Ferienhausversicherung Großbritannien

Ferienhausversicherung Großbritannien
Ferienhausversicherung Großbritannien
All-Risk-Versicherung (Allgefahrendeckung)
Wohngebäude, Hausrat, Haftpflicht versicherbar
Deutsche Vertragsbedingungen
Versicherung nach deutschem Recht
Feuer, Sturm, Hagel, Einbruch mitversichert
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Die beliebtesten Länder für ein eigenes Feriendomizil im europäischen Ausland sind auch 2019 Spanien, Portugal und Italien. Bei Touristen, die Großbritannien bereisen, sind besonders die weit verbreiteten B&Bs (Bed & Breakfast) beliebt. Ferienimmobilien auf den britischen Inseln fristen hingegen immer noch eher ein Schattendasein. Aber natürlich sollten auch Ferienhäuser und -wohnungen in Großbritannien gegen alle eventuellen Gefahren (Feuer, Einbruch, Sturm, Wasser usw.) versichert werden.

Wenn Sie stolzer Besitzer (oder auf dem Wege dorthin) eines Cottages auf dem Land oder einer Ferienwohnung in einer der vielen Städte des Landes sind, schließen Sie unter allen Umständen eine geeignete Ferienhausversicherung für Ihre Immobilie ab.


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Großbritannien - Zahlen & Fakten

Großbritannien Fakten

Die Insel Großbritannien besteht aus drei Nationen (England, Schottland, Wales). Das Vereinigte Königreich (Great Britain and Northern Ireland) ist eine parlamentarische Monarchie und u.a. Gründungsmitglied der NATO und der Vereinten Nationen. Queen Elisabeth II. ist das Staatsoberhaupt von ca. 65 Millionen Einwohnern auf einer Fläche von knapp 248.000 km². Im Ballungsraum der Hauptstadt London leben ca. 14,6 Millionen Menschen (Stand 2019).

Toplagen für Ferienhäuser und Ferienwohnungen in Großbritannien

Die Immobilienpreise für Ferienhäuser und Ferienwohnungen sind in Großbritannien, wie in anderen Ländern auch, von der Lage der jeweiligen Immobilie abhängig. Höchstpreise werden z.B. für Ferienwohnungen (Appartements) in London verlangt. In den bekannteren Küstenorten (z.B. Cardiff, Brighton, Bristol), auf Jersey, in Edinburgh, Glasgow oder York werden zum Teil ebenfalls recht hohe Kaufbeträge für Ferienimmobilien verlangt.
Cottages in eher ländlichen Regionen hingegen wechseln - je nach Gebäudezustand und Ausstattung - bereits für relativ wenig Geld den Besitzer.

Ferienhaus kaufen in Großbritannien

In Großbritannien kann jeder Bürger der Europäischen Union eine Ferienimmobilie erwerben. Angebote findet man am besten vor Ort bei einem Immobilienmakler oder in regionalen Zeitungen. Die Vermittlungskosten für den Makler werden in den meisten Fällen vom Verkäufer getragen

Beim Immobilienerwerb in Großbritannien lassen sich Käufer und Verkäufer von einem Rechtsanwalt vertreten. Das ist auf jeden Fall sinnvoll, da die Regionen jeweils unterschiedliche rechtliche Bestimmungen haben. In Schottland ist beispielsweise die Erteilung einer Finanzierungszusage empfehlenswert.


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Lassen Sie von Ihrem Anwalt prüfen, ob der Verkäufer der Ferienimmobilie wirklich der Eigentümer ist und ob das Ferienhaus ins Grundbuch/Eigentumsregister (Land Registry) eingetragen ist. Außerdem sollten die öffentlichen Local Authority Searches (Register und Baulastenverzeichnisse) eingesehen und auf bauliche Beschränkungen hin überprüft werden.


Auch für Ferienimmobilien in Großbritannien gilt: Ziehen Sie vor dem eigentlichen Kauf einen Gutachter hinzu, lassen Sie Ihre Wunschimmobilie auf eventuelle Mängel hin untersuchen und bestehen Sie auf ein schriftliches Gutachten (Survey) des Sachverständigen.

Die Rechtsanwälte der beiden Parteien (Käufer und Verkäufer) arbeiten den eigentlichen Kaufvertrag aus. Ist der Kaufpreis bezahlt, muss das Ferienhaus ins Register eingetragen werden (Completion Day).

Ferienhaus in Großbritannien versichern

Nach dem Austausch der Kaufverträge ist der neue Besitzer der britischen Ferienimmobilie dafür verantwortlich, das Ferienhaus zu versichern. Nur so ist sichergestellt, dass im Schadensfall die Kosten nicht selber und aus eigener Tasche bezahlt werden müssen. Ein ausreichender Versicherungsschutz für die Ferienimmobilie ist in Großbritannien außerdem Voraussetzung für einen Darlehensantrag.


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Der Versicherungsschutz der Ferienhausversicherung sollte eine Allgefahrendeckung enthalten, durch die die Gefahren Einbruch, Feuer, Blitzschlag, Sturm, Vandalismus, Leitungswasser usw. abgesichert sind.


Unsere Ferienhausversicherung für Objekte in Großbritannien setzt sich aus zwei Hauptbestandteilen zusammen: Der Gebäudeversicherung und der Hausratversicherung. Beide Versicherungen können einzeln, also unabhängig voneinander, abgeschlossen werden. Das kommt vor allem unseren Kunden zugute, die entweder nur eine Gebäudeversicherung für ihr Ferienhaus benötigen, oder aber den den Hausrat ihrer Ferienwohnung absichern möchten.
Eine Haftpflichtversicherung kann in Kombination mit der Gebäudeversicherung ebenfalls abgeschlossen werden.

Die Ferienhausversicherung für Großbritannien beinhaltet einen umfassenden Schutz nach deutschem Recht und mit deutschen Vertragsbedingungen. Im Schadensfall werden die zerstörten oder gestohlenen Dinge zum Neuwert ersetzt.

Ihre persönliche, bedarfsgerechte Prämie können Sie ganz einfach online berechnen und die Versicherung danach direkt beantragen.


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Haben Sie Fragen zur Ferienhausversicherung in Großbritannien? Dann rufen Sie uns an unter (0421) 408 95 491 oder schicken Sie uns eine E-Mail. Wir kümmern uns dann um Ihr Anliegen.


Fundierte, freundliche Beratung und schneller Absc
Von Anonym am 12.11.2023
"Fundierte und freundliche Beratung zu unserer Immobilienversicherung. Schnelle Rückmeldungen zu offenen Fragen. Kein preislicher Aufschlag zum Direktanschluss bei der Versicherung selbst aber keine Warteschleife bei Anrufen. Uneingeschränkte Empfehlung!"

Ihre Expertin für die Ferienhausversicherung

Sonja Rommel
Sonja Rommel
Telefon:(0421) 408 95 491

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