Wochenendhausversicherung: Häufige Fragen

Wochenendhausversicherung Fragen
Die häufigsten Fragen
Was ist ein Wochenendhaus?
Wer versichert mein Wochenendhaus?
Wie versichere ich das Haus richtig?
Was passiert im Schadensfall?

Allgemeine Fragen zur Wochenendhausversicherung

1. Was genau ist eigentlich ein Wochenendhaus?

2. Kann ich eine Wochenendhausversicherung auch für meinen Kleingarten abschließen?

3. Bei welcher Versicherungsgesellschaft bin ich versichert?

4. Kann ich mein Wochenendhaus, das im Ausland steht, versichern?

5. Mein Vorversicherungsvertrag wurde gekündigt. Kann ich mein Wochenendhaus bei Ihnen versichern?

6. Ich habe zwei Wochenendhäuser auf einem Grundstück. Was muss ich tun?

7. Was muss ich im Schadensfall tun?

8. Kann ich einen feststehenden Wohnwagen oder ein feststehendes Mobilheim versichern?

9. Ich möchte ein unbewohntes Gebäude versichern. Geht das?

10. Zu welchem Zeitpunkt kann ich meine Wochenendhausversicherung kündigen?

11. Wie muss ich mein Wochenendhaus sichern?

12. Was bedeutet "Versicherung auf erstes Risiko"?




1. Was genau ist eigentlich ein Wochenendhaus?

Eine gesetzliche Definition des Begriffes "Wochenendhaus" gibt es leider nicht. Es handelt sich eher um eine Definition für die Nutzung. D.h.: Ein Wochenendhaus ist eine Immobilie, die zur Erholung und Freizeitgestaltung hauptsächlich an den Wochenenden dient und nicht dauerhaft zu Wohnzwecken genutzt wird.
Wochenendhäuser unterscheiden sich von den Lauben und den Gartenhäusern eines Kleingartens in erster Linie durch ihre Größe und durch ihre (Innen-) Ausstattung. Häufig ist eine Art Wohnzimmer, eine kleine Küche, eine Toilette und eine Schlafgelegenheit vorhanden. Diese Merkmale ermöglichen eine - zumindest vorübergehende - Wohnnutzung. Auch fließendes Wasser und Anschlüsse an das öffentliche Strom- und Abwassernetz sind in der Regel vorhanden. Ein Wochenendhaus darf im Übrigen nicht als Erstwohnsitz genutzt werden, der Eigentümer/Besitzer muss seinen ständigen Wohnsitz woanders haben.
Viele Menschen bezeichnen das Wochenendhaus auch als Ferienhaus, Bungalow, Datsche oder Chalet.
Der DUDEN versucht sich an einer Definition und beschreibt ein Wochenendhaus als
"vorwiegend für den Aufenthalt am Wochenende genutztes, kleines Haus auf einem Grundstück am Stadtrand oder außerhalb der Stadt" (www.duden.de).



2. Kann ich eine Wochenendhausversicherung auch für meinen Kleingarten abschließen?

Ja, das ist in einigen Fällen natürlich möglich und bietet sich besonders für Kleingärten ohne Vereinszugehörigkeit an. Diese Schrebergärten können aber in den meisten Fällen auch durch unsere Kleingartenversicherung versichert werden, wenn sie den Voraussetzungen der Sondervereinbarung entsprechen. Rufen Sie uns an, falls Sie sich unsicher sind, welche Versicherung für Sie die "Richtige" ist.



3. Bei welcher Versicherungsgesellschaft bin ich versichert?

Wir sind als unabhängiger Versicherungsmakler nicht an eine bestimmte Gesellschaft gebunden und können daher verschiedene Lösungen vermitteln. Im Bereich der Wochenendhausversicherung ist die Auswahl an Gesellschaften, die das Produkt als Kombi-Versicherung anbieten, jedoch sehr gering. Wir haben uns für die Zusammenarbeit mit der "Volkswohl Bund" Versicherung entschieden.
Unser Online-Beitragsrechner berücksichtigt bei der Berechnung Ihre individuellen Verhältnisse und Gegebenheiten und ermittelt so den für Sie optimalen Tarif. In Ausnahmefällen vermitteln wir auch die Wochenendhaus Kompakt-Police der Basler Versicherung.



4. Kann ich mein Wochenendhaus, das im Ausland steht, versichern?

Nein, das ist leider nicht möglich. Derzeitig ist es für den Abschluss unserer Wochenendhausversicherung Voraussetzung, dass die Immobilie in Deutschland steht. Für Wochenendhäuser im Ausland bietet sich jedoch eine sog. Ferienhausversicherung an.



5. Mein Vorversicherungsvertrag wurde gekündigt. Kann ich mein Wochenendhaus bei Ihnen versichern?

Wenn der Vorversicherungsvertrag von Seiten Ihrer Versicherung gekündigt wurde, ist eine Versicherungsmöglichkeit bei uns leider nicht mehr gegeben.



6. Ich habe zwei Wochenendhäuser auf einem Grundstück. Was muss ich tun?

In diesem speziellen Falle müssen Sie für jedes Haus auf Ihrem Grundstück eine separate Wochenendhausversicherung abschließen, da es sich hier um zwei Wohngebäude handelt. Jedes Objekt wird als eigenes Objekt betrachtet und muss demnach auch so versichert werden.



7. Was muss ich im Schadensfall tun?

Melden Sie den Schaden auf jeden Fall schnellstmöglich der Schadenabteilung Ihrer Versicherung. Dort wird Ihnen sofort von Experten geholfen, und die weiteren Schritte werden erklärt und eingeleitet. Die Telefonnummer und die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrer Versicherungspolice.
Bei einem Einbruch sollten Sie unverzüglich die Polizei benachrichtigen und den Schaden aufnehmen lassen. Listen Sie bitte alle entwendeten und beschädigten Gegenstände auf.



8. Kann ich einen feststehenden Wohnwagen oder ein feststehendes Mobilheim versichern?

Prinzipiell ist es möglich, feststehende Wohnwagen und Mobilheime zu versichern. Dies erfolgt jedoch über eine sog. Dauercamping Versicherung.



9. Ich möchte ein unbewohntes Gebäude versichern. Geht das?

Nein, wenn das Gebäude nie bewohnt wird, ist es mit einer Wochenendhausversicherung nicht versicherbar, weil diese ausschließlich für nicht ständig bewohnte Immobilien unter Berücksichtigung weiterer Voraussetzungen gedacht ist.



10. Zu welchem Zeitpunkt kann ich meine Wochenendhausversicherung kündigen?

Die Kündigung der Wochenendhausversicherung ist drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres (muss nicht das Kalenderjahr sein) möglich und muss keinen Grund enthalten. Bitte geben Sie im Kündigungsschreiben unbedingt die Versicherungs-/Vertragsnummer und den Namen des Versicherungsnehmers an, damit die Kündigung richtig zugeordnet werden kann.



11. Wie muss ich mein Wochenendhaus sichern?

Das Wochenendhaus sollte natürlich so gesichert sein, wie jedes andere Haus auch. Die Sicherung der Türen durch handelsübliche Sicherheitsschlösser (möglichst bünding) ist eine Grundvoraussetzung für den Abschluss der Wochenendhausversicherung. Ansonsten werden keine besonderen Sicherungsmaßnahmen gefordert.



12. Was bedeutet "Versicherung auf erstes Risiko"?

Versicherung "auf erstes Risiko" bedeutet, dass die Kosten bis zur jeweils vereinbarten Versicherungssumme vom Versicherer übernommen werden. Alle darüber hinausgehenden Kosten werden vom Versicherungsnehmer getragen.



Sie haben eine Frage, auf die Sie hier keine Antwort finden?
Dann rufen Sie uns an unter (0421) 408 95 495 oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Unsere Experten helfen Ihnen gerne in allen Angelegenheiten der Wochenendhausversicherung weiter.




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Kristin Brahms
Kristin Brahms
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