Wochenendhausversicherung: Häufige Fragen

Wochenendhausversicherung Fragen
Die häufigsten Fragen
Was ist ein Wochenendhaus?
Wer versichert mein Wochenendhaus?
Wie versichere ich das Haus richtig?
Was passiert im Schadensfall?

Allgemeine Fragen zur Wochenendhausversicherung

1. Was genau ist eigentlich ein Wochenendhaus?

2. Kann ich eine Wochenendhausversicherung auch für meinen Kleingarten abschließen?

3. Bei welcher Versicherungsgesellschaft bin ich versichert?

4. Kann ich mein Wochenendhaus (im Ausland) auch versichern?

5. Kann ich einen feststehenden Wohnwagen oder ein feststehendes Mobilheim versichern?

6. Ich möchte ein unbewohntes Gebäude versichern. Geht das?

7. Zu welchem Zeitpunkt kann ich meine Wochenendhausversicherung kündigen?

8. Wie muss ich mein Wochenendhaus sichern?




1. Was genau ist eigentlich ein Wochenendhaus?

Eine gesetzliche Definition des Begriffes "Wochenendhaus" gibt es leider nicht. Es handelt sich eher um eine Definition für die Nutzung. D.h.: Ein Wochenendhaus ist eine Immobilie, die zur Erholung und Freizeitgestaltung hauptsächlich an den Wochenenden dient und nicht dauerhaft zu Wohnzwecken genutzt wird.
Wochenendhäuser unterscheiden sich von den Lauben und den Gartenhäusern eines Kleingartens in erster Linie durch ihre Größe und durch ihre (Innen-) Ausstattung. Häufig ist eine Art Wohnzimmer, eine kleine Küche, eine Toilette und eine Schlafgelegenheit vorhanden. Diese Merkmale ermöglichen eine - zumindest vorübergehende - Wohnnutzung. Auch fließendes Wasser und Anschlüsse an das öffentliche Strom- und Abwassernetz sind in der Regel vorhanden. Ein Wochenendhaus darf im Übrigen nicht als Erstwohnsitz genutzt werden, der Eigentümer/Besitzer muss seinen ständigen Wohnsitz woanders haben.
Viele Menschen bezeichnen das Wochenendhaus auch als Ferienhaus, Bungalow, Datsche oder Chalet.
Der DUDEN versucht sich an einer Definition und beschreibt ein Wochenendhaus als
"vorwiegend für den Aufenthalt am Wochenende genutztes, kleines Haus auf einem Grundstück am Stadtrand oder außerhalb der Stadt" (www.duden.de).



2. Kann ich eine Wochenendhausversicherung auch für meinen Kleingarten abschließen?

Ja, das ist in den meisten Fällen natürlich möglich und bietet sich besonders für Kleingärten ohne Vereinszugehörigkeit an. Alle anderen Kleingärtner können in den meisten Fällen auch durch unsere Kleingartenversicherung versichert werden. Rufen Sie uns an, falls Sie sich unsicher sind, welche Versicherung für Sie die "Richtige" ist.



3. Bei welcher Versicherungsgesellschaft bin ich versichert?

Wir sind als Versicherungsmakler nicht an eine bestimmte Gesellschaft gebunden und können daher verschiedene Lösungen vermitteln. Im Bereich der Wochenendhausversicherung ist die Auswahl an Gesellschaften, die das Produkt als Kombi-Versicherung anbieten, jedoch sehr gering. Wir haben uns für die Zusammenarbeit mit der Oberösterreichischen Versicherung entschieden.



4. Kann ich mein Wochenendhaus (im Ausland) auch versichern?

Nein, das ist über dieses Produkt leider nicht möglich. Für Wochenendhäuser im Ausland bieten wir jedoch eine Lösung über die Ferienhausversicherung im Ausland an.



5. Kann ich einen feststehenden Wohnwagen oder ein feststehendes Mobilheim versichern?

Prinzipiell ist es möglich, feststehende Wohnwagen und Mobilheime zu versichern. Dies erfolgt jedoch über eine sog. Dauercamping Versicherung.



6. Ich möchte ein unbewohntes Gebäude versichern. Geht das?

Nein, wenn das Gebäude nie bewohnt wird, ist es mit einer Wochenendhausversicherung nicht versicherbar, weil diese ausschließlich für nicht ständig bewohnte Immobilien unter Berücksichtigung weiterer Voraussetzungen gedacht ist.



7. Zu welchem Zeitpunkt kann ich meine Wochenendhausversicherung kündigen?

Die Kündigung der Wochenendhausversicherung ist drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres (muss nicht das Kalenderjahr sein) möglich und muss keinen Grund enthalten. Bitte geben Sie im Kündigungsschreiben unbedingt die Versicherungs-/Vertragsnummer und den Namen des Versicherungsnehmers an, damit die Kündigung richtig zugeordnet werden kann.



8. Wie muss ich mein Wochenendhaus sichern?

Das Wochenendhaus sollte natürlich so gesichert sein, wie jedes andere Haus auch. Die Sicherung der Türen durch handelsübliche Sicherheitsschlösser (möglichst bünding) ist eine Grundvoraussetzung für den Abschluss der Wochenendhausversicherung. Ansonsten werden keine besonderen Sicherungsmaßnahmen gefordert.




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"Sehr netter Kontakt gute Beratung schnelle Bearbeitung"
- Antje Fischer -

Ihr Experte für Wochenendhäuser

Kristin Brahms
Kristin Brahms
Telefon:(0421) 408 95 490




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