Kleingartenversicherung: Häufige Fragen

Kleingartenversicherung Fragen
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Fragen und Antworten zu der Kleingartenversicherung

Als unabhängiger Versicherungsmakler sind wir bereits seit vielen Jahren im Bereich Kleingarten- /Laubenversicherung aktiv. Der persönliche Kontakt mit unseren Kunden ist uns sehr wichtig und gehört für uns einfach dazu! Im Laufe der Zeit sind in den vielen Telefongesprächen und E-Mails immer wieder Fragen zur Kleingartenversicherung aufgetaucht, die wir an dieser Stelle gesammelt haben und für Sie beantworten möchten.

Allgemeine Fragen zur Kleingartenversicherung

1. Muss ich für meinen Kleingarten eine Versicherung abschließen?

2. Was bedeutet Unterversicherung?

3. Wer betreut mich im Schadensfall?

4. Was muss ich tun, wenn ein Schaden aufgetreten ist?

5. Zahlt meine normale Hausratversicherung für Schäden im Kleingarten?

6. Ich bin bereits durch meinen Mitgliedsbeitrag über den Verein versichert. Lohnt sich für mich dann eine Zusatzversicherung?

7. Kann ich meinen Kleingarten ohne Vereinszugehörigkeit versichern?

8. Kann ich meine Solar- oder Satellitenanlage mitversichern?

9. Ab wann bin ich versichert (Vertragsbeginn)?

10. Wie lang ist die Laufzeit der Kleingartenversicherung?

11. Was ist, wenn ich schon eine Laubenversicherung habe?

12. Wie hoch sollte ich meinen Kleingarten versichern?

13. Kann ich die online abgeschlossene Kleingartenversicherung widerrufen?

14. Wie geht es nach der Antragstellung weiter?

15. Was muss ich beachten, wenn ich den Vertrag kündigen möchte?

16. Kann ich die Versicherung auch vor Ablauf des Vertrages kündigen?

17. Kann ich den online abgegebenen Antrag nachträglich ändern?

18. Können nachträglich Leistungen in den Vertrag eingeschlossen weden?

19. Sind Mähroboter, Gartengrills oder Trampoline mitversichert?




1. Muss ich für meinen Kleingarten eine Versicherung abschließen?

Verpflichtend ist der Abschluss einer Kleingartenversicherung prinzipiell nicht. Es gibt allerdings Vereine, die in ihren Statuten eine Laubenversicherung - vor allem für Neupächter - vorschreiben. Andere Vereine hingegen unterstützen ihre Mitglieder in Versicherungsfragen eher weniger oder gar nicht und raten ihren Kleingärtnern lediglich, sich selbst um eine Versicherung zu kümmern.

Prüfen Sie - wenn bei Ihnen schon vorhanden - die vom Verein/Verband angebotene Rahmen- oder Kollektivversicherung auf ihre Leistungen. In vielen Fällen ist es sinnvoll, eine Zusatzversicherung abzuschließen, die den individuellen Bedürfnissen und Gegebenheiten Ihres Schrebergartens gerecht wird.

Eine bereits bestehende Haftpflicht- oder Hausratversicherung haftet nicht für Schäden in der Gartenanlage! Deshalb ist es in jedem Falle sinnvoll, eine Kleingartenversicherung abzuschließen, um im Schadensfall die Kosten nicht selber tragen zu müssen.




2. Was bedeutet Unterversicherung?

Es besteht eine Unterversicherung, wenn der Wiederbeschaffungswert der versicherten Sachen (Gebäude, Inhalt usw.) beim Abschluss der Versicherung zu niedrig angesetzt wurde. Oder anders gesagt: Der Wert der versicherten Sachen sollte niemals höher sein als die Versicherungssumme! Tritt ein Schaden ein, wird die Erstattung im Falle einer Unterversicherung nämlich nicht in voller Höhe der Versicherungssumme gezahlt. Bestimmen Sie daher den Wert des Gebäudes und des Inhaltes möglichst genau.

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Beispiel:

Sie haben Ihren Kleingarten mit insgesamt 10.000 Euro versichert. Nach einem Brand stellt der Gutachter fest, dass der Wert der Laube 20.000 Euro beträgt. Sie sind also unterversichert. Die Versicherung zahlt in diesem Falle nicht die vollen 10.000 Euro, sondern nur 5.000 Euro, weil Sie bei der Versicherung nur die Hälfte des tatsächlichen Wertes des Schrebergartens angegeben hatten.



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Tipp:

Denken Sie daran, dass sich der Wert des Laubeninhaltes und der Wert der Baulichkeiten durch Anschaffungen oder Umbauten erhöhen kann. Wählen Sie daher Ihre Versicherungssumme für den Kleingarten so, dass keine Unterversicherung besteht!




3. Wer betreut mich im Schadensfall?

Sollte ein Schaden aufgetreten sein, wenden Sie sich bitte möglichst zeitnah an uns oder direkt an den Versicherer (bei Kleingärten, Lauben, Schrebergärten: Dialog Versicherung). Bei der Dialog haben Sie die Möglichkeit, einen Schaden telefonisch, per E-Mail oder online zu melden. Nähere Informationen finden Sie unter der Rubrik: Kontakt auf der Webseite der Dialog Versicherung.



4. Was muss ich tun, wenn ein Schaden aufgetreten ist?

Melden Sie den Schaden auf jeden Fall der Versicherung! Der unserer Ansicht nach beste Weg ist der telefonische Kontakt mit der Schadenstelle der Dialog Versicherung. Dort wird Ihnen ein qualifizierter Mitarbeiter (oder eine Mitarbeiterin) weiterhelfen und Ihnen sagen, welche weiteren Schritte in Ihrem speziellen Fall nötig sind. Außerdem sollten Sie natürlich auch den Vereinsvorstand oder den zuständigen Obmann Ihres Kleingartenvereines benachrichtigen.

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Tipp 1:

Bei einem Einbruch in die Laube sollten Sie immer die Polizei hinzuziehen, die den Schaden aufnimmt, dokumentiert und eine sogenannte Vorgangsnummer vergibt. Diese Nummer belegt, dass der Einbruch angezeigt wurde und wird von der Versicherungsgesellschaft angefordert.



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Tipp 2:

Wenn Sie die Möglichkeit haben, machen Sie aussagekräftige Fotos vom Schaden. Das erleichtert bzw. beschleunigt in vielen Fällen die Schadenregulierung.




5. Zahlt meine normale Hausratversicherung für Schäden im Kleingarten?

Nein! Die Hausratversicherung ist in der Regel auf Haus / Wohnung und Grundstück des Versicherungsnehmers beschränkt. Auch eine bestehende Haftpflichtversicherung kommt nicht für Schäden im Schrebergarten auf! Deshalb ist es ratsam, für den Kleingarten eine Kleingartenversicherung abzuschließen, um zumindest gegen Einbruchdiebstahl-, Vandalismus- und Feuerschäden abgesichert zu sein!




6. Ich bin bereits durch meinen Mitgliedsbeitrag über den Verein versichert. Lohnt sich für mich dann eine Zusatzversicherung?

Es kommt natürlich immer darauf an, welche Leistungen über den Vereinsbeitrag versichert sind. In der Regel ist nämlich nur das Feuerrisiko eingeschlossen. Häufig wird hier nur der Zeitwert der Laube zugrunde gelegt! Da aber gerade bei Einbrüchen in Gartenlauben in den letzten Jahren ein stetiger Anstieg zu beobachten ist, sollte dieses Risiko auf jeden Fall versichert sein.

Auch Schäden durch Naturkatastrophen wie Sturm oder Hagel häufen sich und sollten daher möglichst mitversichert werden. Erkundigen Sie sich, in welchen Fällen und mit welchen Summen die vom Verein angebotene Versicherung leistet!

Sollten Sie zusätzlichen Versicherungsschutz benötigen, können Sie bei uns innerhalb weniger Minuten online einen Antrag stellen und genießen schon am Folgetag vollständigen Schutz für Ihren Kleingarten! Im Schadensfall werden alle Grundversicherungen (unabhängig vom Versicherer) akzeptiert!




7. Kann ich meinen Kleingarten ohne Vereinszugehörigkeit versichern?

Ja, auch das ist bei uns möglich. Für diesen Fall haben wir eine Sondervereinbarung mit der Versicherungsgesellschaft geschlossen. Es müssen nur einige Grundvoraussetzungen erfüllt sein, damit wir Ihren Kleingarten versichern können. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter oder lesen Sie dazu unseren Blog Artikel: Kleingarten ohne Kleingartenverein versichern

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Sondervereinbarung nicht möglich?

Falls es uns doch ausnahmsweise einmal nicht möglich sein sollte, Ihnen eine Kleingartenversicherung anzubieten, können Sie in der Regel auf unsere Wochenendhausversicherung zurückgreifen.






8. Kann ich meine Solar- oder Satellitenanlage mitversichern?

Ja, auch das ist bei uns im Rahmen der Laubenversicherung natürlich möglich! Rufen Sie uns an, damit wir Ihnen ein individuelles Angebot machen können. Wir leiten Ihr Anliegen dann an die Dialog Versicherung weiter. Übrigens: Eine Solar- oder Satellitenanlage kann natürlich auch nachträglich in einen bestehenden Vertrag aufgenommen werden!




9. Ab wann bin ich versichert (Vertragsbeginn)?

Sie selber legen den Versicherungsbeginn für Ihren Schrebergarten fest und können somit schon einen Tag nach der Antragstellung vollen Versicherungsschutz genießen! Der Versicherungsbeginn ist also weder auf den Anfang eines Kalenderjahres (01. Januar), noch auf den Anfang eines Monats festgelegt. Der Kleingarten ist in jedem Falle an 365 Tagen im Jahr versichert!

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In Ihrer Kleingartenanlage häufen sich die Einbrüche, und Sie möchten so schnell wie möglich einen Versicherungsschutz. Beantragen Sie die Kleingartenversicherung online, und Sie sind schon am Folgetag der Antragstellung versichert.




10. Wie lang ist die Laufzeit der Kleingartenversicherung?

Die Laufzeit Ihrer Kleingartenversicherung bestimmen ebenfalls Sie! Die Versicherung hat eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr, ein Abschluss für beispielsweise 8 Monate ist leider nicht möglich. Bestehende Verträge verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden.

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Wenn Sie Ihre Kleingartenversicherung für 3 Jahre abschließen, erhalten Sie bei uns einen Nachlass in Höhe von 10% auf den Jahresbeitrag! Sollten Sie den Garten vorzeitig aufgeben und verkaufen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können den Vertrag sofort beenden. Bitte schicken Sie uns oder der Dialog dann einen Kaufvertrag, Übergabeprotokoll o.ä. Schriftstück als Nachweis zu.




11. Was ist, wenn ich schon eine Laubenversicherung habe?

Wenn Sie schon eine Laubenversicherung haben und zur KVS-Kleingartenversicherung wechseln möchten, sollten Sie auf jeden Fall die Kündigungsfristen bei Ihrer bestehenden Laubenversicherung beachten (i.d.R. 3 Monate zum Vertragsende). Nachdem Ihre Kündigung von Ihrer alten Versicherung akzeptiert wurde, können Sie sofort online Ihre neue Kleingartenversicherung bei uns abschließen. Da der Zeitpunkt des Versicherungsbeginns bei uns frei festgelegt werden kann und auch Monate nach Antragstellung möglich ist, sind Sie direkt nach dem Erlöschen der vorherigen Versicherung vor allen abgesicherten Gefahren geschützt!




12. Wie hoch sollte ich meinen Kleingarten versichern?

Welche Versicherungssumme ist sinnvoll? Diese Frage wird uns sehr häufig gestellt. Leider kann sie nicht pauschal beantwortet werden, da der Wert des versicherten Gebäudes und der Wert des Hausrates von Fall zu Fall, von Garten zu Garten unterschiedlich ist.

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Tipp 1:

Die Versicherungssumme sollte so gewählt werden, dass die Laube nach einem Totalschaden (Feuer o.ä.) durch eine neue, gleichwertige Laube ersetzt werden kann. Gleiches gilt natürlich auch für den Inhalt der Gebäude!

Die Höhe der Versicherungssumme für die Grundversicherung (Gebäude 5.000,- Euro, Hausrat/Inhalt 2.000,- Euro) ist für viele Lauben bestimmt ausreichend. Falls das jedoch nicht der Fall sein sollte, können Sie die Summen in unserem Online-Rechner nach Ihren Gegebenheiten vor Ort anpassen.



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Tipp 2:

Berechnen Sie den Wert des Laubeninhaltes möglichst genau. Denken Sie daran, den Neuwert der Einrichtung und der Gerätschaften zugrunde zu legen! Achten Sie beim Festlegen der Versicherungssumme darauf, dass keine Unterversicherung zustande kommt!




13. Kann ich die online abgeschlossene Kleingartenversicherung widerrufen?

Ja, das ist kein Problem. Sie haben ein Widerrufsrecht von 2 Wochen ab Zugang des Versicherungsscheines. Bitte richten Sie Ihren Widerruf möglichst direkt an die Versicherungsgesellschaft.




14. Wie geht es nach der Antragstellung weiter?

Direkt nach der Antragstellung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Danach prüft einer unserer Mitarbeiter, ob alle nötigen Kriterien für eine Kleingartenversicherung erfüllt sind. Ist dieses der Fall, leitet er den Antrag an die Versicherungsgesellschaft weiter. Dort wird dann die Versicherungspolice ausgestellt und Ihnen innerhalb von 5-10 Werktagen per Post zugeschickt. Sollten zu Ihrem Antrag Fragen auftauchen oder etwas einer weiteren Klärung bedürfen, setzen wir uns telefonisch oder per E-Mail mit Ihnen in Verbindung.




15. Was muss ich beachten, wenn ich den Vertrag kündigen möchte?

Eine Kündigung des Vertrages muss mindestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit erfolgen. Dazu reicht es, ein formloses Schreiben zu verfassen und diese per Email, Fax oder Post an die Versicherungsgesellschaft oder an uns (KVS Versicherungsmakler) zu senden. Eine Begründung der Kündigung ist in diesem Falle nicht nötig!




16. Kann ich die Versicherung auch vor Ablauf des Vertrages kündigen?

Wie bei fast allen anderen Versicherungen haben Sie bei der Kleingartenversicherung natürlich auch die Möglichkeit, den Vertrag vor seinem eigentlichen Ablauf zu kündigen. Hier greift das sogenannte Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss in diesem Falle begründet werden. Ist die Laube abgebrannt und wird nicht wieder aufgebaut? Wurde der Kleingarten verkauft oder aufgegeben? Ist der Pächter oder die Pächterin verstorben? Das sind nur einige Beispiele, die eine Sonderkündigung rechtfertigen.

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Wenn Sie von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen möchten, muss eine Bestätigung des Vereines oder ein anderer Nachweis erbracht werden, der die Richtigkeit der Begründung der Kündigung belegt (Bsp.: Kaufvertrag beim Verkauf der Laube, Bestätigung des Vereinsaustrittes usw.).




17. Kann ich den online abgegebenen Antrag nachträglich ändern?

Eine nachträgliche Änderung Ihres Antrages ist selbstverständlich möglich! Bei der Antragstellung kann sich ja ein Fehler eingeschlichen haben, der im Nachhinein korrigiert werden muss. Rufen Sie uns einfach an, oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Sollten wir Fragen zu Ihrem Online-Antrag haben, setzen wir uns umgehend telefonisch oder per E-Mail mit Ihnen in Verbindung.




18. Können nachträglich Leistungen in den Vertrag eingeschlossen weden?

Diese Frage erreicht uns relativ häufig. Natürlich besteht die Möglichkeit, nachträglich Änderungen am bestehenden Vertrag Ihrer Kleingartenversicherung vorzunehmen. Die Verhältnisse in Ihrem Kleingarten können sich ja im Laufe der Zeit durch den Ausbau der Laube oder zusätzliche Anschaffungen verändern.

In diesen Fällen sollte die Versicherungssumme angepasst (erhöht) werden. Auch eine nachträglich installierte Solar-/Photovoltaikanlage sollten Sie in die Versicherung einschließen!




19. Sind Mähroboter, Gartengrills oder Trampoline mitversichert?

Über die Dialog (vorher Generali Versicherung) sind leider keine Mähroboter versicherbar. Auch können Gartengrills und Trampoline leider nicht im Freien gegen Diebstahl versichert werden. Sie können jedoch Mähroboter, Gartengrills oder Trampoline bis 1.500 Euro bei der Oberösterreichischen versichern siehe Kleingartenversicherung Vergleich.




Sie haben eine Frage, auf die Sie hier keine Antwort finden? Dann rufen Sie uns an! Wir helfen Ihnen gerne in allen Angelegenheiten der Kleingarten- / Laubenversicherung weiter.


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Sehr kompetenter Service
Von Anonym am 08.11.2023
"Ich benötigte eine Versicherung für mein Gartenhaus. Viele Versicherungen angefragt, jedoch mit frustriertem Ergebnis. KVS, insbesondere Herr Bergmann, stellte sich als profunder Geschäftspartner heraus, welcher jederzeit freundlich und kompetent auf meine Wünsche einging. Jetzt habe ich was ich gesucht habe und bin sehr zufrieden. In jedem Fall Daumen hoch und vielen Dank an KVS Versicherungsmakler."

Ihre Expertin für Kleingartenversicherungen

Kristin Brahms
Kristin Brahms
Telefon:(0421) 408 95 495

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