60 x 1.750 € = 105.000 €, der Hausrat müsste mit 30.000€ (60 x 500 €) versichert werden, um eine Unterversicherung zu vermeiden.




19. Was bedeutet der Begriff Selbstbehalt?

Für die Hausrat- und Gebäudeversicherung gilt der von Ihnen gewählte Selbstbehalt von (250 €, 500 €, 1.000 €) je Schadensfall. Das bedeutet, dass Sie sich bei einem Schaden mit 250 € an den Kosten beteiligen.

Beispiel: Bei einem Einbruch werden Dinge im Werte von 5000 € gestohlen. Die Versicherung leistet in diesem Falle mit 4.750 €.




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Dann rufen Sie uns an unter (0421) 408 95 491 oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Unsere Experten helfen Ihnen gerne in allen Angelegenheiten der Ferienhausversicherung weiter.




Sehr kompetenter Service
Von Anonym am 08.11.2023
"Ich benötigte eine Versicherung für mein Gartenhaus. Viele Versicherungen angefragt, jedoch mit frustriertem Ergebnis. KVS, insbesondere Herr Bergmann, stellte sich als profunder Geschäftspartner heraus, welcher jederzeit freundlich und kompetent auf meine Wünsche einging. Jetzt habe ich was ich gesucht habe und bin sehr zufrieden. In jedem Fall Daumen hoch und vielen Dank an KVS Versicherungsmakler."

Ihre Expertin für die Ferienhausversicherung

Sonja Rommel
Sonja Rommel
Telefon:(0421) 408 95 491

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